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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kriegswaffenfund am Dresdner Hauptbahnhof - Verbindungen zum Anschlag auf das Pariser Theater Bataclan
(insgesamt 23 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
14.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1362226.09.2019
Kriegswaffenfund am Dresdner Hauptbahnhof - Verbindungen zum Anschlag auf das Pariser Theater Bataclan
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess,
Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug und der Fraktion der AfD
Kriegswaffenfund am Dresdener Hauptbahnhof – Verbindungen zum Anschlag
auf das Pariser Theater Bataclan
Am Abend des 18. Februar 2019 entdeckte die Bundespolizei bei einer
Routinekontrolle vor dem Dresdener Hauptbahnhof im Kofferraum eines im
Parkverbot stehenden Geländewagens mit ausländischem Kennzeichen mithilfe eines
Spürhundes des Zolls mehrere Kriegswaffen und nahm daraufhin die beiden
Insassen fest. Später wurde Haftbefehl gegen die beiden Männer bosnischer
Staatsangehörigkeit erlassen (www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/
handgranaten-fund-dresden-bosnier-100.html). Genauer gesagt stellte die
Bundespolizei unter anderem 95 Handgranaten, vier vollautomatische Gewehre,
acht halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition verschiedener Kaliber
für Kurz- und Langwaffen fest (www.justiz.sachsen.de/stadd/content/1282.htm,
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 3. Juli 2019).
Im Rahmen der weiteren gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Dresden und
dem Bundeskriminalamt geführten Ermittlungen wurde Ende Juni 2019 ein
dritter Bosnier namens Adis A. festgenommen, nach dem zuvor mit einem
belgischen Haftbefehl europaweit gefahndet wurde, weil er an dem Anschlag auf
das Theater Bataclan in Paris am 13. November 2015 beteiligt war (www.radio
lausitz.de/beitrag/terrorverdaechtiger-von-paris-nach-granatenfund-
amdresdner-hauptbahnhof-gefasst-592283/ und www.justiz.sachsen.de/stadd/
content /1282.htm, Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom
27. Juni 2019).
Bei den Fragestellern sind nach der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 26
und 27 des Abgeordneten Lars Herrmann auf Bundestagsdrucksache 19/12234
sowie der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/18345 des
Abgeordneten im Sächsischen Landtag Sebastian Wippel unverändert Fragen,
insbesondere zu den Waffen und der Verbindung der zwei Bosnier vom Dresdener
Hauptbahnhof zu dem Beteiligten am Terroranschlag in der französischen
Hauptstadt, offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele und welche Arten von Waffen und Munition wurden von der
Bundespolizei im Rahmen der Routinekontrolle am Abend des 18. Februar
2019 sowie bei der weiteren Durchsuchung festgestellt (bitte nach
Munitionsarten, Waffen im Sinne des Waffengesetzes,
Kriegswaffenkontrollgesetzes und Außenwirtschaftsgesetzes aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13622
19. Wahlperiode 26.09.2019
2. Wurden bei der Durchsuchung der Personen und/oder des Fahrzeuges
folgende Arten von Gegenständen gefunden:
a) Vermummungsmaterial;
b) religiöse islamische Schriften oder ähnliche Gegenstände;
c) religiöse islamische bzw. islamistische Dateien auf digitalen
Datenträgern, insbesondere Mobiltelefonen;
d) Gegenstände, die auf Mudjaheddin oder andere Islamisten hindeuten;
e) Schießhandschuhe bzw. Fingerhandschuhe, die ein Schießen nicht
unmöglich machen;
f) Schutzbewaffnung;
g) (Personal-)Ausweise bzw. (Reise-)Pässe;
h) Bekleidung für mehrere Tage;
i) Bargeld für einen längeren Aufenthalt in Deutschland;
j) mehrere SIM Karten und/oder mehrere Mobiltelefone?
3. Warum bezieht sich die Bundesregierung auf die föderale
Kompetenzverteilung und gibt demzufolge keine Erkenntnisse preis, obwohl in der
gleichen Antwort im Satz zuvor auf die Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dresden vom 3. Juli 2019 verwiesen wird, in der es heißt: „Im Zuge
der von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt
gemeinsam geführten Ermittlungen“ (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 26
und 27 des Abgeordneten Lars Herrmann auf Bundestagsdrucksache
19/12234)?
4. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ihr keine über die
Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen bezüglich des
Kontaktverhältnisses der beiden bosnischen Staatsangehörigen zu Adis. A. vorliegen,
wenngleich die Staatsanwaltschaft Dresden und das Bundeskriminalamt
bei weiteren Ermittlungen in dem Verfahren gegen die beiden Bosnier
überhaupt erst auf Adis A. aufmerksam geworden sind (siehe erwähnte
Quellen in der Vorbemerkung, 2. Absatz)?
5. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die
beiden bosnischen Staatsangehörigen zum Terrorverdächtigen Adis A.?
6. Wurde im Rahmen der Ermittlungen des BKA gegen die beiden Bosnier
ein terroristischer Akt vermutet?
Wenn nein, warum wurde er ausgeschlossen?
7. Wurde dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Verfahren
angeboten?
Wenn ja, wann hat er davon Kenntnis erlangt sowie wann, und warum
wurde es nach Kenntnis der Bundesregierung vom Generalbundesanwalt
abgelehnt?
8. Welche konkreten Voraussetzungen hätte der hiesige Fall nach Kenntnis
der Bundesregierung erfüllen müssen, damit der Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen in diesem Sachverhalt an sich
gezogen hätte?
9. Seit wann hat Adis A. nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
gelebt?
10. Inwieweit erfolgte zwischen den deutschen und französischen (ggf. auch
belgischen und weiteren ausländischen) Sicherheitsbehörden ein
Informationsaustausch bezüglich Adis A.?
11. War Adis A. jemals Ermittlungsgegenstand im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wenn nein, warum nicht?
12. Ging Adis A. nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland einer
Beschäftigung nach und/oder hat er Sozialleistungen bezogen?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Adis A. Waffen bei den
anderen beiden Bosniern gekauft hat, und welcher Art sind diese Kenntnisse?
14. Hatte Adis A. nach Kenntnis der Bundesregierung einen Kontakt bzw.
Bezug nach Dresden und/oder wollte er sogar nach Dresden kommen?
15. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, und wenn ja, welcher Art
sind diese, warum die zwei Bosnier direkt vor der Polizei am Dresdner
Hauptbahnhof im Parkverbot parkten und warteten?
16. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob während der
Wartezeit der zwei Bosnier in dem besagten Lieferwagen am Bahnhof vor
der Bundespolizeikontrolle durch die bosnischen Männer telefoniert
wurde?
Wenn ja, wie oft, mit welchen Nummern, und mit welchem Ziel wurde
telefoniert (deutsche oder ausländische Nummern)?
17. In welchem Verpackungszustand wurden die sich im Lieferwagen
befindlichen Granaten nach Kenntnis der Bundesregierung gefunden
(originalverpackt, unverpackt lose im Kofferraum, unverpackt im Fahrzeug versteckt)?
18. Wie viele Handgranaten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung lose im
Kofferraum, und wie viele waren versteckt?
19. Handelte es sich bei den Handgranaten nach Kenntnis der Bundesregierung
um Selbstlaborate?
20. Handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung nur um eine Sorte
Handgranaten?
Wenn nein, um wie viele und welche Sorten handelte es sich?
21. Waren die Handgranaten nach Kenntnis der Bundesregierung dem äußeren
Schein nach „übliche“, also industriell gefertigte, Handgranaten?
22. Warum erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Korrektur
gegenüber der Presse zunächst von 17 auf 18 gefundene Handgranaten und
später sogar auf 95 Handgranaten (www.mdr.de/sachsen/dresden/granaten-
dresden-landeskriminalamt-100.html und www.justiz.sachsen.de/stadd/
content/1282.htm, Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom
3. Juli 2019)?
23. Handelte es sich bei dem eingesetzten Polizeihund um einen
Drogenspürhund oder war es ein Sprengstoffspürhund oder hat der Hund beide
Spezialisierungen?
Berlin, den 23. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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