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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Referentenentwurf eines "Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes" und damit zusammenhängende Ziele (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985)

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

25.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1363026.09.2019

Referentenentwurf eines "Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes" und damit zusammenhängende Ziele (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD Referentenentwurf eines „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes“ und damit zusammenhängende Ziele (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985) Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10985 ergeben sich weitere Nachfragen. Insbesondere interessieren sich die Fragesteller für die Rahmenbedingungen der Erarbeitung des Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“, welcher der Presse vorzuliegen scheint (www.tagesspie gel.de/wirtschaft/arbeitsbeziehungen-im-stil-des-kolonialismus- deutscheteefirmen-und-das-lieferketten-problem/24574632.html; www.fr.de/wirtschaft/ keine-gesetzliche-verpflichtung-12076024.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Durch welche Referate welcher Bundesministerien ist der oben genannte Referentenentwurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ erarbeitet worden?  2. Wann wurde mit der Erarbeitung des Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ begonnen (bitte auf den Tag genau angeben)?  3. Welches Bundesministerium ist federführend verantwortlich für die Erarbeitung des oben genannten Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“?  4. Welche Kosten sind durch die Erarbeitung des oben genannten Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ entstanden (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)?  5. Durch welche Umstände ist der oben genannte Referentenentwurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ nach Kenntnis der Bundesregierung an die Öffentlichkeit gelangt?  6. Welchen Regelungsgehalt hat der oben genannte Referentenentwurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ (bitte Regelungen des Entwurfs inhaltlich konkret ausführen)?  7. Auf welche bestehenden gesetzlichen Regelungen soll der Referentenentwurf zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ Einfluss nehmen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13630 19. Wahlperiode 26.09.2019  8. In welchem Verhältnis steht die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Möglichkeit, national gesetzlich tätig zu werden ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 9 7 5 2 2 6 / 847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsver trag-data.pdf?download=1, S. 155 f.), also die Verabschiedung eines „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes“, mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 nach Auffassung der Bundesregierung?  9. Welche zusätzlichen Kosten, und welcher administrative Mehraufwand sind den durch die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes betroffenen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden? 10. Welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten werden den in den Anwendungsbereich des Referentenentwurfs fallenden Unternehmen auferlegt? 11. Welche Sanktionierungsmöglichkeiten sieht der Referentenentwurf bei Verletzung dieser Sorgfaltspflichten vor? 12. Welche internationalen Abkommen werden herangezogen, um die oben erwähnten Sorgfaltspflichten zu konkretisieren? 13. Welche externen Interessensträger haben in welchem Umfang bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs zu einem „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetz“ mitgewirkt? 14. Wie wurden die potenziellen Adressaten eines „Nachhaltigen Wertschöpfungskettengesetzes“ in den Erarbeitungsprozess des Referentenentwurfs einbezogen? 15. Welche volks- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen sind bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs identifiziert worden? 16. Wurde der oben genannte Referentenentwurf bereits einer Gesetzesfolgenabschätzung nach § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) unterzogen? Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung, insbesondere der sogenannten Nachhaltigkeitsprüfung, siehe § 44 Absatz 1 GGO? 17. In welchem Verhältnis stehen nach Wahrnehmung bzw. Vorstellung der Bundesregierung der Nationale Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte, die VN-Leitprinzipien (VN = Vereinte Nationen) für Wirtschaft und Menschenrechte und die Agenda 2030? 18. Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt? 19. Sieht die Bundesregierung den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte außerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union als eine originäre staatliche Aufgabe an? 20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass deutsche Unternehmen verantwortlich und haftbar dafür sind, die Einhaltung nationaler Gesetze und internationaler Abkommen in Drittstaaten sicherzustellen? Wenn ja, warum? 21. Welche Informationen wurden im Rahmen des durch die Ernst & Young GmbH durchgeführten Monitorings (Umfrage zum Umsetzungsstand der im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen, www.ey.com/de/de/newsroom/news-releases/ey-20180820-ey- evaluiertden-umsetzungsstand-menschenrechtlicher-sorgfaltspflichten-von-unterneh men) von den betreffenden deutschen Unternehmen erfragt (bitte vollständigen Fragenkatalog wiedergeben)? a) Welches öffentliche Vergabeverfahren fand für die Durchführung des oben genannten Monitorings Anwendung, und in welcher Höhe wurde der Auftragswert geschätzt oder festgelegt? b) Auf welcher Grundlage, und in Zusammenarbeit mit welchen (externen) Interessensträgern wurde der im Rahmen des Monitorings verwendete Fragenkatalog erarbeitet? c) In welche Ergebniskategorien werden die teilnehmenden Unternehmen nach Auswertung der oben genannten Umfrage eingeordnet? d) Welche Voraussetzungen müssen nach der Methodik der oben genannten Umfrage vorliegen, um in eine der Ergebniskategorien (beispielsweise „Erfüller“ und „Nichterfüller“) eingeordnet zu werden? e) Welche Bundesministerien sind an der Auswertung der Umfrage in welcher Art und Weise beteiligt? f) Welche Kosten sind bisher durch das in Frage 21 angeführte Monitoring entstanden (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)? 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Wertschöpfungskette von Akkumulatoren unter menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Gesichtspunkten im Allgemeinen? 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Wertschöpfungskette von Akkumulatoren, insbesondere von jenen, die üblicherweise Einsatz im Bereich der Elektromobilität finden und von deutschen Unternehmen in Elektrofahrzeugen verbaut werden, unter menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Gesichtspunkten? 24. In welchem Verhältnis stehen der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte und die Absicht der Bundesregierung, die Elektromobilität weiter auszubauen, unter Berücksichtigung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökonomisch, sozial, ökologisch) und der aus Sicht der Fragesteller menschen- und umweltrechtlich bedenklichen Wertschöpfungskette der benötigten Akkumulatoren? 25. Würde die Bundesregierung die Förderung der Elektromobilität als nachhaltig im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 bewerten und bestehen womöglich Zielkonflikte? Wenn ja, von welchem Begriff der „Nachhaltigkeit“ geht die Bundesregierung bei ihrer Bewertung aus, und wie werden die möglichen Zielkonflikte aufgelöst? 26. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen? 27. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen? 28. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verstehen? 29. In welchem Verhältnis stehen diese drei Dimensionen (ökonomisch, sozial, ökologisch) der Nachhaltigkeit nach Auffassung der Bundesregierung zueinander? 30. Hat die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit nach Auffassung der Bundesregierung Vorrang vor der sozialen und ökonomischen Dimension? Wenn ja, wie wird dieser Vorrang durch die Bundesregierung begründet? 31. Auf welchen Ebenen der Bundesregierung findet eine Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung statt? 32. Wie ist das (Rechts-)Verhältnis zwischen Bundesregierung und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung? 33. Wie, und durch welche Stelle wird die Entscheidung über die Mitgliedschaft im Rat für Nachhaltige Entwicklung getroffen? 34. Welche Relevanz besitzt der Rat für Nachhaltige Entwicklung für die Willensbildung der Bundesregierung im Allgemeinen? 35. Welche Relevanz besitzt der Rat für Nachhaltige Entwicklung für die entwicklungspolitische Willensbildung der Bundesregierung im Besonderen hinsichtlich der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie? 36. Erachtet die Bundesregierung Umverteilung als ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Instrument zur Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler und internationaler Ebene (bitte begründen)? 37. Worin sieht die Bundesregierung die Legitimität der Entwicklungszusammenarbeit begründet? Berlin, den 12. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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