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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Struktur der aktiv Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
05.11.2019
Aktualisiert
23.07.2024
BT19/1364527.09.2019
Struktur der aktiv Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jörg Schneider,
Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Struktur der aktiv Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung führt die Personen, für die sich im
Berichtsjahr eine Änderung auf ihrem Rentenkonto ergibt, als sogenannte aktiv
Versicherte. Zu den aktiv Versicherten werden neben
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten u.a. auch Minijobber ohne einen Eigenbeitrag sowie ALG-II-
Empfänger (ALG = Arbeitslosengeld) gezählt. Nach den Angaben der
Deutschen Rentenversicherung (DRV) gab es am 31. Dezember 2017 38,2
Millionen aktiv Versicherte und weitere 16,9 Mio. passiv Versicherte, vgl. dazu auch
die DRV-Publikation „Rentenatlas 2019“, Seite 8 f. (www.deutsche-rentenversi
cherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/Rentenat
las/2019/rentenatlas_2019_download.pdf?__blob=publicationFile&v=6) und
DRV-Statistik „Versicherte 2017“, Band 214, Tabelle 3.00 G (https://statistik-
rente.de/drv/extern/publikationen/aktuelle_statistikbaende/documents/Versicher
te_Band_214.pdf).
Der Anteil der aktiv Versicherten mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist per
31. Dezember 2017 auf knapp 6 Millionen bzw. 15,7 Prozent angewachsen,
vgl. „Rentenatlas 2019“, Seite 11. Der Zuwachs ergibt sich zum einen aus der
Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger seit Mai 2011, seit
Januar 2014 auch für Bulgarien und Rumänien, und zum anderen aus dem
Zuzug von „Asylbewerbern“.
Es ergaben sich für die Statistik auch weitere relevante Änderungen in den
rechtlichen Rahmenbedingungen: So werden seit Januar 2011 die Zeiten mit
dem Bezug von ALG II nur noch als Anrechnungszeiten versichert und seit
Januar 2013 sind die Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig
ausgestaltet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den aktiv Versicherten
der Anteil der Beschäftigten – differenziert nach
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den Minijobbern mit Eigenbeitrag – in der Zeit
von 2010 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarische Übersicht in Anlehnung an
die Darstellung in der DRV-Statistik „Versicherte 2017“, Band 214, Tabelle
3.00 G ff. jedoch mit Differenzierung der Beschäftigten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13645
19. Wahlperiode 27.09.2019
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 1
erfragten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Minijobbern mit
Eigenbeitrag von 2010 bis 2018 die Anzahl der Versicherten in den nachfolgenden
Untergruppen entwickelt
a) deutsche Staatsangehörige,
b) ausländische Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft,
c) ausländische Staatsangehörige aus dem übrigen Europa,
d) ausländische Staatsangehörige aus Afrika,
e) ausländische Staatsangehörige aus Amerika,
f) ausländische Staatsangehörige aus Asien,
g) ausländische Staatsangehörige aus Australien und Ozeanien,
h) staatenlos und ungeklärt
(bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder darstellen)?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche
Versicherungsentgelt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 2010
bis 2018 insgesamt und bei den folgenden Versichertenuntergruppen
entwickelt
a) deutsche Staatsangehörige insgesamt und die Untergruppen Männer und
Frauen,
b) Versicherte alte Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer
und Frauen,
c) Versicherte neue Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer
und Frauen,
d) ausländische Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft,
e) ausländische Staatsangehörige aus dem übrigen Europa,
f) ausländische Staatsangehörige aus Afrika,
g) ausländische Staatsangehörige aus Amerika,
h) ausländische Staatsangehörige aus Asien,
i) ausländische Staatsangehörige aus Australien und Ozeanien,
j) staatenlos und ungeklärt
(bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder, des
Entgelts in Euro und der Angabe in Prozent – Bezugsbasis 100 Prozent =
Durchschnittsentgelt gesamt – darstellen)?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2010 bis
2018 das durchschnittliche Versicherungsentgelt der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus der Untergruppe der Versicherten aus den acht
wichtigsten Asylherkunftsländern – Syrien, Afghanistan, Irak, Nigeria,
Eritrea, Iran, Pakistan und Somalia – entwickelt (bitte in tabellarischer Form
unter Angabe der einzelnen Länder, des durchschnittlichen Entgelts in Euro
und der Angabe in Prozent – Bezugsbasis 100 Prozent =
Durchschnittsentgelt gesamt – darstellen)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2010 bis
2018 die Anzahl der über sogenannte Minijobs Versicherten – dabei sowohl
der Minijobs mit Eigenbeitrag als auch ohne Eigenbeitrag – entwickelt, und
wie hat sich die Zusammensetzung der Versicherten zu folgenden
Untergruppen
a) deutsche Staatsangehörige insgesamt und die Untergruppen Männer und
Frauen,
b) Versicherte alte Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer
und Frauen,
c) Versicherte neue Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer
und Frauen,
d) ausländische Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft,
e) ausländische Staatsangehörige aus dem übrigen Europa,
f) ausländische Staatsangehörige aus Afrika,
g) ausländische Staatsangehörige aus Amerika,
h) ausländische Staatsangehörige aus Asien,
i) ausländische Staatsangehörige aus Australien und Ozeanien,
j) staatenlos und ungeklärt
entwickelt (bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder
darstellen)?
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2011 bis
2018 die Anzahl und Zusammensetzung der Versicherten aufgrund von
Anrechnungszeiten insgesamt und für folgende Versichertenuntergruppen
a) deutsche Staatsangehörige insgesamt und die Untergruppen Männer und
Frauen,
b) Versicherte alte Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer
und Frauen,
c) Versicherte neue Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer /
Frauen,
d) ausländische Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft,
e) ausländische Staatsangehörige aus dem übrigen Europa,
f) ausländische Staatsangehörige aus Afrika,
g) ausländische Staatsangehörige aus Amerika,
h) ausländische Staatsangehörige aus Asien,
i) ausländische Staatsangehörige aus Australien und Ozeanien,
j) staatenlos und ungeklärt
entwickelt (bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder
darstellen)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2010 bis
2018 die Zahl und Struktur der aktiv und passiv Versicherten aus den acht
wichtigsten Asylherkunftsländern – Syrien, Afghanistan, Irak, Nigeria,
Eritrea, Iran, Pakistan und Somalia – entwickelt (bitte tabellarische Übersicht in
Anlehnung an die Darstellung in der DRV-Statistik „Versicherte 2017“,
Band 214, Tabelle 3.00 G; aktiv Versicherte: Beschäftigte,
Leistungsempfänger nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III, Sonstige
Leistungsempfänger, Pflegepersonen, Selbstständige, Freiwillig Beschäftigte,
Geringfügig Beschäftigte ohne Eigenbeitrag, Versicherte aufgrund
Anrechnungszeiten; passiv Versicherte: Latent Versicherte, Übergangsfälle; bei den
Beschäftigten bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und
Minijobbern mit Eigenbeitrag differenzieren)?
Berlin, den 23. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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