Die migrationspolitische Kooperation der Bundesregierung und der Europäischen Union mit afrikanischen Staaten
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Luise Amtsberg, Dr. Irene Mihalic, Dr. Franziska Brantner, Filiz Polat, Margarete Bause, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Britta Haßelmann, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung und die Europäischen Union (EU) haben in den letzten Jahren die Art, in der sie in Migrations- und Fluchtfragen mit Herkunfts-, Aufnahme- und Transitländern zusammenarbeiten, neu ausgerichtet und so die entwicklungspolitische Dimension der deutschen und europäischen Migrationsagenda gegenüber Afrika verändert. Es wäre nach Ansicht der Fragesteller eine hochproblematische und fahrlässige Neuausrichtung, wenn die Entwicklungspolitik auf deutscher und europäischer Ebene danach ausgerichtet würde, primär Migration und Flucht zu unterbinden und dafür beispielsweise auch Gelder aus der Entwicklungspolitik in den Sicherheitsbereich und zur Kooperation mit autoritären und repressiven Regimen umzuschichten, statt mit den Mitteln Hunger, Armut, der Klimakrise und Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Das deutsche und europäische Engagement richtet sich in der Zusammenarbeit mit afrikanischen Regierungen vermehrt auf die entlang der verschiedenen Migrationsrouten liegenden Transitstaaten, vor allem im Sahel, der Tschadsee-Region, am Horn von Afrika und in den Staaten Nordafrikas. Die afrikanischen Partnerstaaten sollen aktiv in das sogenannte Migrationsmanagement eingebunden werden, Rückführungen ermöglichen und Migration und Flucht eindämmen. Hierfür erhalten sie auch finanzielle Unterstützung beim Aus- und Aufbau von Grenzmanagementmaßnahmen und der Ausbildung und Ausrüstung ihrer Sicherheitskräfte (vgl.: www.swp-berlin.org/contents/products/studien/2018S03_koc_web_wrf.pdf).
Auf europäischer Ebene beteiligt sich die Bundesregierung an verschiedenen migrationspolitischen Rahmenwerken und regionalen Prozessen, um gemeinsam mit den Ländern Westafrikas (im Rahmen des sogenannten Rabat-Prozesses) und am Horn von Afrika (über den sogenannten Khartum-Prozess) sogenannte irreguläre Migration einzudämmen und beim Grenzmanagement, aber auch bei der Stärkung des Flüchtlingsschutzes zusammenzuarbeiten. Im November 2015 wurde auf dem Gipfel europäischer und afrikanischer Regierungschefs im maltesischen Valletta mit dem Europäischen Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) für Afrika ein neues milliardenschweres Kooperationsinstrument geschaffen, welches nach Auffassung der Fragesteller inzwischen zentral für die migrationspolitische Zusammenarbeit der EU mit den afrikanischen Ländern geworden ist. Der Handlungsbereich des EUTF ist auf die drei Regionen Sahel und Tschadsee, Nordafrika und das Horn von Afrika begrenzt. Zwar sind auch entwicklungspolitische Ziele aufgeführt, die Maßnahmen konzentrieren sich jedoch überwiegend darauf, sogenannte irreguläre Migration zu reduzieren. Die EU-Entwicklungspolitik droht nach Ansicht der Fragesteller immer mehr in den Dienst kurzfristiger migrationspolitischer Interessen gestellt zu werden, anstatt die Umsetzung struktureller Verbesserungen beispielsweise für Ernährungssouveränität, Gesundheit oder Good Governance zu adressieren und somit langfristig zur Verbesserung der Lebensbedingungen beizutragen.
