Atomtransporte
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte zu Atomtransporten innerhalb Deutschlands sowie entsprechenden Importen, Exporten und Transitverkehr bereits mehrere Kleine Anfragen, zuletzt im Herbst 2018, siehe Bundestagsdrucksache 19/4513. Diese Anfragen zielten ebenso wie die vorliegende darauf ab, für Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen bei den Atomtransporten, von denen Deutschland betroffen ist. Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit wurde bislang immer gebeten, nicht nur die neueren Transporte seit der letzten Kleinen Anfrage anzugeben, sondern möglichst alle seit Beginn der elektronischen Erfassung der jeweiligen Bundesbehörden, um interessierten Leserinnen und Lesern ein umständliches Arbeiten mit mehreren Bundestagsdrucksachen zu ersparen und stattdessen in einer einzigen Bundestagsdrucksache einen jeweils aktuellen Gesamtüberblick zu schaffen.
Dementsprechend enthält die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5231 umfassende Tabellen. Aus Sicht der Fragesteller ist die vorgenannte Antwort der Bundesregierung mit über 1300 Seiten derart umfassend, dass ihre künftigen Kleinen Anfragen darauf aufbauen können. Mithin wird mit der vorliegenden Kleinen Anfrage erstmals der Ansatz gewählt, nicht mehr alle Atomtransporte seit Beginn der jeweils elektronischen Erfassung beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Eisenbahnbundesamt (EBA) abzufragen, sondern lediglich alle weiteren seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5231.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche weiteren genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des BfE seit denjenigen, die bereits auf Bundestagsdrucksache 19/5231 aufgeführt sind, bis dato (bitte tabellarische Übersicht aller seitherigen Transporte mit allen elektronisch erfassten Transportaspekten erstellen)?
Welche weiteren genehmigungs- oder anzeigepflichtigen grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut BAFA seit denjenigen, die bereits auf Bundestagsdrucksache 19/5231 aufgeführt sind, bis dato (bitte tabellarische Übersicht aller seitherigen Transporte mit allen elektronisch erfassten Transportaspekten erstellen)?
Welche weiteren genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des EBA seit denjenigen, die bereits auf Bundestagsdrucksache 19/5231 aufgeführt sind, bis dato (bitte vollständige tabellarische Übersicht aller seitherigen Schienentransporte mit allen elektronisch erfassten Transportaspekten erstellen)?
Gibt es weitere einschlägige elektronische Erfassungen bzw. Datenbanken von genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. neben den vorstehend abgefragten des BfE, BAFA und EBA, die von Bundesbehörden betrieben oder ihnen zugänglich gemacht werden?
Falls ja, welche elektronischen Erfassungen bzw. Datenbanken von wem und welche derartigen Transporte gab es laut diesen bundesbehördlich betriebenen oder zugänglichen elektronischen Erfassungen bzw. Datenbanken (ggf. bitte vollständige tabellarische Übersicht aller dort erfassten einschlägigen Transporte mit allen elektronisch erfassten Transportaspekten erstellen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche einschlägigen elektronischen Erfassungen bzw. Datenbanken von genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. jeweils von welchen Landesbehörden betrieben werden, welche Transportaspekte dort jeweils erfasst sind, und wie lange die dort erfassten Transporte jeweils gespeichert werden?