Identifizierung, Anerkennungspraxis und Schutzkonzepte für geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Asylverfahren
der Abgeordneten Sven Lehmann, Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Filiz Polat, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) gehören nach Ansicht der Fragesteller zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Personen. Sie haben in ihren Herkunftsländern die Erfahrung gemacht, dass die Offenbarung ihrer sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität Gefahr und Verfolgung nach sich ziehen. Sie kommen häufig aus Ländern, in denen Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- und Intergeschlechtlichkeit mit einem Tabu belegt sind. Dies führt dazu, dass sich viele LSBTI nicht trauen, sich vor Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern als solche zu outen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zusammen mit UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen), den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Fachverbänden Richtlinien zu Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen erarbeitet und im Oktober 2018 veröffentlicht (www.bmfsfj.de/blob/117472/bc24218511eaa3327fda2f2e8890bb79/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften-data.pdf). Im Anhang der Broschüre werden auch Mindeststandards für LSBTI-Geflüchtete benannt.
Die Broschüre hat jedoch nur empfehlenden Charakter. Neun von 16 Bundesländern haben eigene Schutzkonzepte entwickelt, die nach Ansicht der Fragesteller jedoch weniger umfassend und zum Teil sehr viel unspezifischer gefasst sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele LSBTI-Geflüchtete sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland erfasst worden (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bundesländern)?
Wie viele LSBTI-Geflüchtete haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland einen Schutzstatus bekommen (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundesländern und Art des Schutzstatus)?
Wie viele Anträge auf Asyl wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Begründung abgelehnt, dass die antragstellende Person ihre Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- oder Intergeschlechtlichkeit nicht glaubhaft machen konnte?
Wie viele Asylanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- oder Intergeschlechtlichkeit der antragstellenden Person zwar glaubhaft sei, aber es im Herkunftsland keine expliziten strafrechtlichen Verbote gegen LSBTI gebe oder diese in der Praxis nicht durchgesetzt würden?
Wie viele Asylanträge aus welchen Herkunftsländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- oder Intergeschlechtlichkeit der antragstellenden Person zwar glaubhaft sei, aber es im Herkunftsland keine Verfolgung durch Private gegen LSBTI gebe oder der Staat die Betroffenen ausreichend vor der Verfolgung durch private Akteure schütze?
Wie viele Asylanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt mit dem Hinweis, die antragstellende Person könne ihre Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- oder Intergeschlechtlichkeit in der Öffentlichkeit verbergen und sei deswegen keinem Verfolgungsrisiko ausgesetzt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Klagen bei abgelehnten Asylanträgen von LSBTI, und wie häufig wird diesen Klagen stattgegeben (bitte für die Jahre 2012 bis 2019 auflisten)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über eine tatsächliche Lageeinschätzung zur Situation von LSBTI in den Herkunftsländern verfügt und diese den Entscheidungen des BAMF zugrunde liegt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf Konzepte zur Erhebung von Schutzbedarf von LSBTI-Geflüchteten in den Bundesländern vor?
Wie viele Unterkünfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland, die speziell LSBTI-Geflüchtete aufnehmen, und wie viele Unterkünfte halten spezielle Schutzräume für LSBTI-Geflüchtete vor (bitte Angabe mit Unterkunftsort und Platzzahl)?
Wie viele Beratungsstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland, die speziell LSBTI-Geflüchtete unterstützen, und wie viele sonstige Beratungsstellen haben spezielle Beratungsangebote für LSBTI-Geflüchtete (bitte mit Ortsangabe)?
Werden Beratungsstellen für LSBTI-Geflüchtete bei den Schulungen der BAMF-Beschäftigten bzw. bei der Erstellung der Schulungskonzepte beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Residenzpflicht für Geflüchtete im Asylverfahren vor dem Hintergrund der besonderen Beratungsbedarfe von LSBTI-Geflüchteten und der Tatsache, dass entsprechende Angebote meist nur in größeren Städten zur Verfügung stehen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Konzepte der Verteilung und Zuweisung von Geflüchteten durch die Landesbehörden auf die Kommunen, die die besonderen Beratungsbedarfe von LSBTI-Geflüchteten und die Tatsache, dass entsprechende Angebote meist nur in größeren Städten zur Verfügung stehen, berücksichtigen?
Welche Qualifizierung bzw. Kompetenzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF in Bezug auf einen vertrauensbildenden Umgang mit LSBTI-Geflüchteten?
Wie wird auf die besondere Problematik, dass LSBTI-Geflüchtete Angst vor einer Offenbarung vor Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern haben, bei der allgemeinen Asylverfahrensberatung durch BAMF-Beschäftigte eingegangen, und welche Vorgaben gibt es hierzu für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher?
Welche Maßnahmen trifft das BAMF, wenn in der allgemeinen Asylverfahrensberatung erkennbar wird, dass ein LGBTI-Hintergrund vorliegt?
Ergeben sich hieraus auch Maßnahmen zur geschützten Unterbringung dieser Personen?
In wie vielen Fällen führen Sonderbeauftragte für geschlechterspezifische Verfolgung die Anhörungen durch, und in wie vielen Fällen sind sie an der Entscheidung über den Asylantrag beteiligt (bitte nach BAMF-Standorten und Monaten für die Jahre 2015 bis 2019 auflisten)?
Werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher gezielt auf Anhörungen von LSBTI-Geflüchteten vorbereitet?
Wie viele LSBTI-Geflüchtete wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes aus Drittstaaten aufgenommen, weil sie als solche besonders schutzbedürftig waren (bitte nach Jahren, Herkunftsland und Drittstaat aufschlüsseln)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren außerhalb des Resettlement-Programms des Bundes jemals LSBTI-Geflüchtete aus Drittstaaten aufgenommen, weil sie als solche besonders schutzbedürftig waren, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren, Herkunftsland und Drittstaat aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft vermehrt LSBTI-Geflüchtete im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes aufzunehmen, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu gewährleisten?