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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Speicherung von Informationen zu dem Kontaktspektrum von Anis Amri III

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1382309.10.2019

Speicherung von Informationen zu dem Kontaktspektrum von Anis Amri – III

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei dem dschihadistischen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg am 19. Dezember 2016 wurden zwölf Menschen ermordet und mindestens 65 verletzt, viele davon schwer. Seither wird in der Öffentlichkeit und in verschiedenen Landesparlamenten und im Deutschen Bundestag um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag kommen konnte. Inzwischen ist bekannt, dass der Attentäter und sein Umfeld schon weit vor dem Anschlag in den Blick unterschiedlicher Polizeibehörden und Nachrichtendienste gelangt waren. Bis heute ist unklar, ob und wie viele Mitwisser oder Unterstützer letztlich den Weg des Attentäters bis hin zur Verwirklichung seines Anschlages gefördert, unterstützt oder begleitet haben. Gegenstand von Berichterstattung und juristischer Aufarbeitung ist in diesem Zusammenhang auch der Deutschsprachige Islamkreis (DIK) in Hildesheim. Insbesondere der Kreis um den dort tätigen Prediger „Abu Walaa“ und seine Helfer stehen im Zentrum des Interesses, auch weil sie teils engen Kontakt mit dem Attentäter vom Breitscheidplatz gehabt haben sollen (www.tagesspiegel.de/politik/kontakt-zu-berlin-attentaeter-anis-amri-salafistenorganisationislamkreis-hildesheim-verboten/19513388.html, www.focus.de/politik/deutschland/abu-walaa-prozess-terrorverdaechtiger-im-abu-walaa-prozess-fordert-zu-operationen-gegen-zeugen-auf_id_9363547.html). Der Kreis um „Abu Walaa“ wird nicht nur mit der Radikalisierung und Rekrutierung von jungen Gläubigen bzw. Konvertiten, sondern auch mit der Unterstützung von Ausreisen zum sogenannten Islamischen Staat und damit unmittelbar des Terrorismus und der dort begangenen Verbrechen und auch mit Anschlägen in Deutschland in Verbindung gebracht. Die Vorwürfe gegen den Prediger „Abu Walaa“ und einige seiner Unterstützer werden derzeit vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelt (www.welt.de/print/welt_kompakt/hamburg/article198759417/Prozess-gegen-Abu-Walaa-auf-der-Zielgeraden.html). Deshalb verbot das niedersächsische Innenministerium letztlich auch den Trägerverein des DIK Hildesheim (www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Deutschsprachiger-Islamkreis-Hildesheim-verboten). Es ist offen, ob auch über den engeren Kreis von Führungspersonen der DIK hinaus weitere Personen im Blickfeld der Sicherheitsbehörden stehen.

Soweit nach Übermittlungen an ausländische Behörden oder Stellen gefragt wird, ist darunter auch das Einstellen von Informationen in gemeinsam geführte Dateien zu verstehen. Es wird eine Beantwortung vergleichbar der Bundestagsdrucksache 19/10077 erbeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den N. H. eingepflegt?

2

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend N. H.?

3

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend N. H. eingepflegt?

4

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend N. H.?

5

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend R. O. eingepflegt?

6

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 5 genannten Informationen betreffend R. O.?

7

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend R. O. eingepflegt?

8

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 7 genannten Informationen betreffend R. O.?

9

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend A. M. O. eingepflegt?

10

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 9 genannten Informationen betreffend A. M. O.?

11

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend A. M. O. eingepflegt?

12

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 11 genannten Informationen betreffend A. M. O.?

13

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend L. B. eingepflegt?

14

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 13 genannten Informationen betreffend L. B.?

15

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend L. B. eingepflegt?

16

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 15 genannten Informationen betreffend L. B.?

17

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend A. A. A. A. eingepflegt?

18

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 17 genannten Informationen betreffend A. A. A. A.?

19

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend A. A. A. A. eingepflegt?

20

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 19 genannten Informationen betreffend A. A. A. A.?

21

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend A. F. Y. eingepflegt?

22

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 21 genannten Informationen betreffend A. F. Y.?

23

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend A. F. Y. eingepflegt?

24

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 23 genannten Informationen betreffend A. F. Y.?

25

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend H. C. eingepflegt?

26

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 25 genannten Informationen betreffend H. C.?

27

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend H. C. eingepflegt?

28

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 27 genannten Informationen betreffend H. C.?

29

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend B. S. eingepflegt?

30

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 29 genannten Informationen betreffend B. S.?

31

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend B. S. eingepflegt?

32

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 31 genannten Informationen betreffend B. S.?

33

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend M. O. eingepflegt?

34

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 33 genannten Informationen betreffend M. O.?

35

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend M. O. eingepflegt?

36

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 35 genannten Informationen betreffend M. O.?

37

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend R. T. eingepflegt?

38

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 37 genannten Informationen betreffend R. T.?

39

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend R. T. eingepflegt?

40

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 39 genannten Informationen betreffend R. T.?

41

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend O. R. eingepflegt?

42

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 41 genannten Informationen betreffend O. R.?

43

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend O. R. eingepflegt?

44

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 43 genannten Informationen betreffend O. R.?

45

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend Y. H. K. eingepflegt?

46

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 45 genannten Informationen betreffend Y. H. K.?

47

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend Y. H. K. eingepflegt?

48

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 47 genannten Informationen betreffend Y. H. K.?

49

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen gelangten im Nachgang der Festnahme von A. A. A. A., H. C., B. S., M. O. und A. F. Y. am 8. November 2016 in Bad Salzdetfurth bzw. Hildesheim in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

50

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

51

Welche Hinweise haben sich aus diesen Informationen auf Verbindungen von A. A. A. A., H. C., B. S., M. O. und A. F. Y. zu Anis A. ergeben?

52

Welchen Behörden wurden die so erlangten Informationen zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

Berlin, den 25. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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