Während es aus Sicht der Fragesteller dringend notwendig ist, zum Schutz der Rechte von Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten intensiver zusammenzuarbeiten, können enorme menschenrechtspolitische und sicherheitspolitische Risiken entstehen, wenn Sicherheitskräfte ausgerüstet, beraten oder ausgebildet werden und es zur Kooperation im Bereich von Grenzschutz und im sogenannten Migrationsmanagement kommt. Eine solche Strategie ist nach Auffassung der Fragesteller insbesondere hoch problematisch, wenn dafür die notwendigen politischen Rahmenbedingungen fehlen und die Zusammenarbeit nicht an verbindliche Auflagen zur Wahrung von Menschenrechten geknüpft wird. Wenn in diesem sehr sensiblen Bereich unkritisch kooperiert wird, kann dies dazu beitragen, dass autoritäre Regime stabilisiert und legitimiert (www.swp-berlin.org/contents/products/studien/2018S03_koc_web_wrf.pdf) sowie Fluchtgründe verschärft werden. Die Wahrnehmung der Fragesteller, dass die EU und die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten in erster Linie daran interessiert sind, dass Migrationsbewegungen abnehmen, trägt weiter dazu bei, dass Regierungen in Transit- und Herkunftsstaaten versuchen, Migration mit problematischen Mitteln zu verhindern. Darüber hinaus werden durch verstärkte innerafrikanische Grenzen auch regionale wirtschaftliche Integrationsbemühungen und traditionelle Freiheiten, wie etwa im Wirtschaftsraum Westafrikas (ECOWAS) beschränkt, mit negativen Folgen für die innerafrikanische Entwicklung und Migration.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Mit welchen afrikanischen Staaten gibt es seitens der Bundesregierung gegenwärtig eine Zusammenarbeit, die auch dazu dienen soll, Fähigkeiten und Kapazitäten des jeweiligen Landes im Grenzschutz oder Migrationsmanagement sowie in einzelnen Bereichen des Sicherheitssektors auf- oder auszubauen (die verschiedenen Kooperationen, deren Laufzeit und die Ziele der jeweiligen Projektzusammenarbeit bitte in einer Tabelle auflisten)?
a) Welche Projekte werden derzeit mit welchen Akteuren und Behörden auf deutscher und auf Seite des jeweiligen Partnerlandes umgesetzt (bitte ebenfalls einzeln und unter Angabe der beteiligten und federführenden Bundesministerien in der Tabelle auflisten)?
b) Wie hoch ist das finanzielle Volumen der jeweiligen Projekte, aus welchen Etats des Bundeshaushaltes werden die Kosten getragen, und wie hoch ist der jeweilige ODA-Anteil (bitte ebenfalls einzeln in der Tabelle auflisten)?
c) Welche Kooperationsprojekte wurden bislang von welcher Institution evaluiert? Was waren die wesentlichen Ergebnisse (bitte ebenfalls einzeln in der Tabelle auflisten)?
d) Welche derartigen Kooperationsprojekte wurden in den letzten fünf Jahren mit welchen Ergebnissen beendet (bitte ebenfalls tabellarisch, einzeln und unter Angabe der Kooperationsländer, der beteiligten Behörden und Akteure auf deutscher und auf Partnerseite, der Projektziele, der Höhe und Herkunft der finanziellen Mittel beantworten)?
e) Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit gemäß Frage 1 jeweils, und inwiefern sind in den jeweiligen Verträgen Zusicherungen und Garantien zur Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren und der Achtung der Menschenrechte und konkrete Klauseln mit Überprüfungscharakter in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, auf Rechtsstaatlichkeit sowie die Verhinderung von Korruption enthalten?
In welchen afrikanischen Ländern erfolgte oder erfolgt seitens der Bundesregierung oder über die Europäische Union eine direkte Unterstützung der Ausbildung von Sicherheitskräften (bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen ausgebildeten bzw. auszubildenden Einheiten der Sicherheitskräfte der Partnerländer auflisten)?
a) Inwieweit wird bei der Kooperation nachverfolgt, welcher Anteil der ausgebildeten Sicherheitskräfte nach zwei, fünf oder zehn Jahren noch im Dienst ist?
b) Wie wird sichergestellt, dass jene Ausgebildeten, die sich danach im Dienst für einen höheren Menschenrechtsstandard aussprechen und einsetzen, nicht entlassen werden?
Welche afrikanischen Länder erhielten oder erhalten seitens der Bundesregierung oder über die Europäische Union Ausrüstung und Ausstattungshilfe für ihre Sicherheitskräfte und den jeweiligen Sicherheitssektor (bitte zu den Ländern jeweils die Art und Anzahl der gelieferten Ausrüstungsgegenstände und die Art der Finanzierung auflisten)?
a) Welches Material soll bzw. kann nach Kenntnis der Bundesregierung im Grenzschutz oder Grenzmanagement eingesetzt werden?
b) Durch welches Bundesministerium, welche andere staatliche Behörde oder nichtstaatliche Organisation erfolgte die jeweilige Unterstützung?
