Gefahr durch rechtsextreme und rechtsterroristische Strukturen in Deutschland 2019
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Kai Gehring, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Ulle Schauws, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Orchestrierte Morddrohungen, Hass und Gewaltfantasien in Chatrooms, „Feindeslisten“ mit zehntausenden Einträgen und immer neue Berichte über Schießübungen und Waffenlager zeigen: Der Rechtsextremismus in Deutschland ist eine akute Bedrohung für die Sicherheit unserer Gesellschaft. Auch der Verfassungsschutzbericht führt für 2018 einen im Vergleich zum Jahr 2017 weiteren besorgniserregenden Anstieg rechtsextremistischer Gewalttaten um 3,2 Prozent auf. Die Bedrohung, die vom Rechtsextremismus ausgeht, wurde nach Ansicht der Fragesteller seitens der Bundesregierung jahrelang nicht ernst genug genommen und mit Blick auf den Vernetzungsgrad der rechtsextremen Szene auch falsch analysiert. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, dass neuerdings sowohl vom Bundeskriminalamt als auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz erste Signale ausgehen, die Beobachtung und Bekämpfung des Rechtsextremismus mit speziell geschultem Personal und besseren analytischen Methoden angehen zu wollen. Damit wäre jedoch nur ein erster Schritt getan, während die Vernetzung der rechtsextremen Szene nach Ansicht der Fragesteller leider schon sehr viel weiter fortgeschritten ist und bis in die Mitte der Bevölkerung hineinwirkt (https://taz.de/Streit-um-Ausrichtung-der-AfD/!5606684/). Die Szene besteht in vielen losen Verbindungen von Einzelnen, z. B. in Chatgruppen und sozialen Netzwerken, und organisiert sich gleichzeitig in Initiativen, Verbänden, Vereinen und Parteien.
Die AfD fungiert weithin als parlamentarischer Arm vieler rechtsextremer Bestrebungen und wird durch diese vielerorts strategisch und strukturell genutzt (www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2017/12/ BMB_2017-Umgang-mit-rechtspopulistischen-Parteien.pdf, S. 8; www.tages spiegel.de/gesellschaft/medien/wdr-journalist-georg-restle-streit-mit-der- afd-ist-vergeudete-zeit/25029012.html). Es gibt eine Vielzahl von eng vernetzten rechtsextremen Verlagen, Zeitschriften und anderen Publikationen, die in der Analyse des aktuellen Verfassungsschutzberichtes leider immer noch nicht vorkommen (vgl. Verfassungsschutzbericht 2018: www.verfassungsschutz.de/de/ oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzberichte/vsbericht-2018). Rechtsterroristische Bestrebungen und Kameradschaften verstehen sich als Avantgarde dieser breit und tief organisierten Szene, und eine Analyse des Gefahrenpotentials ist nur dann brauchbar, wenn sie die Beziehungsgeflechte innerhalb des Rechtsextremismus entsprechend berücksichtigt und zum Ausgangspunkt nimmt. Leider ist die fragmentarische Betrachtung des Phänomenbereichs Rechtsextremismus auch durch die Sicherheitsbehörden noch längst nicht überwunden, weshalb Details zur Bedrohung immer noch mühsam zusammengetragen werden müssen, um ein in Ansätzen stimmiges Gesamtbild zu bekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie viele Straftaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den PMK-Bereichen seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019 (bitte nach den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“ und nach Delikten gemäß der Darstellung im Verfassungsschutzbericht aufgliedern, und Gewaltdelikte gesondert darstellen)?
Wie hoch schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Personenpotential seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019 in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus (wo möglich, unterteilen), „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“ ein (bitte das gewaltbereite Personenpotential gesondert ausführen)?
Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung des Verfassungsschutzberichts 2018 fest, dass es sich bei einer Mehrzahl des rechtsextremistischen Personenpotentials um ein „weitgehend unstrukturiertes“ handelt?
Sofern daran festgehalten wird, wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotential gewaltorientierter, „weitgehend unstrukturierter“ Rechtsextremisten ein?
Inwiefern kann im Kontext rechtsterroristischer oder potenziell rechtsterroristischer Bestrebungen ein Personenpotential ggf. in welcher Höhe beziffert werden?
Wie viele sogenannte Gefährder und wie viele „relevante Personen“ gibt es aktuell in den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“?
Wie hat sich die Zahl der sogenannten Gefährder und „relevanten Personen“ in den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“ seit Juni 2018 jeweils entwickelt?
Wie viele Personen aus den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, „religiöse Ideologie“, „ausländische Ideologie“ besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis, und wie viele waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden in 2019 in denselben PMK-Bereichen jeweils aus welchen Gründen entzogen?
Wie viele politisch motivierte antisemitische Straftaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019 (bitte nach Monaten, nach Straftatbeständen sowie den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und nicht zuzuordnen aufschlüsseln)?
