Bewertung des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer von Äußerungen einer Moderatorin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Marc Jongen, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Während der Berichterstattung am Abend der Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg äußerte sich eine Moderatorin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinsichtlich einer Koalition zwischen der AfD und der CDU, dass es sich dabei um eine „stabile Zweierkoalition, eine bürgerliche“ (vgl. www.spiegel.de/kultur/tv/landtagswahlen-in-brandenburg-und-sachsen-fragwuerdige-berichterstattung-bei-ard-und-zdf-a-1284749.html) handeln würde. Daraufhin schaltete sich der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer ein und bewertete die Äußerungen als „ungeschickte, aber auch total unpassende Bemerkung“ (vgl. www.zeit.de/kultur/film/2019-09/wiebke-binder-mdrlandtagswahl-entschuldigung). Die Medien kommentierten seine Wortmeldung mit: „jetzt hat sich auch die Bundesregierung eingeschaltet“ (vgl. www.derwesten.de/politik/landtagswahl-sachsen-ergebnis-linke-afd-cdu-brandenburg-id226925765.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Inwiefern tangiert es das Aufgabengebiet des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, die Berichterstattung der öffentlichrechtlichen Medien zu kommentieren?
Macht sich die Bundesregierung die Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer hinsichtlich der Bewertung einer möglichen Koalition zu eigen?
a) Wenn nein, wie und wann hat sie den „Ostbeauftragten“ darauf aufmerksam gemacht, dass seine Äußerungen nicht repräsentativ für die Bundesregierung sind?
b) Wie hat der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer gegebenenfalls deutlich gemacht, dass seine Äußerungen rein privater Natur und nicht im Sinne der Bundesregierung getätigt wurden?
Welche Aussagen der öffentlich-rechtlichen Medien wurden durch die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 jeweils zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Anlass kommentiert (bitte einzeln nach Datum, Aussage und Anlass der Kommentierung auflisten)?
Inwieweit bewertet die Bundesregierung die (insbesondere negative) Kommentierung von Äußerungen durch Journalisten, Moderatoren etc. durch Mitglieder der Bundesregierung als Angriff auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, und wie begründet sie ihre Aussage?