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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen von Migration auf den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1364627.09.2019

Auswirkungen von Migration auf den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD Auswirkungen von Migration auf den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz Nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) werden für alle Leistungsberechtigten, welche sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten, abweichend von den Regelungen des AsylbLG die Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewandt. Daraus folgt nach § 35 SGB XII, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe vom zuständigen Sozialamt anzuerkennen und somit zu übernehmen sind. Es besteht also ein Rechtsanspruch für alle Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG auf die Übernahme von Mietkosten, sofern sich der Leistungsberechtigte länger als 15 Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhält. Zu den Leistungsberechtigten gehören neben solchen mit Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz auch vorübergehend Schutzsuchende und Geduldete, welche vollziehbar ausreisepflichtig sind. Dabei kann die angemessene Höhe der Anerkennung von Kosten für Unterkunft und Heizung von den Kreisen und kreisfreien Städten per Satzung nach den §§ 22a bis 22c SGB II festgelegt werden. Nach § 46a SGB XII werden seit 2014 den Bundesländern 100 Prozent der zur Ausführung des Gesetzes entstandenen Nettokosten vom Bund erstattet. Daraus ergibt sich in dieser Sache die Zuständigkeit der Bundesregierung. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die angemessenen Aufwendungen für Bedarfe von Unterkunft und Heizung in Rheinland- Pfalz nach § 35 SGB XII (bitte nach den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?  2. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Höhe der angemessenen Aufwendungen für Bedarfe von Unterkunft und Heizung in Rheinland-Pfalz nach § 35 SGB XII (bitte nach den Jahren von 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?  3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, deren Bedarfe von Unterkunft und Heizung vom zuständigen Sozialamt in Rheinland-Pfalz aktuell anerkannt werden (bitte nach den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?  4. Wie entwickelt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, deren Bedarfe von Unterkunft und Heizung in Rheinland-Pfalz von den zuständigen Sozialämtern anerkannt werden (bitte nach den Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13646 19. Wahlperiode 27.09.2019  5. Für wie viele Wohnungen in Rheinland-Pfalz werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedarfe für Wohnung und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG durch die zuständigen Sozialämter aktuell anerkannt?  6. Wie entwickelt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Wohnungen im Sinne von Frage 6 (bitte nach den Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?  7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Wohnungen im Sinne von Frage 6, welcher von Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung im Sinne des Asylgesetzes bewohnt wird?  8. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der Wohnungen im Sinne von Frage 6, welcher von vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen mit einer Duldung bewohnt wird?  9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Wohnungen im Sinne von Frage 6, welcher gegenwärtig von Menschen mit einem anderen Aufenthaltsstatus als den in den Fragen 8 und 9 genannten bewohnt wird (bitte nach jeweiligem Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? 10. Welche Kosten mussten nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Sozialämter in Rheinland-Pfalz für die Bedarfe von Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG seit 2015 insgesamt aufbringen (bitte nach den Jahren 2015 bis 2018 aufschlüsseln)? 11. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz durch die sogenannte Flüchtlingskrise? 12. Wie viele Wohnungsneubauten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) seit 2015 gefördert (bitte nach den Jahren 2015 bis 2018 aufschlüsseln)? Berlin, den 29. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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