Wie viele gegen christliche Religionen gerichtete politisch motivierte Straftaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019 (bitte nach Monaten, nach Straftatbeständen sowie den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und nicht zuzuordnen aufschlüsseln)?
Wie viele politisch motivierte antiislamische Straftaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019 (bitte nach Monaten, nach den Straftatbeständen den PMK-Bereichen rechts, „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“, links, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und nicht zuzuordnen aufschlüsseln)?
Wie viele Straftaten hat die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn bis einschließlich Juni 2019 in folgenden Themenfeldern des sog. Themenfeldkatalogs PMK registriert (bitte nach den vier Themenfeldern, nach Jahren sowie nach den vier PMK-Bereichen rechts, links, Ausländer- und Sonstige aufschlüsseln)?
a) „Ausländerthematik bzw. Asylthematik“;
b) „gegen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge“
c) „gegen Asylunterkünfte“ bzw.
d) „Unterbringung von Asylbewerbern“
Wie viele Straftaten „gegen Amtsträger bzw. Mandatsträger“ gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019? (bitte tabellarisch nach Phänomenbereich (PMK -rechts-, PMK-links-, PMK -ausländische Ideologie- und PMK -sonstige-) und Straftatbestand unter besonderer Berücksichtigung der Gewaltdelikte aufgliedern)?
a) Wie viele dieser Angriffe hatten nach Einschätzung der Bundesregierung einen sog. asylkritischen Hintergrund?
b) Wie viele dieser Angriffe hatten nach Einschätzung der Bundesregierung einen rechtsextremen Hintergrund?
Wie viele Straftaten auf Pressevertreterinnen und Pressevertreter gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019 (bitte tabellarisch nach Phänomenbereich (PMK -rechts-, PMK -links-, PMK -Ausländer- und PMK -Sonstige-) und Straftatbestand unter besonderer Berücksichtigung der Gewaltdelikte aufgliedern)?
Inwiefern werden im Rahmen der PMK-Statistik auch Straftaten erfasst, die gegen Menschen erfolgt sind, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren (bitte ggf. die dementsprechenden Straftaten seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019 aufführen), und falls nicht, inwiefern gibt es Pläne, diese in Zukunft zu erfassen?
Wie viele Personen sind in Deutschland seit dem Jahr 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer eines vollendeten bzw. eines versuchten rechtsmotivierten Tötungsdeliktes geworden (bitte nach Jahren, nach Versuch bzw. Vollendung sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Bei wie vielen rechtsmotivierten Gewaltdelikten bzw. Tötungsdelikten seit 1990 geht die Bundesregierung von einem rechtsextremen bzw. rechtsterroristischen Tathintergrund aus (bitte nach Datum, Ort und Deliktsgruppe aufschlüsseln)?
b) Gab es in den letzten Jahren weitere Nachmeldungen aus den Bundesländern, und wenn ja, welche (bitte nach Datum der Tat, Bundesland, Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)?
c) Zu wie vielen Altfällen, bei denen ein Tötungsdelikt in Betracht kommt, stehen weitere Ermittlungen des BKA noch aus, und kann ausgeschlossen werden, dass einzelne dieser bisher nicht hinreichend aufgeklärten Taten einen rechtsextremen oder rechtsterroristischen Hintergrund haben?
d) Liegt der Evaluierungsberichte der AG Fallanalyse im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) zur Altfallprüfung inzwischen vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, ca. sieben Jahre, nachdem das BKA die Leitung dieser sog. Altfallprüfung übernommen hat?
Wie viele Personen sind in Deutschland seit dem Jahr 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer eines vollendeten bzw. eines versuchten Tötungsdeliktes im Kontext „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ geworden (bitte nach Jahren, nach Versuch bzw. Vollendung sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Inwiefern wurden gegen Beschäftigte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts oder des Zolls seit Jahresbeginn 2019 bis einschließlich Juni 2019 mit Bezug zu rechtsextremen Verbindungen, Strukturen oder Überzeugungen oder im Kontext „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ Strafverfahren und/oder Disziplinarverfahren eingeleitet (gegebenenfalls bitte soweit möglich nach Eingang, Ereignisort und Ergebnis aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Verfahren wurden nach Hinweisen oder Beschwerden aus den Reihen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder des Zolls eingeleitet?
b) Wie viele dieser Verfahren wurden nach Hinweisen oder Beschwerden aus der Bevölkerung an die Behörden eingeleitet?
Wie viele rechtsextreme Demonstrationen bzw. Aufmärsche mit insgesamt wie vielen Teilnehmern und Teilnehmerinnen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn bis einschließlich Juni 2019 (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln)?
Wie oft wurden in 2019 bisher mutmaßlich rechtsterroristische Zusammenhänge im GETZ behandelt (es wird um Vergleichszahlen aus den letzten fünf Jahren gebeten)?
