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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verteuerung, Verzögerung und Vertragsstrafen bei der Beschaffung von Großwaffensystemen der Bundeswehr

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1385810.10.2019

Verteuerung, Verzögerung und Vertragsstrafen bei der Beschaffung von Großwaffensystemen der Bundeswehr

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Matthias Höhn, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Kostenentwicklung bei den Großwaffensystemen der Bundeswehr ist aus Sicht der Fragesteller weiterhin bedenklich. Das verdeutlicht erneut der im Juni 2019 vom Bundesministerium der Verteidigung vorgestellte 9. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten. Die Rüstungsprojekte weisen zudem eine regelmäßig mit zusätzlichen Kosten verbundene durchschnittliche Verzögerung von 63 Monaten auf. Dieser Durchschnittswert lässt aus Sicht der Fragesteller nicht erkennen, dass die Verspätungen sich in mehreren Projekten sogar auf das Zwei- bis Dreifache belaufen (https://kurzlink.de/9.Ruestungsbericht).

Bereits im Jahr 2014 musste das Bundesverteidigungsministerium öffentlich erhebliche Kostensteigerungen und Verzögerungen bei den milliardenschweren Rüstungsprojekten einräumen. Verspätungen führten und führen schon für sich allein zu Zusatzkosten. Dennoch waren Vertragsstrafen für verspätete Leistungserbringung mit der Rüstungsindustrie zum Teil gar nicht bzw. nur in geringer Höhe vereinbart oder vereinbarte Vertragsstrafen für Lieferverzug nicht eingefordert worden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kostenentwicklung bei Großwaffensystemen“ der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/650).

Im Anschluss an die Anfang des Jahres 2014 von der Fraktion DIE LINKE. mit der Kleinen Anfrage erzwungene Bestandsaufnahme wurden vom Bundesministerium der Verteidigung Monitoring-Mechanismen wie das „Rüstungsboard“ (seit 2018: „Leitungsboard“) eingeführt. Dem Deutschen Bundestag wurde seither ein- bis zweimal jährlich der schon erwähnte Bericht zu Rüstungsangelegenheiten zugeleitet. Fast alle in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. von 2014 thematisierten Waffensysteme sind auch fünf Jahre später noch Problemfälle und deswegen aus gutem Grund weiterhin Gegenstand dieses Rüstungsberichts. Außerdem berichtet das Bundesverteidigungsministerium den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr. Im Frühjahr 2019 sorgte für öffentliche Irritation und deutlichen Protest der Oppositionsfraktionen, dass dieser gegenüber den Vorjahren nur unwesentlich modifizierte Bericht nunmehr den Abgeordneten nicht mehr frei zugänglich sein sollte, sondern nur noch in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden durfte (https://kurzlink.de/EinsatzbereitschaftS und https://kurzlink.de/EinsBereitschHandBl). Aus Sicht der Fragestellerinnen bedeutet dies eine massive Erschwerung der parlamentarischen Kontrolle.

Denn auch noch im Jahr 2019 sind Verzögerungen und Teuerungen typische und wesentliche Merkmale von militärischen Beschaffungsprojekten – und sogar von Instandsetzungsvorhaben, wie der Fall der Gorch Fock offenbart (https://kurzlink.de/9.Ruestungsbericht; https://kurzlink.de/GorchFockND). Auf Seiten der Auftragnehmer finden sich wieder und wieder die gleichen Akteure aus der Rüstungsindustrie. Bislang ist aus Sicht der Fragesteller noch nicht einmal erkennbar, dass bei Auftragsvergaben an Unternehmen im Rüstungsbereich in irgendeiner Weise Berücksichtigung findet, wenn diese Firmen regelmäßig erhebliche Teuerungen und Verzögerungen bei militärischen Beschaffungsprojekten zu verantworten haben.

Vertragsstrafen sind Instrumente, mit denen zumindest fiskalische Verluste bei der Verschwendung von Mitteln für Kriegswaffen kompensiert werden könnten. Allerdings werden sie offenbar nicht umfassend genutzt (Bundestagsdrucksache 18/650; https://kurzlink.de/BRHSpiegel). Obwohl auch der Regierungsentwurf des Verteidigungshaushalts 2020 allein für sogenannte Rüstungsinvestive Ausgaben (militärische Beschaffungen sowie Forschung und Entwicklung) über 8,8 Mrd. Euro ansetzt (Ausschussdrucksache 19(12)459), scheinen die öffentlichen Auftraggeber nach Auffassung der Fragesteller nicht in der Lage zu sein, der mittlerweile – nicht zuletzt vom Verteidigungsressort durch kontinuierliche Beauftragung und Agieren Hand-in-Hand zu verantwortenden – marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen der Rüstungsindustrie etwas entgegenzusetzen.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die folgenden Fragen jeweils differenziert für die Projekte a) Kampfhubschrauber bzw. Unterstützungshubschrauber UH TIGER, b) NATO-Hubschrauber NH90 TTH, c) NATO-Hubschrauber NH90 NTH (SEA LION), d) EUROFIGHTER, e) Transportflugzeug A400M, f) Schützenpanzer PUMA, g) Kampfpanzer LEOPARD 2A7V, h) Fregatte F125, i) U-Boot-Klasse U212A, j) Korvette K130, 1. Los, k) Korvette K130, 2. Los, und l) Anpassung Seefernaufklärer P-3C ORION zu beantworten, und soweit möglich in tabellarischer Form darstellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wer waren bzw. sind in den einzelnen Projekten jeweils die Auftragnehmer und Unterauftragnehmer?

