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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktivitäten der Furkan-Gemeinschaft in Deutschland und der Türkei

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1368601.10.2019

Aktivitäten der Furkan-Gemeinschaft in Deutschland und der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Aktivitäten der Furkan-Gemeinschaft in Deutschland und der Türkei

Die Furkan-Gemeinschaft (Furkan Stiftung für Bildung und Dienstleistungen/ Furkan Egitim ve Hizmet Vakfi) ist eine salafistische Gruppierung aus der Türkei, die Ableger in Europa hat. Die 1994 von Alparslan Kuytul gegründete Gemeinschaft strebt eine im Widerspruch zu allen anderen Zivilisationsmodellen stehende weltweite „Islamische Zivilisation“ nach der Scharia an, die allen anderen Zivilisationen überlegen und in Form eines Kalifats zu verwirklichen sei. Die Furkan-Gemeinschaft sieht jede Form von Demokratie im Widerspruch zu göttlichen Gesetzen stehend an. Auch in Deutschland ist die Furkan-Gemeinschaft mit Vereinen und Bildungszentren vertreten. Sie soll dabei gut vernetzt in der salafistischen Szene sein und etwa Kontakte zur Gruppierung Hizb ut-Tahrir al-Islami unterhalten, die gleichfalls ein weltweites Kalifat anstrebt und im Jahr 2003 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit einem Betätigungsverbot belegt wurde (www.heise.de/tp/features/Der-Feind-meines-Feindes-ist-nicht-mein-Freund-4197450.html?seite=all).

Am 17. August 2019 demonstrierten ihre Anhängerinnen und Anhänger in Hamburg für die Freilassung ihres geistigen Führers Kuytul (www.sueddeutsche.de/politik/demonstrationen-hamburg-verfassungsschutz-warnt-vor-demoder-furkan-gemeinschaft-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190816-99-485289). Kuytul und ein Dutzend seiner Anhänger wurden im Februar 2018 am Sitz der Furkan-Stiftung in Adana verhaftet und die Stiftung geschlossen. Als Grund dafür wurde allerdings nicht die salafistische Einstellung der Bewegung, sondern die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller richtige Kritik Kuytuls an der türkischen Militäroffensive gegen die syrisch-kurdische Enklave Afrin angegeben, sodass nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller der Eindruck entsteht, die selbst islamistisch orientierte türkische Regierung wolle sich in erster Linie eine konkurrierende islamistische Gruppierung vom Leibe halten (www.derstandard.de/story/2000073969482/ankara-schafft-neue-ordnung-in-der-sektenwelt).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche – auch verfassungsschutzrelevanten – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Furkan-Gemeinschaft und ihre weltanschauliche Ausrichtung?

2. Über wie viele Anhängerinnen und Anhänger verfügt die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei und in Europa (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

3. Welche Medien mit welcher Reichweite werden der Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet?

4. Mit welchen Vereinsstrukturen, Bildungseinrichtungen, Gebetsräumen etc. ist die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann und an welchen Orten in der Bundesrepublik vertreten (bitte Namen, Ort, Funktion, Gründungsdatum, mögliche Umbenennungen, Mitgliederzahl benennen)?

5. Welche regionalen Schwerpunkte der Aktivitäten der Furkan-Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

6. Inwieweit sind die Furkan-Gemeinschaft oder einzelne ihrer Vereine oder Gliederungen nach Kenntnis der Bundesregierung in größere strömungsübergreifende Zusammenschlüsse wie Schuraräte und Islamräte eingebunden?

7. Welche Aktivitäten (wie Demonstrationen, Kongresse, Korankurse etc.) gehen nach Kenntnis der Bundesregierung von der Furkan-Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland aus (bitte einzeln benennen, und bei möglichen Aufzügen oder Veranstaltungen Ort, Datum, Thema, Veranstalter und Teilnehmerzahl angeben)?

8. Inwieweit geht nach Einschätzung der Bundesregierung von der Furkan-Gemeinschaft eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland aus?

