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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Referentenentwurf eines "Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes" und damit zusammenhängende Ziele (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985)
(insgesamt 37 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
25.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1363026.09.2019
Referentenentwurf eines "Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes" und damit zusammenhängende Ziele (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD
Referentenentwurf eines „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes“ und
damit zusammenhängende Ziele
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10985)
Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10985 ergeben sich weitere Nachfragen.
Insbesondere interessieren sich die Fragesteller für die Rahmenbedingungen
der Erarbeitung des Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen
Wertschöpfungskettengesetz“, welcher der Presse vorzuliegen scheint (www.tagesspie
gel.de/wirtschaft/arbeitsbeziehungen-im-stil-des-kolonialismus-
deutscheteefirmen-und-das-lieferketten-problem/24574632.html; www.fr.de/wirtschaft/
keine-gesetzliche-verpflichtung-12076024.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Durch welche Referate welcher Bundesministerien ist der oben genannte
Referentenentwurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“
erarbeitet worden?
2. Wann wurde mit der Erarbeitung des Referentenentwurfs zu einem
„Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ begonnen (bitte auf den Tag genau
angeben)?
3. Welches Bundesministerium ist federführend verantwortlich für die
Erarbeitung des oben genannten Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen
Wertschöpfungskettengesetz“?
4. Welche Kosten sind durch die Erarbeitung des oben genannten
Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“
entstanden (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)?
5. Durch welche Umstände ist der oben genannte Referentenentwurf zu
einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ nach Kenntnis der
Bundesregierung an die Öffentlichkeit gelangt?
6. Welchen Regelungsgehalt hat der oben genannte Referentenentwurf zu
einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ (bitte Regelungen des
Entwurfs inhaltlich konkret ausführen)?
7. Auf welche bestehenden gesetzlichen Regelungen soll der
Referentenentwurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ Einfluss
nehmen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13630
19. Wahlperiode 26.09.2019
8. In welchem Verhältnis steht die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vereinbarte Möglichkeit, national gesetzlich tätig zu werden
( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 9 7 5 2 2 6 /
847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsver
trag-data.pdf?download=1, S. 155 f.), also die Verabschiedung eines
„Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes“, mit der Verabschiedung
des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der
Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-
Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 nach Auffassung der
Bundesregierung?
9. Welche zusätzlichen Kosten, und welcher administrative Mehraufwand
sind den durch die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
betroffenen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden?
10. Welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
werden den in den Anwendungsbereich des Referentenentwurfs fallenden
Unternehmen auferlegt?
11. Welche Sanktionierungsmöglichkeiten sieht der Referentenentwurf bei
Verletzung dieser Sorgfaltspflichten vor?
12. Welche internationalen Abkommen werden herangezogen, um die oben
erwähnten Sorgfaltspflichten zu konkretisieren?
13. Welche externen Interessensträger haben in welchem Umfang bei der
Erarbeitung des Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen
Wertschöpfungskettengesetz“ mitgewirkt?
14. Wie wurden die potenziellen Adressaten eines „Nachhaltigen
Wertschöpfungskettengesetzes“ in den Erarbeitungsprozess des Referentenentwurfs
einbezogen?
15. Welche volks- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen sind bei der
Erarbeitung des Referentenentwurfs identifiziert worden?
16. Wurde der oben genannte Referentenentwurf bereits einer
Gesetzesfolgenabschätzung nach § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) unterzogen?
Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung,
insbesondere der sogenannten Nachhaltigkeitsprüfung, siehe § 44 Absatz 1
GGO?
17. In welchem Verhältnis stehen nach Wahrnehmung bzw. Vorstellung der
Bundesregierung der Nationale Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und
Menschenrechte, die VN-Leitprinzipien (VN = Vereinte Nationen) für
Wirtschaft und Menschenrechte und die Agenda 2030?
18. Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach
Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Nationale Aktionspläne zur
Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
entwickelt?
19. Sieht die Bundesregierung den Schutz und die Durchsetzung der
Menschenrechte außerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union als eine
originäre staatliche Aufgabe an?
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass deutsche Unternehmen
verantwortlich und haftbar dafür sind, die Einhaltung nationaler Gesetze und
internationaler Abkommen in Drittstaaten sicherzustellen?
Wenn ja, warum?
