Abschiebungen nach Nigeria
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Zieht die Bundesregierung Schlüsse aus dem Bericht in der nigerianischen Zeitung „The Nation“, wonach die Menschen, die im Zuge einer Sammelabschiebung am 19. August 2019 von Deutschland nach Nigeria abgeschoben wurden, „in the most inhuman manner“ nach Nigeria gebracht worden seien, und wenn ja, welche?
Welche internen Besprechungen innerhalb der Bundespolizei gab es hierzu, inwieweit haben Bedienstete der Bundespolizei im Nachgang des Charterflugs auf etwaige Verstöße gegen interne Vorgaben und/oder menschenrechtswidrige oder menschenunwürdige Praktiken aufmerksam gemacht, und inwieweit sind generell ein Monitoring und eine kritische Auswertung insbesondere von Sammelabschiebungen vorgesehen?
Wie viele Menschen wurden im Rahmen der Abschiebung am 19. August 2019 nach Nigeria gebracht (bitte auch nach Geschlecht und Alter differenzieren und angeben, bei wie vielen Erkrankungen vorlagen, bzw. wie viele medizinisch begleitet werden mussten)?
Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben den Flug begleitet?
Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben den Flug begleitet?
Welches sonstige Personal hat die Abschiebung begleitet?
Wie oft und bei wie vielen Personen wurden bei der Abschiebemaßnahme vom 19. August 2019 sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt (bitte nach Art der Hilfsmittel und Zeitpunkt und Dauer des Einsatzes differenzieren)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Betroffenen während des Abschiebeflugs am 19. August 2019 unterschiedslos an Händen und Füßen gefesselt und darüber hinaus von jeweils drei Polizeibeamten bewacht wurden, und inwieweit ist dieses Vorgehen nach Auffassung der Bundesregierung verhältnismäßig?
Falls dies nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zutreffen sollte, wie viele der Betroffenen wurden dann an den Händen und/oder an den Füßen gefesselt, und von wie vielen Polizeibeamten wurden die Abgeschobenen jeweils bewacht?
a) Wurden während der Abschiebung am 19. August 2019 auch Minderjährige gefesselt?
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Betroffene auf Abschiebeflügen präventiv gefesselt werden, wie dies auch in internen Berichten von Frontex beschrieben wird (www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/frontex-eu-menschenrechtsverletzungen-102.html)?
Falls nein, welche Vorkehrungen ergreift sie, um solche präventive Fesselungen zukünftig zu vermeiden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass der beschriebene Umgang mit Abgeschobenen gegen den Globalen Migrationspakt verstößt, weil die Vertragsstaaten sich darin zur „Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration“ verpflichtet haben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus?
Falls nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob abgeschobenen Personen im Zuge der Sammelabschiebung nach Nigeria am 25. Juli 2019 oder während einer anderen Sammelabschiebung im bisherigen Jahr 2019 gegen deren Willen Medikamente verabreicht wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über diesbezügliche Beschwerden von Betroffenen oder Dritten?
Inwieweit liegt nach Auffassung der Bundesregierung eine Körperverletzung vor, wenn Menschen in einer Situation, wie in der Vorbemerkung beschrieben, gewaltsam zur Einnahme von Tabletten gezwungen werden (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Polizeibeamte Betroffene im Falle gescheiterter Abschiebungen verbal unter Druck setzen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über diesbezügliche Beschwerden von Betroffenen oder Dritten gegenüber der Bundespolizei oder gegenüber Dritten?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnisse, ob Mütter bzw. Väter, die zusammen mit einem Kleinkind abgeschoben werden, während des Abschiebeflugs von ihrem Kind getrennt werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Unter welchen Umständen geschieht dies, wie verlief es im konkreten Fall der Sammelabschiebung vom 25. Juli 2019, und inwieweit ist dieses Vorgehen nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Kindeswohl vereinbar und verhältnismäßig?
Wie genau sind die Abläufe nach der Ankunft von Abschiebeflügen aus Deutschland am Zielflughafen in Nigeria?
Werden die abgeschobenen Personen von Vertretern deutscher Behörden an nigerianische Behörden oder internationale Organisationen übergeben, und welche Behörden bzw. Organisationen sind dies?
