Reaktion der Bundesregierung auf die Vorwürfe gegen den World Wide Fund for Nature
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368 wurden die von der Rainforest Foundation (RFUK) erhobenen Vorwürfe gegen den World Wide Fund for Nature (WWF) in Absprache mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch das Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN) und den WWF vor Ort untersucht. Ein erster Entwurf dieses Untersuchungsberichtes (im Folgenden als KfW-Untersuchungsbericht bezeichnet) wurde intern bereits diskutiert. Die Frage der Fragesteller, wann der KfW-Untersuchungsbericht veröffentlicht wird, wurde seitens der Bundesregierung nicht beantwortet.
Mittelauszahlungen durch die KfW wurden bis zur Klärung der Vorwürfe ausgesetzt. In einem zwischenzeitlich auf „Spiegel Online“ veröffentlichten Bericht heißt es genauer, die Mittelzahlungen für den Salonga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo seien seitens der KfW in Absprache mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gestoppt worden. Auch die deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) prüft die weitere Kooperation mit dem WWF (www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/salonga-nationalparkt-deutschland-stoppt-zahlungen-fuer-wwf-projekt-a-1278710.html).
Zu zukünftig geplanten Biodiversitätsprojekten schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage: „Im Rahmen der neuen Phase des FZ-Vorhabens ‚Programm Biodiversität und nachhaltige Waldbewirtschaftung‘ in der Demokratischen Republik Kongo wird die Unterstützung des Trägers ICCN beim Management der Schutzgebiete ‚Salonga Nationalpark‘ und ‚Reservat Ngiri‘ geprüft. In beiden ist auch der WWF tätig. Derzeit gibt es keine laufenden Verträge zwischen ICCN und WWF; deren Abschluss ist in Vorbereitung.“
Die Bundesregierung gab ferner in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage an, von den Vorwürfen gegen den WWF in Bezug auf den Lobéké-Nationalpark in Kamerun seit 2016 informiert zu sein. Die von KfW und BMZ unterstützte und in diesem Jahr veröffentlichte Studie „Conflicts, participation and co-management in protected areas – A case study of Lobéké National Park, Cameroon“ der Humboldt-Universität zu Berlin beschreibt im Hinblick auf den Lobéké-Nationalpark eine administrativ und menschenrechtlich stark defizitäre Situation (https://edoc.hu-berlin.de/handle/18452/20776; siehe Executive Summary [III]).
Eine Umweltstiftung erhielt zum Management des Lobéké-Nationalparks als Teil des Trinationalen Parks Sangha über die KfW über die Laufzeit von 2007 bis 2018 eine Mittelausstattung in Höhe von 5 Mio. Euro (siehe Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/11368). Es werden nach Auskunft der Bundesregierung jährliche Finanzierungsvereinbarungen zwischen der von Deutschland im Rahmen des Programms „Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken“ geförderten Stiftung Trinational de la Sangha, dem WWF und den Schutzgebietsverwaltungen des Lobéké-Nationalparks sowie des Dzanga-Sangha-Schutzgebiets getroffen.
Darüber hinaus hat die Lektüre der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368 Nachfragen in Bezug auf das Parkpersonal der durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) geförderten Schutzgebiete aufgeworfen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort zu Frage 11: „Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert die Partnerländer bei der Verbesserung der Verwaltung von Schutzgebieten. Wildhüter und sonstiges Parkpersonal sind dabei Angestellte der jeweiligen staatlichen Parkbehörden oder der von diesen mandatierten lokalen Verwaltungseinheiten. Diese rekrutieren ihr Personal selbst, bilden es aus, entlohnen es und tragen die rechtliche Verantwortung. Aus Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden keine Gehälter staatlicher Angestellter finanziert.“
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung weiterführend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/540, Frage 3. Hier führt die Bundesregierung aus: „Die im Rahmen deutscher EZ finanzierten Maßnahmen in Schutzgebieten umfassen: […] die Ausstattung des Parkpersonals (Fahrzeuge, Zelte, GPS, Rationen u. Ä.; Waffen oder Munition werden von der deutschen EZ grundsätzlich nicht finanziert) sowie Aufstockung des Gehalts zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, die Ausbildung des Parkpersonals, wobei auf die Berücksichtigung von Menschenrechten und Verfahren friedlicher Konfliktlösung Wert gelegt wird, […].“
Da die Bundesregierung nach eigenem Bekunden folglich sehr wohl in die Ausstattung, Gehaltsfinanzierung und Ausbildung involviert ist beziehungsweise diese im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit aus deutschen Steuermitteln fördert, liegt nach Ansicht der Fragesteller zumindest die politische Verantwortung für die Wildhüter und sonstiges Personal nicht einseitig bei den jeweiligen Parkbehörden oder ihren lokalen Verwaltungseinheiten. Die Fragesteller sehen hier vor allem kritisch, dass die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368, Frage 11 und Fragen 11a bis 11l, nur in äußerst geringem Umfang überhaupt Daten über Wildhüter, ihre Arbeitsumstände, Rekrutierung und Ausbildung erfasst, obwohl, wie im Vorangegangenen dargelegt, diese seit Jahren im Fokus der Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlich relevantem und menschenrechtlich bedenklichem Verhalten in – inzwischen zahlreichen – Schutzgebieten stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Für welchen konkreten Zeitraum sind die Fertigstellung und die Veröffentlichung des KfW-Untersuchungsberichtes jeweils geplant (bitte exakte Kalenderdaten angeben)?
