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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Transitmechanismus" für Geflüchtete aus Gefangenenlagern in Libyen nach Ruanda

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1341408.10.2019

„Transitmechanismus“ für Geflüchtete aus Gefangenenlagern in Libyen nach Ruanda

der Abgeordneten Andrej Hunko, Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein Evakuierungsprogramm für Geflüchtete aus Gefangenenlagern in Libyen ist um eine Vereinbarung mit Ruanda ergänzt worden („Joint Statement: Government of Rwanda, UNHCR and African Union agree to evacuate refugees out of Libya“ vom 10 September 2019). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat hierzu einen „Emergency Transit Mechanism“ (ETM) mit der Regierung in Ruanda sowie der Afrikanischen Union unterzeichnet. Zunächst sollen 500 Menschen nach Ruanda gebracht werden, ihr Transfer erfolgt nach deren Zustimmung. Anschließend werden die Betroffenen in ihr Heimatland zurückgebracht. Möglich sind auch Umsiedlungsprogramme in andere afrikanische Länder oder in jene Staaten, in denen die Geflüchteten zuerst einen Asylantrag gestellt haben. Einige der nach Ruanda gebrachten Personen können Medienberichten zufolge auch dort einen Aufenthaltsstatus beantragen.

Ein ähnliches Programm hatte die Europäische Union (EU) im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) zuerst mit der Regierung in Niger vereinbart (Ratsdokument 7296/19). Geflüchtete, die in ein „Sammel- und Transitzentrum“ („Gathering and Departure Facility“, GDF) in Tripolis gebracht wurden, werden nach Niger zurückgeführt. Anschließend können die Insassen die Aufnahme im Resettlement-Programm der EU beantragen. Im Mai hatte das Auswärtige Amt erklärt, dass insgesamt 2.619 Personen aus der GDF in Tripolis nach Niger evakuiert worden sind. Im August seien 1.496 Personen durch Resettlement-Aufnahmen in der EU sowie in Kanada, den USA, der Schweiz und Norwegen angekommen (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 15). Die GDF wird vom UNHCR geführt, das die Einrichtung als „Drehscheibe für die rasche Evakuierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ bezeichnet. Die Einrichtung ist weiterhin katastrophal überbelegt (http://gleft.de/3ao).

Die Europäische Union hatte nach Ansicht der Fragesteller in Schlussfolgerungen auf die Einrichtung von „regionalen Ausschiffungszentren“ bzw. „regionalen Ausschiffungsplattformen“ („Regional Disembarkation Platforms“) in Nordafrika gedrängt (Bundestagsdrucksache 19/5307). Das UNHCR sowie die Internationale Organisation für Migration (IOM) hatten hierfür ein Konzept vorgelegt, wonach dort auch Geflüchtete untergebracht werden könnten, die im Mittelmeer gerettet wurden. Keine afrikanische Regierung hat diesem Konzept jedoch zugestimmt (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand 1. Oktober 2019 im Rahmen des „Emergency Transit Mechanism“ aus Libyen zurückgeführt?

a) Wohin erfolgten jeweils die Transfers?

b) Wie viele der aktuell Zurückgeführten wurden für eine Neuansiedlung in der EU ausgewählt?

c) Wie viele Zurückgeführte wurden tatsächlich in die EU gebracht?

d) Wie viele Neuansiedlungen hat die Bundesregierung im Resettlement-Programm zugesagt, und inwiefern wurde dieses Ziel eingehalten?

2

Wie viele Personen aus welchen libyschen Lagern kommen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für eine Evakuierung aus Libyen in Betracht?

3

Welche der Geflüchteten werden nach derzeitigem Stand nach Niger, und welche nach Ruanda verbracht?

4

Wo befindet sich die Aufnahmekapazität in Ruanda, und welche Behörden sind für deren Leitung, Betrieb und Sicherung verantwortlich?

5

Was ist der Bundesregierung über die Kapazität des UNHCR-Flüchtlingslagers in der Nähe der nigrischen Hauptstadt Niamey bekannt, das im Rahmen des ETM genutzt wird (Bundestagsdrucksache 19/12116, Antwort zu Frage 6), und wie ist dieses derzeit ausgelastet?

6

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die derzeitige Mittelausstattung des UNHCR für den ETM ausreichend ist (bitte für die Programme in Niger und Ruanda differenzieren)?

7

Wie viele Gelder stehen dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für den ETM nach Ruanda zur Verfügung, und wie werden diese übernommen?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren afrikanischen Staaten eine Beteiligung am ETM des UNHCR erwägen oder welche hierzu angesprochen werden?

9

Was ist der Bundesregierung über die Kapazität der „Gathering and Departure Facility“ in Tripolis bekannt, und wie ist diese derzeit ausgelastet (http://gleft.de/3ao)?

10

Weiß die Bundesregierung, ob Geflüchtete mittlerweile „auch direkt von den Anlandestellen der libyschen Küstenwache“ in die GDF verbracht werden (Bundestagsdrucksache 19/10021, Frage 4), und welche Zahlen sind ihr hierzu bekannt?