Wird die Identität der abgeschobenen Personen nach der Ankunft in Nigeria durch Vertreter nigerianischer Behörden überprüft, und welche nigerianische Behörde ist dafür nach Kenntnis der Bundesregierung zuständig?
Geschieht diese Überprüfung in Anwesenheit deutscher Polizeibeamter, die den Flug begleitet haben?
Kam es im bisherigen Jahr 2019 bzw. im Jahr 2018 vor, dass die nigerianischen Behörden die Übernahme abgeschobener Personen (etwa aufgrund von Zweifeln an der Identität) verweigert haben (bitte ausführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib von aus Deutschland abgeschobenen Personen in Nigeria?
a) Inwieweit trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass Abgeschobene, die nicht auf Unterstützung von Verwandten zurückgreifen können, gezwungen sind, sich das Geld für die Weiterreise zu erbetteln?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass diese Menschen mit ausreichend Mitteln für eine Weiterreise ausgestattet sind?
b) Inwieweit stellen deutsche Behörden abgeschobenen Personen ein Handgeld oder eine sonstige finanzielle Unterstützung in welcher Höhe zur Verfügung, damit diese die Weiterreise vom Flughafen bezahlen können, unter welchen Umständen geschieht dies, und warum ist dies beim Abschiebungsflug vom 19. August 2019 ggf. nicht geschehen?
c) Was geschieht mit Geld, das abgeschobene Personen ggf. bei sich tragen, wenn Polizeibeamte sie zur Abschiebung in Gewahrsam nehmen?
Falls dieses Geld den Betroffenen nicht wieder ausgezahlt wird, auf welcher rechtlichen Grundlage wird es von den deutschen Behörden einbehalten, und in welcher Höhe bei wie vielen Personen wurden in den Jahren 2015 bis heute entsprechende Gelder einbehalten (bitte nach Jahren und den wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)?
Informieren deutsche Behörden die nigerianischen Behörden über den Gesundheitszustand von abgeschobenen Personen, wer ist dafür ggf. verantwortlich, und wann, und in welcher Weise geschieht dies?
Wird in Fällen, in denen kranke Menschen abgeschoben werden, dafür Sorge getragen, dass am Zielflughafen Ärzte präsent sind, die eine medizinische Versorgung gewährleisten können?
Welche deutschen und nigerianischen Behörden sind an der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen bzw. Sammelabschiebungen (bitte differenzieren) von Deutschland nach Nigeria beteiligt?
Welche Rolle spielt die nigerianische Botschaft in diesem Zusammenhang jenseits der Beschaffung von Reisedokumenten?
Wann erfährt die nigerianische Immigrationsbehörde (Nigerian Immigration Service, NIS) von bevorstehenden Abschiebungen aus Deutschland nach Nigeria (bitte möglichst genaue Angaben zum Zeitrahmen machen)?
Wer ist dafür verantwortlich, diese Informationen zu übermitteln?
Wann erfährt die nigerianische Flughafenbehörde (Federal Airport Authority of Nigeria) von bevorstehenden Abschiebungen aus Deutschland nach Nigeria (bitte möglichst genaue Angaben zum Zeitrahmen machen)?
Wer ist dafür verantwortlich, diese Informationen zu übermitteln?
Erhält die nigerianische Immigrationsbehörde von deutschen Behörden finanzielle Mittel, um aus Deutschland abgeschobene Personen zu unterstützen, und falls ja, in welcher Höhe?
Gibt es eine Kontrolle über die Verwendung dieser Mittel durch die nigerianische Immigrationsbehörde?
Was ist der Bundesregierung über ein Unterstützungszentrum für Abgeschobene („deportee support center“) in der Nähe des Flughafens in Lagos bekannt, dessen Visitenkarten nach Auskunft von abgeschobenen Personen gegenüber den Fragestellenden auf Abschiebeflügen von Deutschland nach Nigeria verteilt worden sein sollen und das mit der Zentralen Rückkehrberatungsstelle Südbayern in Augsburg zusammenarbeiten soll?
Was ist der Bundesregierung über Festnahmen oder Repressalien durch nigerianische Behörden gegenüber aus Deutschland abgeschobenen Personen bekannt (bitte ausführen)?
Wie hoch waren die Kosten der Abschiebemaßnahme am 19. August 2019 (bitte so differenziert und umfassend wie möglich angeben)?