9. In welchem Verhältnis steht die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zum gewaltbereiten dschihadistischen Milieu?

10. Welche möglichen Kontakte der Furkan-Gemeinschaft zur vom Bundesministerium des Innern verbotenen Gruppierung Hi but-Tahrir al-Islami sind der Bundesregierung bekannt?

11. Welche Haltung nimmt die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zu den dschihadistischen Vereinigungen al-Qaida und Islamischer Staat ein?

12. Welche Haltung nimmt die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zur Muslimbruderschaft ein?

13. In welchem Verhältnis steht die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zur türkischen Regierung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan?

14. Inwieweit sieht sich die Furkan-Gemeinschaft in der Türkei derzeit einer politischen Verfolgung durch die Regierung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan ausgesetzt?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Inhaftierung von Alparslan Kuytul in der Türkei und den derzeitigen Stand seines Gerichtsverfahrens?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Anhängerinnen und Anhänger der Furkan-Gemeinschaft im letzten Jahr und dem laufenden Jahr in der Bundesrepublik einen Asylantrag gestellt haben? Wie viele Furkan-Anhängerinnen und Furkan-Anhänger haben ggf. wann einen Asylantrag gestellt, und wie wurden ihre Anträge jeweils beschieden?

Fragen16

1

Welche – auch verfassungsschutzrelevanten – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Furkan-Gemeinschaft und ihre weltanschauliche Ausrichtung?

2

Über wie viele Anhängerinnen und Anhänger verfügt die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei und in Europa (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

3

Welche Medien mit welcher Reichweite werden der Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet?

4

Mit welchen Vereinsstrukturen, Bildungseinrichtungen, Gebetsräumen etc. ist die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann und an welchen Orten in der Bundesrepublik vertreten (bitte Namen, Ort, Funktion, Gründungsdatum, mögliche Umbenennungen, Mitgliederzahl benennen)?

5

Welche regionalen Schwerpunkte der Aktivitäten der Furkan-Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

6

Inwieweit sind die Furkan-Gemeinschaft oder einzelne ihrer Vereine oder Gliederungen nach Kenntnis der Bundesregierung in größere strömungsübergreifende Zusammenschlüsse wie Schuraräte und Islamräte eingebunden?

7

Welche Aktivitäten (wie Demonstrationen, Kongresse, Korankurse etc.) gehen nach Kenntnis der Bundesregierung von der Furkan-Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland aus (bitte einzeln benennen, und bei möglichen Aufzügen oder Veranstaltungen Ort, Datum, Thema, Veranstalter und Teilnehmerzahl angeben)?

8

Inwieweit geht nach Einschätzung der Bundesregierung von der Furkan-Gemeinschaft eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland aus?

9

In welchem Verhältnis steht die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zum gewaltbereiten dschihadistischen Milieu?

10

Welche möglichen Kontakte der Furkan-Gemeinschaft zur vom Bundesministerium des Innern verbotenen Gruppierung Hi but-Tahrir al-Islami sind der Bundesregierung bekannt?

11

Welche Haltung nimmt die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zu den dschihadistischen Vereinigungen al-Qaida und Islamischer Staat ein?

12

Welche Haltung nimmt die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zur Muslimbruderschaft ein?

13

In welchem Verhältnis steht die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zur türkischen Regierung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan?

14

Inwieweit sieht sich die Furkan-Gemeinschaft in der Türkei derzeit einer politischen Verfolgung durch die Regierung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan ausgesetzt?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Inhaftierung von Alparslan Kuytul in der Türkei und den derzeitigen Stand seines Gerichtsverfahrens?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Anhängerinnen und Anhänger der Furkan-Gemeinschaft im letzten Jahr und dem laufenden Jahr in der Bundesrepublik einen Asylantrag gestellt haben? Wie viele Furkan-Anhängerinnen und Furkan-Anhänger haben ggf. wann einen Asylantrag gestellt, und wie wurden ihre Anträge jeweils beschieden?

Berlin, den 13. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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