Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Auswirkungen von Migration auf den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
15.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1364627.09.2019
Auswirkungen von Migration auf den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Auswirkungen von Migration auf den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz
Nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) werden für alle
Leistungsberechtigten, welche sich seit 15 Monaten ohne wesentliche
Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten, abweichend von den Regelungen des
AsylbLG die Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
angewandt. Daraus folgt nach § 35 SGB XII, dass die Kosten für Unterkunft
und Heizung in angemessener Höhe vom zuständigen Sozialamt anzuerkennen
und somit zu übernehmen sind. Es besteht also ein Rechtsanspruch für alle
Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG auf die Übernahme von Mietkosten,
sofern sich der Leistungsberechtigte länger als 15 Monate in der
Bundesrepublik Deutschland aufhält. Zu den Leistungsberechtigten gehören neben solchen
mit Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz auch vorübergehend
Schutzsuchende und Geduldete, welche vollziehbar ausreisepflichtig sind. Dabei kann
die angemessene Höhe der Anerkennung von Kosten für Unterkunft und
Heizung von den Kreisen und kreisfreien Städten per Satzung nach den §§ 22a bis
22c SGB II festgelegt werden.
Nach § 46a SGB XII werden seit 2014 den Bundesländern 100 Prozent der zur
Ausführung des Gesetzes entstandenen Nettokosten vom Bund erstattet. Daraus
ergibt sich in dieser Sache die Zuständigkeit der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die angemessenen
Aufwendungen für Bedarfe von Unterkunft und Heizung in Rheinland-
Pfalz nach § 35 SGB XII (bitte nach den jeweiligen Kreisen und kreisfreien
Städten aufschlüsseln)?
2. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Höhe der angemessenen Aufwendungen für Bedarfe von Unterkunft
und Heizung in Rheinland-Pfalz nach § 35 SGB XII (bitte nach den Jahren
von 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?
3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von
Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, deren Bedarfe von Unterkunft und
Heizung vom zuständigen Sozialamt in Rheinland-Pfalz aktuell anerkannt
werden (bitte nach den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten
aufschlüsseln)?
4. Wie entwickelt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, deren Bedarfe von Unterkunft
und Heizung in Rheinland-Pfalz von den zuständigen Sozialämtern
anerkannt werden (bitte nach den Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13646
19. Wahlperiode 27.09.2019
5. Für wie viele Wohnungen in Rheinland-Pfalz werden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Bedarfe für Wohnung und Heizung für
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG durch die zuständigen Sozialämter aktuell
anerkannt?
6. Wie entwickelt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Wohnungen im Sinne von Frage 6 (bitte nach den Jahren 2010 bis 2018
aufschlüsseln)?
7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Wohnungen im Sinne von Frage 6, welcher von Menschen mit einer
Aufenthaltsgestattung im Sinne des Asylgesetzes bewohnt wird?
8. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der
Wohnungen im Sinne von Frage 6, welcher von vollziehbar
ausreisepflichtigen Menschen mit einer Duldung bewohnt wird?
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Wohnungen im Sinne von Frage 6, welcher gegenwärtig von Menschen mit einem
anderen Aufenthaltsstatus als den in den Fragen 8 und 9 genannten
bewohnt wird (bitte nach jeweiligem Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?
10. Welche Kosten mussten nach Kenntnis der Bundesregierung die
zuständigen Sozialämter in Rheinland-Pfalz für die Bedarfe von Unterkunft und
Heizung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG seit 2015
insgesamt aufbringen (bitte nach den Jahren 2015 bis 2018 aufschlüsseln)?
11. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf den Wohnungsmarkt
in Rheinland-Pfalz durch die sogenannte Flüchtlingskrise?
12. Wie viele Wohnungsneubauten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Rheinland-Pfalz nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) seit
2015 gefördert (bitte nach den Jahren 2015 bis 2018 aufschlüsseln)?
Berlin, den 29. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Huaier-Granulat (Trametes robiniophila, "Huaier") zwischen Krebsbegleittherapie in China und Nahrungsergänzungsmittelmarkt in Europa - Einordnung, Überwachung und Forschungsbedarf
AfD22.04.2026
Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland
AfD20.04.2026
Transparenz von Fehlanreizen der Pflegebudgets im Krankenhauswesen
AfD23.04.2026
Transparenz bei der Vergabe von Kindertherapieplätzen
AfD22.04.2026