Welche Maßnahmen werden aktuell im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe in anderen Ländern durch die Bundespolizei ausgeführt (bitte die jeweiligen Kooperationen, ihren finanziellen und personellen Umfang und ggf. gelieferte Ausrüstung auflisten)?
Inwiefern werden von der Bundespolizei in afrikanischen Staaten Ausbildungsleistungen erbracht, die
a) inhaltlich mit den Ausbildungsleistungen vergleichbar sind, die aufgrund des zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien am 27. Mai 2009 unterzeichneten Abkommens über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich erbracht wurden,
b) einen direkten Bezug zum Einsatz bestimmter technischer Systeme zum Zweck der Grenzsicherung haben und/oder
c) der Vermittlung von taktischem polizeilichen Wissen und der Anwendung polizeilicher Einsatzmittel gegen Personengruppen dienen?
In welcher jeweiligen Höhe wurden seit 2014 Haushaltsmittel welcher Bundesministerien für die Unterstützung afrikanischer Länder im Bereich des Grenzschutzes und des Migrationsmanagements ausgegeben?
In welcher Höhe flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus den nationalen Haushaltsmitteln der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten afrikanischen Partnerstaaten in den Bereich des Grenzmanagements (bitte nach Land, Höhe der Mittel und Anteil am Staatshaushalt auflisten)?
Inwiefern werden menschenrechtliche Kriterien bei der Auswahl der Kooperationsländer in Fragen des Grenzschutzes und des Migrationsmanagements berücksichtigt?
a) Wie ist die Einschätzung der Menschenrechtslage in den jeweiligen in Frage 1 gelisteten Kooperationsländern?
b) Bei welchen Ländern hat man sich aufgrund der Menschenrechtssituation gegen eine Kooperation in diesem Feld entschieden?
c) Inwieweit sind die Maßnahmen gender-responsiv ausgestaltet?
Welche Kriterien werden auferlegt, um Frauen, Kinder, LGBTIQ und besonders schutzbedürftige Gruppen in den Fokus der Maßnahmen zu nehmen? In welcher Höhe fließen Gelder aus der Sonderinitiative Flucht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Maßnahmen zum Grenzschutz? Wie sind die Maßnahmen der Sonderinitiative mit europäischen Grenzmanagementmaßnahmen abgestimmt, bzw. verzahnt?
Wie verteilt sich das Budget des gemeinsam von der EU und dem BMZ finanzierten Programms Better Migration Management (BMM) auf die einzelnen Programmländer Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda?
a) Welche konkreten Maßnahmen werden in den einzelnen Ländern mit welchen Partnern vor Ort durchgeführt? Welche dieser Maßnahmen werden durch die deutsche Durchführungsorganisation Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzt?
b) Welche Ausrüstungsgegenstände wurden bisher im Rahmen des Programms an die einzelnen Programmländer Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda geliefert (bitte jeweils in einer Tabelle auflisten)?
c) Welche Trainings oder Schulungen haben Sicherheitskräfte in Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda im Rahmen des Programms erhalten, und welche Maßnahmen sind bis zum Ende des Programms vorgesehen (bitte einzeln unter Angabe der beteiligten Akteure auflisten)?
d) Welchen Anteil haben Schulungen über menschenrechtliche Gewährleistungen und Schutzverpflichtungen an den Schulungen in den aufgezählten Partnerstaaten? Wer führt Schulungen zum Bereich Menschenrechte durch, und wer erarbeitet die Inhalte, die in menschenrechtlichen Schulungen vermittelt werden?
e) Welche Maßnahmen wurden hinsichtlich des Grenzmanagements zwischen Eritrea und Sudan durchgeführt?
f) Mit welchen Ländern soll nach dem Ablauf des jetzigen Programmzeitraums das Programm BMM fortgeführt oder intensiviert werden?
Welche Erkenntnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisherige Evaluationen der Wirksamkeit des BMM hinsichtlich der Ziele sowie mit Blick auf nicht intendierte Folgen gebracht?
In welchen Ländern ist oder war die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit Programmen bzw. Projekten im Bereich Migration, Flüchtlingsschutz, Migrations- und Grenzmanagement oder in der Beratung und Ausbildung von Sicherheitskräften tätig (bitte für die letzten 15 Jahre einzeln nach Ländern, Projekten, Mittelherkunft und Finanzvolumen auflisten)?
