Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien
der Abgeordneten Frank Pasemann, Martin Hess, Sebastian Münzenmaier, Steffen Kotré, Waldemar Herdt, Matthias Büttner, Jürgen Pohl, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Reichardt, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im März 2019 wurde laut Presseberichten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Aktualisierung der Herkunftsländerleitsätze in Bezug auf das Herkunftsland Syrien vorgenommen (www.tagesschau.de/inland/syrien-bamf-sicherheitslage-asylentscheide-101.html). Eine dahingehend abschließende Billigung oder Entscheidung durch die Leitung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat liegt nach Ansicht der Fragesteller noch nicht vor, jedoch soll diese laut übereinstimmenden Medienberichten bis Herbst 2019 im Zuge einer Neubewertung der Sicherheitslage Syriens durch die Bundesregierung erfolgen (vgl. etwa www.br.de/nachrichten/deutschlandwelt/seehofer-will-syrische-heimaturlauber-abschieben,RZTKqNH).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Existiert im Rahmen der prozessualen Arbeitsweise der diesbezüglich beteiligten Ressorts und ihrer nachgelagerten Behörden ein konkreter Stichtag, bis zu dem die Neubewertung der Sicherheitslage Syriens abgeschlossen bzw. veröffentlicht werden soll?
Wenn ja, welcher Stichtag ist dazu vorgesehen, und ist weiters davon auszugehen, dass dieser eingehalten werden kann (bitte ausführen und begründen)?
Auf welchem Wege kann durch Mitglieder des Deutschen Bundestages Einsicht in die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Herkunftsländerleitsätze genommen werden?
Was war ursächlich für die genannte Aktualisierung der Herkunftsländerleitsätze bezüglich Syrien, und durch wen wurde diese initiiert?
Wie gestaltet sich grundsätzlich das Verfahren einer (Neu-)Bewertung der Sicherheitslage durch die Bundesregierung (bitte ausführen)?
a) Welche Kriterien werden im Sinne der Fragestellung angewandt?
b) Auf welche Grundlagen, Quellen und welche interne oder externe Expertise stützen sich entsprechende Bewertungen der Bundesregierung (bitte einzeln aufführen)?
Nimmt die Bundesregierung bezüglich der (Neu-)Bewertung der Sicherheitslage grundsätzlich entgeltliche oder unentgeltliche Beratungsleistungen Dritter in Anspruch?
a) Wenn ja, wie gestalteten sich für das Herkunftsland Syrien für den Zeitraum ab 1. Januar 2012 und aufgeschlüsselt nach etwaigem Dienstleister bzw. Zuträger der Umfang der Leistung sowie die jeweilige Höhe des allfälligen Entgelts?
b) Wenn ja, welche Kriterien müssen etwaige Quellen erfüllen, damit die Bundesregierung deren Einschätzung zum Zwecke einer Beurteilung im Sinne der Fragestellung heranzieht, und welche Quellen oder Zuträger sind grundsätzlich von einer solchen Einbeziehung ausgeschlossen?
Greift die Bundesregierung bezüglich der (Neu-)Bewertung der Sicherheitslage auf die Einschätzung der nachfolgend aufgezählten Akteure,
a) der sogenannten Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights),
b) des sogenannten Syrischen Zivilschutzes (Syria Civil Defence), auch bekannt als „Weißhelme“,
c) der „Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte“ (ETILAF) bzw. Teilen davon,
d) der syrischen Zentralregierung um Präsident Baschar al-Assad und deren Bundesministerien und Behörden sowie
e) der Botschaft der Arabischen Republik Syrien in Berlin,
zurück bzw. steht sie diesbezüglich mit diesen in Austausch (bitte begründen, warum dies im Einzelnen der Fall oder auch nicht der Fall ist)?
Worin unterscheidet sich der Verfahrensweg zwischen einer Bewertung hinsichtlich der Herkunfts-Leitsätze des BAMF sowie der allgemeinen Bewertung der Sicherheitslage eines Staates durch die Bundesregierung?