Wo wird der KfW-Untersuchungsbericht öffentlich einzusehen sein? Wenn eine öffentliche Zugänglichmachung der KfW-Untersuchungsberichtes nicht vorgesehen ist, warum nicht (bitte umfassend begründen)?
Zu wann hat die KfW die Mittelauszahlungen für den Salonga-Nationalpark gestoppt? Auf welche Höhe belaufen sich die so zurückzuhaltenden Summen?
Wurde aufgrund der Vorwürfe gegen den WWF bis zu deren abschließenden Aufklärung von weiteren Biodiversitätsprojekten für den Salonga-Nationalpark abgesehen, von der Bundesregierung und ihren Durchführungsorganisationen gestoppt oder nicht verlängert?
a) Wenn ja, um welche Projekte in welchen Zielländern handelt es sich genau?
b) Auf welche Höhe belaufen sich die zurückzuhaltenden Summen pro Projekt?
c) Zu wann wurden die Projekte jeweils gestoppt oder nicht verlängert?
Welche konkreten Maßnahmen haben die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen ergriffen, um die Probleme im Zusammenhang mit dem Lobéké-Nationalpark zu mildern und zu beseitigen?
Welche konkreten Konsequenzen, insbesondere in Bezug auf die weitere Auszahlung von Finanzmitteln, haben die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen seit Bekanntwerden der Vorwürfe den Lobéké-Nationalpark betreffend gezogen?
Hat der WWF nach Kenntnis der Bundesregierung die im Abschlussbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Schlichtungsverfahren in Bezug auf den Lobéké-Nationalpark aufgestellten Forderungen, insbesondere zum Umgang mit den Baka, umgesetzt? Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die weitere Zusammenarbeit mit WWF und die weitere Förderung des Parks daraus?
Beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig, Rekrutierung, Ausbildung und Anweisung von Wildhütern in im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebieten genauer zu kontrollieren? Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Monatsgehalt eines Wildhüters (bitte exakt nach Projekten, Schutzgebieten und Zielland aufschlüsseln)?
Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gehaltskosten für Wildhüter und Parkpersonal insgesamt (bitte nach im Rahmen der deutschen EZ geförderten Projekten, Schutzgebieten und Zielland aufschlüsseln)?
Aus welchen Mitteln werden diese Gehaltkosten jeweils in welcher Höhe nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert?
In welcher Höhe werden Gehälter für Wildhüter und sonstiges Parkpersonal durch Mittel der deutschen EZ finanziert oder aufgestockt (bitte exakt nach Projekten, Schutzgebieten und Zielland aufschlüsseln)?
Wie sind die Wildhüter und das sonstige Parkpersonal in den im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebiete nach Kenntnis der Bundesregierung konkret bewaffnet (bitte nach Waffentypen, Projekten, Schutzgebieten und Zielland aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen werden im Rahmen der deutschen EZ Waffen und Munition von Wildhütern nicht finanziert?
Aus welchen Quellen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen und Munition der Wildhüter, die in im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebieten tätig sind (bitte abschließend und vollständig benennen)? Wenn die Bundesregierung darüber keine Kenntnis hat, warum nicht?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Parkpersonal in im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebieten konkret ausgebildet?
a) Wie lange dauert die durchschnittliche Ausbildung jeweils (bitte nach den verschiedenen Ausbildungen aufschlüsseln)?
b) Wie lautet der Titel des Ausbildungsabschlusses (bitte nach den verschiedenen Ausbildungen aufschlüsseln)?
c) Welche Bewerbungsvoraussetzungen werden vom Auszubildenden verlangt (bitte nach den verschiedenen Ausbildungen aufschlüsseln)?
d) In welchem Ausmaß sind die „Berücksichtigung von Menschenrechten und Verfahren friedlicher Konfliktlösung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Teil dieser Ausbildungen?
e) Bewertet die Bundesregierung die „Berücksichtigung von Menschenrechten und Verfahren friedlicher Konfliktlösung“ als ausreichend berücksichtigt und umgesetzt in den Ausbildungen? Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Bewertung?