In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung am „Regional Operation Centre Khartoum“ (ROCK)? Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgabe des ROCK? Welche beteiligten Sicherheitsinstitutionen tauschen über das ROCK Informationen aus?
Welche Anpassung ihrer Zusammenarbeit mit dem Sudan hat die Bundesregierung seit dem Sturz von Omar al-Baschir und seit dem gewaltsamen Vorgehen des Militärrats gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten am 3. Juni 2019 (www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-massaker-andemonstranten-zeigt-den-harten-kurs-der-armee-a-1270640.html) vorgenommen?
a) Aus welchen Gründen wurden das Training und die Ausrüstung sudanesischer Sicherheitskräfte im Rahmen des Programms Better Migration Management Mitte März 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung ausgesetzt (vgl.: www.dw.com/en/eu-suspends-migration-control-projectsin-sudan-amid-repression-fears/a-49701408?maca=en-Twitter-sharing sowie www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-wurden-mit-eu-geldern-die-rsf-milizen-finanziert-a-1281585.html)? Wurde die Zusammenarbeit inzwischen wieder aufgenommen, bzw. gibt es Pläne, dies zu tun? Wenn ja, warum kam man zu dieser Entscheidung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz der sudanesischen Rapid Support Force (RSF), die sich vorrangig aus ehemaligen für Kriegsverbrechen in Darfur verantwortlichen Janjaweed-Milizen zusammensetzt, für den Grenzschutz (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2018S03_koc_web_wrf.pdf#page=49)?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung dies im Rahmen des Khartum-Prozesses und im Kontext laufender migrationspolitischer Zusammenarbeit mit Sudans Regierung thematisiert?
b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die RSF seit 2015 auch als Grenzschützer eingesetzt werden, und kann sie ausschließen, dass die RSF von der migrationspolitischen Kooperation profitiert hat (vgl.: www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-wurden-mit-eu-geldern-die-rsf-milizen-finanziert-a-1281585.html)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz der RSF oder anderer sudanesischer Sicherheitskräfte im Jemen-Konflikt?
In welcher Höhe wurden bisher von der Bundesregierung und der Europäischen Union Mittel für die Aufstellung, Koordination und Ausrüstung der Force conjointe der G5-Sahel-Staaten bereitgestellt (bitte auch die konkret geförderten Maßnahmen und die titelgenaue Mittelherkunft angeben)?
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Gelder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für den Aufbau der Force conjointe der G5-Sahel-Staaten direkt oder flankierend z. B. beim Bau von Infrastruktur oder für Trainings bereitgestellt?
Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung für die Partnerländer bisher im Jahr 2019 durchgeführt, und welche Maßnahmen werden im Laufe des Jahres außerdem umgesetzt (bitte für die einzelnen Länder unter Angabe der Maßnahmen, der beteiligten und federführenden Bundesministerien, der Höhe der Mittel, der gelieferten Ausrüstungsgegenstände und ggf. der Stückzahlen aufführen)?
Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung 2017 bis 2020 für afrikanische Länder erfolgt bzw. geplant (bitte für die einzelnen Länder unter Angabe der Maßnahmen, der Höhe der Mittel, der gelieferten Ausrüstungsgegenstände und ggf. der Stückzahlen aufführen)?
Welche konkreten Projekte des EU Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) im Bereich des Migrationsmanagements (Aufbau migrations- und sicherheitspolitischer Kapazitäten, Schulungen, Datenaustausch, Programme zur freiwilligen Rückkehr etc.) befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Umsetzung?
a) Was sind die jeweiligen Ziele dieser Projekte, und wie hoch ist ihr jeweiliges finanzielles Volumen?
b) An welcher dieser Projekte und Maßnahmen sind deutsche Behörden und Durchführungsorganisationen beteiligt?
c) Welche Material- oder Ausrüstungslieferungen wurden im Rahmen dieser Projekte durch deutsche Behörden oder Durchführungsorganisationen beauftragt oder durchgeführt?
d) In welchen dieser Projekte werden Maßnahmen zur legalen Migration gefördert?
e) In welchen Projekten wurde über die Situation in Libyen und auf den Fluchtrouten aufgeklärt?
f) In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit seiner Auflegung finanzielle Mittel für den EUTF bereitgestellt? In welche Projekte gingen diese Mittel?
g) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der EUTF-Projekte und Partner?
h) Inwieweit wird geprüft ob die EUTF-Maßnahmen mit kurz- oder langfristen Maßnahmen der deutschen oder europäischen Entwicklungszusammenarbeit harmonisieren oder diesen zuwiderlaufen?
i) Inwieweit liegen Erkenntnisse über die Ergebnisse der Rückführungsprojekte vor?