Wer hat die Kosten getragen?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu den durchschnittlichen Kosten machen, die entstehen, um eine Person aus Deutschland nach Nigeria abzuschieben (bitte zwischen Linien- und Charterflügen differenzieren)?
Wie viele Abschiebungen aus Deutschland nach Nigeria gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019, differenziert nach Bundesländern?
Wie viele Abschiebungen nach Nigeria gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019, differenziert nach Geschlecht?
Wie viele Minderjährige wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 von Deutschland nach Nigeria abgeschoben?
Wie viele Sammelabschiebungen per Charterflug unter Beteiligung der Bundespolizei gab es im bisherigen Jahr 2019 von Deutschland nach Nigeria (bitte den Abflugort, den Zielort, das Datum, die Fluggesellschaft, die Zahl der abgeschobenen Personen, die Zahl der den Flug begleitenden Bundespolizeibeamten und Ärzte nennen)?
Welche dieser Sammelabschiebungen wurden von Frontex organisiert (bitte auch eventuelle Zwischenhalte in anderen EU-Staaten angeben)?
Welche wurden in nationaler Zuständigkeit durchgeführt?
Werden auch Familien bzw. alleinerziehende Mütter oder Väter mit Kindern im Rahmen von Sammelabschiebungen abgeschoben?
Falls ja, wie viele Familien bzw. alleinerziehende Mütter oder Väter mit Kindern wurden im bisherigen Jahr 2019 mit Charterflügen nach Nigeria abgeschoben?
Mit welchen Finanzmitteln ist das Maßnahmenpaket „Beratungszentren“ des Programms „Perspektive Heimat“ im Haushaltsjahr 2019 für Nigeria ausgestattet, und wie werden diese Mittel eingesetzt (bitte möglichst genau darlegen)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Migrationsberatungszentren in Nigeria beschäftigt (bitte nach Standorten und Tätigkeiten aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden insgesamt bislang in den Migrationsberatungszentren in Nigeria beraten (bitte nach Standorten und Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele von ihnen waren Rückkehrer aus Deutschland (bitte zwischen Abgeschoben und freiwilligen Rückkehrern differenzieren)?
Was beinhalten die Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Migrationsberatungszentren in Nigeria (bitte ausführlich darstellen)?
Welche Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote gibt es?
Inwieweit sind diese auf berufliche Vorerfahrungen und bereits vorhandene berufliche Qualifikationen abgestimmt?
Wie lange dauert die Unterstützung Ratsuchender erfahrungsgemäß durchschnittlich, bis diese in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden können?
Wie viele Ratsuchende konnten in den Migrationsberatungszentren in Nigeria in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden, und bei wie vielen von ihnen handelte es sich um Rückkehrer aus Deutschland (bitte nach Standorten und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwieweit es sich um befristete bzw. unbefristete Beschäftigungsverhältnisse handelt, und in welchen Sektoren die Beschäftigungsverhältnisse angesiedelt sind?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass bis Mitte 2018 die Zahl der Rückkehrer, die im Rahmen von „Perspektive Heimat“ in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden konnten, nach Ansicht der Fragesteller äußerst gering war (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie viele Personen konnten mit Unterstützung der Migrationsberatungszentren in Nigeria eine selbstständige Tätigkeit aufbauen bzw. ein Unternehmen gründen (bitte nach Jahren differenzieren und nach Möglichkeit Angaben zur Art der selbstständigen Tätigkeit bzw. der gegründeten Unternehmen machen)?
Wie viele Personen wurden in den Migrationsberatungszentren in Nigeria zu Wohnungssuche, Gesundheitsversorgung oder psychosozialer Hilfe beraten, und inwieweit konnte ihnen geholfen werden (bitte nach Jahren und Standorten differenzieren)?
Findet eine Evaluation der Aktivitäten der Migrationsberatungszentren in Nigeria bzw. in anderen Ländern statt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Falls es bislang keine Evaluation gibt, ist eine solche für die Zukunft geplant?
Falls nein, warum nicht?
Wie viele Visaanträge wurden 2018 und im ersten Halbjahr 2019 (bitte nach Jahren differenzieren) in den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen in Nigeria beantragt, zurückgezogen, erteilt und abgelehnt, und wie hoch war jeweils die Ablehnungsquote (bitte tabellarisch und in der Differenzierung wie in den Anlagen 1 und 2 zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 darstellen)?