Wie oft ist das GETZ in den unterschiedlichen AG-Konstellationen im Jahr 2019 bisher zusammengetroffen (um Aufschlüsselung nach AGen sowie Vergleichszahlen aus den letzten fünf Jahren wird gebeten)?
Wie oft hat sich das GETZ im Jahr 2019 bisher mit Sachverhalten bzw. Fällen beschäftigt, in denen illegaler Waffenbesitz oder waffenrechtliche Erlaubnisse bei Rechtsextremisten oder bei „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ eine Rolle spielten (bitte nach AGen sowie Vergleichszahlen aus den letzten fünf Jahren aufshlüsseln)?
Wie stark sind die im Verfassungsschutzbericht 2018 (S. 67) beschriebenen personellen Überschneidungen von Rocker- und Hooliganszene mit der rechtsextremen Szene (um quantitative Angaben bzw. Schätzungen nach Personenstärke wird gebeten)?
Wie viele „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland?
a) Inwiefern ist mittlerweile eine nähere Bestimmung der aktuellen Zahl gewaltorientierter „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ möglich?
b) Falls eine solche nähere Bestimmung der aktuellen Zahl gewaltorientierter „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ nach wie vor nicht möglich ist, warum nicht, und inwiefern arbeitet die Bundesregierung hier an einer Lösung?
Welche Deutschlandbezüge konnten bisher bezüglich des Christchurch-Attentates vom 15. März 2019 und bzgl. des mutmaßlichen Täters ermittelt werden?
a) Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzgl. möglicher Aufenthalte des mutmaßlichen Täters in Deutschland vor?
b) Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzgl. möglicher Kontakte des mutmaßlichen Täters nach Deutschland vor?
c) Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzgl. möglicher Überweisungen des mutmaßlichen Täters an Personen in Deutschland vor?
d) Führt der Generalbundesanwalt weiterhin einen Beobachtungsvorgang in diesem Zusammenhang?
e) Inwiefern hat sich das GETZ seit April 2019 erneut mit dem Fall beschäftigt?
f) Welche Hinweise konnten deutsche Sicherheitsbehörden zu den Ermittlungen bislang beitragen?
Inwiefern konnten bei den Sicherheitsbehörden des Bundes bereits Verbindungen des mutmaßlichen Mörders von Walter Lübcke, Stephan E., zum NSU-Trio und dessen Umfeld festgestellt werden?
Wie ist der Stand der vom Generalbundesanwalt angekündigten Überprüfung jedes einzelnen NSU-Mordes im Lichte der Ermittlungen gegen Stephan E., sein Umfeld und mutmaßliche Unterstützer und Unterstützerinnen?
Inwiefern konnten bei den Sicherheitsbehörden des Bundes bereits Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dass Stephan E. in rechtsextreme Netzstrukturen eingebunden war oder ist?
Bleibt das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Einschätzung, dass Stephan E. in den vergangenen zehn Jahren zu keinem Zeitpunkt als Rechtsextremist in Erscheinung getreten ist?
Beharrt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat immer noch auf dem Standpunkt, dass es „keine Hinweise auf einen ‚ rechtsterroristischen Hintergrund‘ von ‚Combat 18‘ hierzulande“ gäbe und der Name „vorwiegend als populäres Markenzeichen“ gilt, ideologisch oder strategisch, aber keine „verbindlich fixierten Zielsetzungen“ feststellbar seien, eben auch „keine Bestrebungen, sich tatsächlich als bewaffneter Arm von ‚Blood and Honour‘ zu etablieren“ (vgl. www.fr.de/politik/schiessuebun gen-namen-hitlers-10971114.html)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass „Combat 18“ mittlerweile in Kanada als Terrororganisation bewertet wird (vgl. www.spie gel.de/politik/ausland/kanada-rechtsextreme-gruppen-auf-terrorliste- combat-18-blood-honour-a-1274523.html)?
Warum sind, wie im Verfassungsschutzbericht 2018 deutlich wird, rechtsextreme Zeitungen und Online-Magazine (wie z. B. Compact, Deutschlandkurier, Journalistenwatch u. v. m.), anders als beispielsweise die „Junge Welt“ im linken Bereich, weiterhin keine Beobachtungsobjekte des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
Welche Kenntnisse liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum Verlag „Der Schelm“ (https://derschelm.com/gambio/) vor, und inwiefern ist er Beobachtungsobjekt der Behörde?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Tendenz von rechtsextremistischen Gruppierungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von sogenannten völkischen Siedlerinnen und Siedlern, private Kitas und Schulen zu gründen, und welche Strategien verfolgt sie gemeinsam mit den Bundesländern, um sicherzustellen, dass die Trägerinnen und Träger dieser privaten Kitas und Schulen sich klar zum Grundgesetz bekennen (vgl. beispielsweise der Kita-Erlass in Mecklenburg-Vorpommern, www.regierung- mv.de/Landesregierung/sm/Familie/Kindertagesf%C3%B6rderung/? id=2931&processor=veroeff)?