Welche konkreten Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der Evaluierung des EUTF durch den Europäischen Rechnungshof? Soll der EUTF aus Sicht der Bundesregierung künftig fortgeführt werden, und falls ja, mit welcher Begründung, und welche Maßgaben müsste der EUTF künftig erfüllen?
Sieht die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit im Rahmen von EUTF-Maßnahmen die Prinzipien „ownership und partnership“ aufseiten der Partnerländer ausreichend berücksichtigt? Und wie begründet sie ihre Haltung?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der EUTF in Zukunft parlamentarischer Kontrolle unterliegt? Hält sie den EUTF für integrierbar in das sich in Planung befindende EU-Außenfinanzierungsinstrument Development and International Cooperation Instrument (NDICI)?
Welche der Partnerländer des EUTF erachtet die Bundesregierung als Herkunfts-, Aufnahme- oder Transitland? Inwiefern unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung die migrationspolitischen Herausforderungen in den Herkunfts-, Aufnahme- oder Transitländern?
Welche Erfolge konnten nach Ansicht der Bundesregierung bei der Erreichung der fünf Ziele des Valletta-Aktionsplans jeweils erreicht werden (www.consilium.europa.eu/media/21839/action_plan_en.pdf)?
a) Welche Projekte zum Punkt „Legal Migration and Mobility“ des Aktionsplans führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu konkreten Vereinbarungen und Verbesserungen?
b) Welche Bilanz zieht die Bundesregierung für das bisherige entwicklungspolitische Engagement im Rahmen des EUTF?
Welche Erfolge sieht die Bundesregierung im Rahmen von EUTF-Projekten bei der Erreichung des Ziels, die strukturellen Ursachen für irreguläre Migration und für Vertreibungen zu mindern?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des EUTF und bei den europäischen Partnern dafür ein, dass nachhaltige Entwicklungsinteressen afrikanischer Partnerländer bei Projekten des EUTF ausreichend berücksichtigt werden? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgeschlagen, um eine langfristige Unterstützung von Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern zu befördern?
Welche Maßnahmen zur strukturellen und operativen Optimierung wurden seit der Auflegung des Instruments EUTF seitens der Bundesregierung vorgeschlagen?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher die im Rahmen des EUTF möglichen Sanktionsmechanismen gegenüber den Partnerländern angedroht oder umgesetzt? Wenn ja, in welchen Fällen, und aufgrund welcher konkreten Umstände ist dies erfolgt?
Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für weitere Migrationspartnerschaften der EU ein? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Planungen weitere Migrationspartnerschaften abzuschließen? Wenn ja, welche?
Wie viele Mitglieder der sogenannten libyschen Küstenwache haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED an Ausbildungs- und Befähigungsmaßnahmen teilgenommen? Wie viele dieser Personen sind weiterhin Teil der libyschen Küstenwache? Wie viele Mitglieder der sogenannten libyschen Küstenwache sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Ausbildungsmaßnahmen?
a) Was waren seit Beginn der Mission Bestandteile der Ausbildung? Welche Ausbildungsinhalte wurden durch deutsche Ausbilderinnen und Ausbilder durchgeführt? Welchen Anteil haben Inhalte über menschenrechtliche Gewährleistungen an den Ausbildungen?
b) Welche Akteure waren für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Ausbildungs- und Befähigungsmaßnahmen der EU im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED zuständig?
c) Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt, und wie, und von wem wird die Einhaltung dieser Kriterien überprüft?
d) Kam es im Zuge des Auswahlprozesses nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass mögliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgelehnt wurden?
Welche konkreten Maßnahmen werden in Libyen im Rahmen der „Verbesserung des Migrationsmanagements“ (Haushaltstitel 0501 687 34) und der „Förderung des politischen Prozesses“ (Haushaltstitel 0501 687 34) aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts finanziert (vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/10686; bitte einzeln nach Maßnahmen, Höhe der jeweiligen Mittel, Empfänger der Mittel und konkreter Unterstützungsleistung aufschlüsseln)?