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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kriegswaffenfund am Dresdner Hauptbahnhof - Verbindungen zum Anschlag auf das Pariser Theater Bataclan

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1362226.09.2019

Kriegswaffenfund am Dresdner Hauptbahnhof - Verbindungen zum Anschlag auf das Pariser Theater Bataclan

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug und der Fraktion der AfD Kriegswaffenfund am Dresdener Hauptbahnhof – Verbindungen zum Anschlag auf das Pariser Theater Bataclan Am Abend des 18. Februar 2019 entdeckte die Bundespolizei bei einer Routinekontrolle vor dem Dresdener Hauptbahnhof im Kofferraum eines im Parkverbot stehenden Geländewagens mit ausländischem Kennzeichen mithilfe eines Spürhundes des Zolls mehrere Kriegswaffen und nahm daraufhin die beiden Insassen fest. Später wurde Haftbefehl gegen die beiden Männer bosnischer Staatsangehörigkeit erlassen (www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/ handgranaten-fund-dresden-bosnier-100.html). Genauer gesagt stellte die Bundespolizei unter anderem 95 Handgranaten, vier vollautomatische Gewehre, acht halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition verschiedener Kaliber für Kurz- und Langwaffen fest (www.justiz.sachsen.de/stadd/content/1282.htm, Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 3. Juli 2019). Im Rahmen der weiteren gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt geführten Ermittlungen wurde Ende Juni 2019 ein dritter Bosnier namens Adis A. festgenommen, nach dem zuvor mit einem belgischen Haftbefehl europaweit gefahndet wurde, weil er an dem Anschlag auf das Theater Bataclan in Paris am 13. November 2015 beteiligt war (www.radio lausitz.de/beitrag/terrorverdaechtiger-von-paris-nach-granatenfund- amdresdner-hauptbahnhof-gefasst-592283/ und www.justiz.sachsen.de/stadd/ content /1282.htm, Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 27. Juni 2019). Bei den Fragestellern sind nach der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Lars Herrmann auf Bundestagsdrucksache 19/12234 sowie der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/18345 des Abgeordneten im Sächsischen Landtag Sebastian Wippel unverändert Fragen, insbesondere zu den Waffen und der Verbindung der zwei Bosnier vom Dresdener Hauptbahnhof zu dem Beteiligten am Terroranschlag in der französischen Hauptstadt, offen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele und welche Arten von Waffen und Munition wurden von der Bundespolizei im Rahmen der Routinekontrolle am Abend des 18. Februar 2019 sowie bei der weiteren Durchsuchung festgestellt (bitte nach Munitionsarten, Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Kriegswaffenkontrollgesetzes und Außenwirtschaftsgesetzes aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13622 19. Wahlperiode 26.09.2019  2. Wurden bei der Durchsuchung der Personen und/oder des Fahrzeuges folgende Arten von Gegenständen gefunden: a) Vermummungsmaterial; b) religiöse islamische Schriften oder ähnliche Gegenstände; c) religiöse islamische bzw. islamistische Dateien auf digitalen Datenträgern, insbesondere Mobiltelefonen; d) Gegenstände, die auf Mudjaheddin oder andere Islamisten hindeuten; e) Schießhandschuhe bzw. Fingerhandschuhe, die ein Schießen nicht unmöglich machen; f) Schutzbewaffnung; g) (Personal-)Ausweise bzw. (Reise-)Pässe; h) Bekleidung für mehrere Tage; i) Bargeld für einen längeren Aufenthalt in Deutschland; j) mehrere SIM Karten und/oder mehrere Mobiltelefone?  3. Warum bezieht sich die Bundesregierung auf die föderale Kompetenzverteilung und gibt demzufolge keine Erkenntnisse preis, obwohl in der gleichen Antwort im Satz zuvor auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 3. Juli 2019 verwiesen wird, in der es heißt: „Im Zuge der von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt gemeinsam geführten Ermittlungen“ (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Lars Herrmann auf Bundestagsdrucksache 19/12234)?  4. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ihr keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen bezüglich des Kontaktverhältnisses der beiden bosnischen Staatsangehörigen zu Adis. A. vorliegen, wenngleich die Staatsanwaltschaft Dresden und das Bundeskriminalamt bei weiteren Ermittlungen in dem Verfahren gegen die beiden Bosnier überhaupt erst auf Adis A. aufmerksam geworden sind (siehe erwähnte Quellen in der Vorbemerkung, 2. Absatz)?  5. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die beiden bosnischen Staatsangehörigen zum Terrorverdächtigen Adis A.?  6. Wurde im Rahmen der Ermittlungen des BKA gegen die beiden Bosnier ein terroristischer Akt vermutet? Wenn nein, warum wurde er ausgeschlossen?  7. Wurde dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Verfahren angeboten? Wenn ja, wann hat er davon Kenntnis erlangt sowie wann, und warum wurde es nach Kenntnis der Bundesregierung vom Generalbundesanwalt abgelehnt?  8. Welche konkreten Voraussetzungen hätte der hiesige Fall nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen müssen, damit der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen in diesem Sachverhalt an sich gezogen hätte?  9. Seit wann hat Adis A. nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gelebt? 10. Inwieweit erfolgte zwischen den deutschen und französischen (ggf. auch belgischen und weiteren ausländischen) Sicherheitsbehörden ein Informationsaustausch bezüglich Adis A.? 11. War Adis A. jemals Ermittlungsgegenstand im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht? 12. Ging Adis A. nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland einer Beschäftigung nach und/oder hat er Sozialleistungen bezogen? 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Adis A. Waffen bei den anderen beiden Bosniern gekauft hat, und welcher Art sind diese Kenntnisse? 14. Hatte Adis A. nach Kenntnis der Bundesregierung einen Kontakt bzw. Bezug nach Dresden und/oder wollte er sogar nach Dresden kommen? 15. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, und wenn ja, welcher Art sind diese, warum die zwei Bosnier direkt vor der Polizei am Dresdner Hauptbahnhof im Parkverbot parkten und warteten? 16. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob während der Wartezeit der zwei Bosnier in dem besagten Lieferwagen am Bahnhof vor der Bundespolizeikontrolle durch die bosnischen Männer telefoniert wurde? Wenn ja, wie oft, mit welchen Nummern, und mit welchem Ziel wurde telefoniert (deutsche oder ausländische Nummern)? 17. In welchem Verpackungszustand wurden die sich im Lieferwagen befindlichen Granaten nach Kenntnis der Bundesregierung gefunden (originalverpackt, unverpackt lose im Kofferraum, unverpackt im Fahrzeug versteckt)? 18. Wie viele Handgranaten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung lose im Kofferraum, und wie viele waren versteckt? 19. Handelte es sich bei den Handgranaten nach Kenntnis der Bundesregierung um Selbstlaborate? 20. Handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung nur um eine Sorte Handgranaten? Wenn nein, um wie viele und welche Sorten handelte es sich? 21. Waren die Handgranaten nach Kenntnis der Bundesregierung dem äußeren Schein nach „übliche“, also industriell gefertigte, Handgranaten? 22. Warum erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Korrektur gegenüber der Presse zunächst von 17 auf 18 gefundene Handgranaten und später sogar auf 95 Handgranaten (www.mdr.de/sachsen/dresden/granaten- dresden-landeskriminalamt-100.html und www.justiz.sachsen.de/stadd/ content/1282.htm, Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 3. Juli 2019)? 23. Handelte es sich bei dem eingesetzten Polizeihund um einen Drogenspürhund oder war es ein Sprengstoffspürhund oder hat der Hund beide Spezialisierungen? Berlin, den 23. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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