21. Welche Informationen wurden im Rahmen des durch die Ernst & Young
GmbH durchgeführten Monitorings (Umfrage zum Umsetzungsstand
der im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen,
www.ey.com/de/de/newsroom/news-releases/ey-20180820-ey-
evaluiertden-umsetzungsstand-menschenrechtlicher-sorgfaltspflichten-von-unterneh
men) von den betreffenden deutschen Unternehmen erfragt (bitte
vollständigen Fragenkatalog wiedergeben)?
a) Welches öffentliche Vergabeverfahren fand für die Durchführung des
oben genannten Monitorings Anwendung, und in welcher Höhe wurde
der Auftragswert geschätzt oder festgelegt?
b) Auf welcher Grundlage, und in Zusammenarbeit mit welchen (externen)
Interessensträgern wurde der im Rahmen des Monitorings verwendete
Fragenkatalog erarbeitet?
c) In welche Ergebniskategorien werden die teilnehmenden Unternehmen
nach Auswertung der oben genannten Umfrage eingeordnet?
d) Welche Voraussetzungen müssen nach der Methodik der oben
genannten Umfrage vorliegen, um in eine der Ergebniskategorien
(beispielsweise „Erfüller“ und „Nichterfüller“) eingeordnet zu werden?
e) Welche Bundesministerien sind an der Auswertung der Umfrage in
welcher Art und Weise beteiligt?
f) Welche Kosten sind bisher durch das in Frage 21 angeführte Monitoring
entstanden (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Wertschöpfungskette von
Akkumulatoren unter menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Gesichtspunkten
im Allgemeinen?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Wertschöpfungskette von
Akkumulatoren, insbesondere von jenen, die üblicherweise Einsatz im Bereich der
Elektromobilität finden und von deutschen Unternehmen in
Elektrofahrzeugen verbaut werden, unter menschenrechtlichen und umweltrechtlichen
Gesichtspunkten?
24. In welchem Verhältnis stehen der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und
Menschenrechte und die Absicht der Bundesregierung, die Elektromobilität
weiter auszubauen, unter Berücksichtigung der drei Dimensionen der
Nachhaltigkeit (ökonomisch, sozial, ökologisch) und der aus Sicht der
Fragesteller menschen- und umweltrechtlich bedenklichen
Wertschöpfungskette der benötigten Akkumulatoren?
25. Würde die Bundesregierung die Förderung der Elektromobilität als
nachhaltig im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda
2030 bewerten und bestehen womöglich Zielkonflikte?
Wenn ja, von welchem Begriff der „Nachhaltigkeit“ geht die
Bundesregierung bei ihrer Bewertung aus, und wie werden die möglichen Zielkonflikte
aufgelöst?
26. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der ökonomischen
Dimension der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen?
27. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der sozialen
Dimension der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen?
28. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der ökologischen
Dimension der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen?
29. In welchem Verhältnis stehen diese drei Dimensionen (ökonomisch, sozial,
ökologisch) der Nachhaltigkeit nach Auffassung der Bundesregierung
zueinander?
30. Hat die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit nach Auffassung der
Bundesregierung Vorrang vor der sozialen und ökonomischen Dimension?
Wenn ja, wie wird dieser Vorrang durch die Bundesregierung begründet?
31. Auf welchen Ebenen der Bundesregierung findet eine Zusammenarbeit mit
dem Rat für Nachhaltige Entwicklung statt?
32. Wie ist das (Rechts-)Verhältnis zwischen Bundesregierung und dem Rat für
Nachhaltige Entwicklung?
33. Wie, und durch welche Stelle wird die Entscheidung über die
Mitgliedschaft im Rat für Nachhaltige Entwicklung getroffen?
34. Welche Relevanz besitzt der Rat für Nachhaltige Entwicklung für die
Willensbildung der Bundesregierung im Allgemeinen?
35. Welche Relevanz besitzt der Rat für Nachhaltige Entwicklung für die
entwicklungspolitische Willensbildung der Bundesregierung im Besonderen
hinsichtlich der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie?
36. Erachtet die Bundesregierung Umverteilung als ein geeignetes,
erforderliches und angemessenes Instrument zur Umsetzung der Agenda 2030 auf
nationaler und internationaler Ebene (bitte begründen)?
37. Worin sieht die Bundesregierung die Legitimität der
Entwicklungszusammenarbeit begründet?
Berlin, den 12. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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