2

Welche Verzögerungen gab es bis 15. Oktober 2019 jeweils in den einzelnen Projekten, und welche Verzögerung wird aktuell prognostiziert für die Auslieferung der ggf. jeweils letzten vertragsgemäß zu liefernden Systemeinheit?

3

Wodurch wurden die Verzögerungen in den einzelnen Projekten jeweils verursacht, und von wem sind sie zu verantworten?

4

Welche Mehrkosten aufgrund von Verzögerungen sind in den einzelnen Projekten jeweils gegenüber dem ursprünglichen vertraglichen Kostenansatz, wie er Gegenstand der ersten dem Deutschen Bundestag zu dem jeweiligen Projekt zugeleiteten Beschaffungsvorlage wurde, angefallen?

5

Welche Mehrkosten sind in den einzelnen Projekten jeweils gegenüber dem ursprünglichen vertraglichen Kostenansatz, wie er Gegenstand der ersten dem Deutschen Bundestag zu dem jeweiligen Projekt zugeleiteten Beschaffungsvorlage wurde, aus anderen Gründen als aufgrund von Verzögerungen im Beschaffungsprozess angefallen, und wodurch wurden diese jeweils verursacht?

6

Welche Vertragsstrafen wurden in den einzelnen Projekten jeweils vereinbart, und für welche Sachverhalte konnten bzw. könnten nach den vertraglichen Vereinbarungen jeweils Vertragsstrafen in welcher Höhe geltend gemacht werden?

7

Wurden Vertragsstrafen jeweils in den einzelnen Projekten prozentual (in welcher Höhe) für bestimmte Zeitabschnitte (welche) vereinbart oder als in absoluten Zahlen bezeichnete Summe (welche jeweils), die beim Eintreten einer bestimmten Bedingung (welche) gezahlt werden sollte?

8

Erfolgte die Vereinbarung von Vertragsstrafen in den einzelnen Projekten jeweils in einem individualvertraglich vereinbarten Beschaffungsvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?

9

Inwieweit wurden für die Vereinbarung von Vertragsstrafen in den einzelnen Projekten standardisierte oder gleichlautende Formulierungen verwendet (bitte unter Angabe der Rüstungsprojekte, bei denen jeweils gleichlautende bzw. standardisierte Formulierungen verwendet wurden, beantworten)?

10

Welche maximalen Vertragsstrafenhöhen wären nach Rechtsauffassung der Bundesregierung in den einzelnen Projekten jeweils rechtlich zulässig zu vereinbaren gewesen (bitte in prozentualem Verhältnis zum Auftragswert und in absoluten Zahlen – Euro – angeben und die jeweils in Bezug genommene konkrete Rechtsgrundlage benennen)?

Ab welchem Zeitpunkt hätten diese Vertragsstrafen jeweils – auch in Teilforderungen bzw. vor Fälligkeit der Schlusszahlungen – geltend gemacht werden können?

11

Wie begründet sich die Höhe der in den einzelnen Projekten vereinbarten Vertragsstrafen jeweils, insbesondere sofern der rechtlich zulässige Rahmen nicht vollständig ausgeschöpft wurde?

12

In welcher Höhe waren bzw. sind nach Rechtsauffassung der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Projekten jeweils Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafen entstanden?

13

Inwieweit, in welcher Höhe und wann wurden in den einzelnen Projekten jeweils Vertragsstrafen gegenüber welchem Vertragspartner geltend gemacht?

14

Wann und in welcher Höhe (in absoluten Zahlen sowie prozentual in Relation zum ursprünglich erhobenen Zahlungsanspruch) wurden gegenüber welchem Vertragspartner in den einzelnen Projekten jeweils Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafen realisiert bzw. durchgesetzt (Zahlungseingang bzw. Datum der Aufrechnung)?

15

In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt wurden welchem Vertragspartner in den einzelnen Projekten jeweils Vertragsstrafen mit welcher Begründung erlassen?

16

Inwieweit, auf wessen Initiative und mit jeweils welcher Begründung wurden in den einzelnen Projekten die ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen bezüglich Vertragsstrafen geändert (bitte unter konkreter Angabe des jeweiligen Anlasses wie Nachverhandlungen, Vertragsnovellierungen etc.)?

Berlin, den 8. Oktober 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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