11

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Programm „Emergency voluntary return of 15.000 additional stranded migrants from Libya“ (Freiwillige Notfall-Rückkehr von 15.000 zusätzlichen gestrandeten Migranten aus Libyen) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Anspruch genommen (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 1)? Aus welchen Lagern stammten die Betroffenen, und wohin wurden diese gebracht?

12

Was ist der Bundesregierung über Bemühungen der IOM bekannt, libysche Behörden beim Aufbau von „Registrierungssystemen“ für aus dem Mittelmeer zurückgebrachte Geflüchtete zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 12)?

a) Welche Behörden aus Libyen oder Drittstaaten sollen in diesen Informationsaustausch eingebunden werden?

b) Auf welchen biometrischen Daten basieren die „Registrierungssysteme“, und wie wird die für eine Abnahme von Fingerabdrücken oder Gesichtsbildern benötigte Technik beschafft?

13

Welche Gefängnisse oder geschlossenen Lager für Geflüchtete hat die libysche Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung in Tripolis wie angekündigt geschlossen (Ratsdokument 11538/19), und inwiefern soll dies nur drei Anstalten in Tajoura, Misrata und al-Khums betreffen?

14

Auf welche Weise wird die libysche Regierung in Tripolis nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Verbindungs- und Planungszelle der EU (EULPC) in sicherheitspolitischen Fragen und bei „Herausforderungen“ unterstützt (Ratsdokument 11538/19)?

15

Wie wird die Bundesregierung die im Ratsdokument 11538/19 aufgeworfene Frage beantworten, mit welchen Maßnahmen der „Zustrom von Migranten nach Libyen“ eingedämmt werden soll?

a) Welche weiteren Maßnahmen sollen ergriffen werden, damit sich Drittländer entlang der Migrationsroute zur Bekämpfung unerwünschter Migration verpflichten?

b) Wie sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre „gemeinsame Lobbyarbeit“ gegenüber der Regierung in Libyen verstärken und die Interessen der Europäischen Union durchsetzen?

c) Wie soll die willkürliche Inhaftierung von Geflüchteten beendet werden?

d) Was sind die Hauptschwierigkeiten bei deutschen Resettlements aus dem Niger, und wie können die EU-Mitgliedstaaten die Umsiedlungen ausbauen?

e) Wie sollen die EU-Mitgliedstaaten den UNHCR dabei unterstützen, direkte Evakuierungen bzw. Neuansiedlungen aus Libyen zu verstärken?

16

Was ist der Bundesregierung über die im Ratsdokument 11538/19 beschriebene Ausrüstung bekannt, mit der „Migrationsströme“ an der Grenze des Niger zu Libyen „gesteuert“ werden sollen?

a) Welche Maßnahmen sind nach Unterzeichnung einer Partnerschaft durch den Missionsleiter von EU Capacity Building Mission (EUCAP) Sahel Niger am 28. Juni 2019 zur „Stärkung des Vertrauens zwischen den Sicherheitskräften, dem Justizsystem und der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Migrantenschleusung“ geplant?

b) Auf welche Weise werden die Einrichtung und der Einsatz mobiler Grenzeinheiten („Compagnes Mobile de Controle aux Frontières“) gefördert?

c) Auf welche Weise unterstützt die Euroäische Union in Bezug auf die „Schleusung von Migranten“ mithilfe französischer und spanischer Strafverfolgungsbehörden die nigrischen Behörden „bei der Festnahme und strafrechtlichen Verfolgung von Schleusern und Menschenhändlern (gemeinsame Ermittlungsteams, die aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika finanziert werden)“?

d) Wie viele Personen wurden dabei mit welchem Vorwurf verhaftet?

17

Was ist der Bundesregierung über eine neue „gemeinsame operative Partnerschaft zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten“ der Europäischen Kommission mit dem Senegal bekannt (Ratsdokument 11538/19), und mit welchen Mitteln bzw. welchen Medien sollen „potenzielle Migranten über die Gefahren von irregulären Reisen und die Risiken, denen sie durch Schleuser ausgesetzt werden“ aufgeklärt werden?

18

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die im EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015 bis 2020) und in der Erklärung von Malta (2017) vereinbarten Maßnahmen gegen das „Geschäftsmodell der Schleuser“ wirksam waren? Mit welchen weiteren Mitteln werden libysche Behörden im Rahmen des Aktionsplans für die Bekämpfung des Schleuserwesens ausgerüstet?

19

Haben sich inzwischen Regierungen zur Aufnahme von Gesprächen über die Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ („Ausschiffungsplattformen“) bzw. ähnlichen Einrichtungen bereit erklärt (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 6)?

20

Welche Zahlen welcher Quellen sind der Bundesregierung zu Toten bekannt, die im Jahr 2019 im zentralen Mittelmeer nicht aus Seenot gerettet werden konnten und ertranken oder als vermisst gelten?

21

Teilt die Bundesregierung die im September 2019 erneuerte Einschätzung des UNHCR, wonach Libyen weiterhin nicht als sicherer Hafen für die Ausschiffung von aus Seenot Geretteten betrachtet werden kann (http://gleft.de/3ao)?

Berlin, den 24. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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