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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherheitsüberprüfung Schutzsuchender

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1386310.10.2019

Sicherheitsüberprüfung Schutzsuchender

der Abgeordneten Gökay Akbulut, Martina Renner, Dr. André Hahn, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit erregt. Der Fall der „Sea-Watch 3“, aber auch der „Ocean Viking“ macht nach Ansicht der Fragesteller die Uneinigkeit über die Verteilung von Schutzsuchenden auf europäischer Ebene deutlich (vgl. https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Exklusiv-Was-geschah-an-Bord-der-Sea-Watch-3,seawatch616.html).

Die EU-Kommission setzt dabei auf eine gesamteuropäische Lösung. Einzelne Mitgliedstaaten unterstützen dies. Schließlich hat es auf EU-Ebene einen Vorschlag des Rates der EU gegeben, der einen Mechanismus zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen beinhaltet. Das bisher geheim gehaltene Papier, als Guidelines bezeichnet, macht einen Vorschlag, wie die Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen gestaltet werden könnte (http://statewatch.org/news/2019/jun/eu-council-wk-guidelines-on-temporary-arrangement-disembarkation.pdf).

Das Arbeitspapier auf EU-Ebene sieht unter anderem vor, dass im Rahmen einer „Ersten Identifizierung“, eine Registrierung erfolgen soll, bei der die Abnahme von Fingerabdrücken aller ankommenden „Migrantinnen“ und „Migranten“ vorgenommen wird und diese als Kategorie 2 im Eurodac-System vermerkt werden soll, was ein „illegales Überschreiten“ der EU-Außengrenze indiziert. Dabei soll eine „Überprüfung anhand nationaler und EU-Informationssysteme erfolgen (wie Eurodac, SIS, VIS, Europol und Interpol-Datenbanken), um sicherzustellen, dass keine der in die EU einreisenden Personen eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit“ darstellt.

Deutschland schickt Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundespolizei unter anderem nach Malta und Italien für eine Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9703, Antwort zu Frage 6).

Ausweislich der Antwort der Bundesregierung existiert ein eigens angefertigter Fragebogen mit nicht standardisierten Leitfragen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Leitfaden soll Hinweise zur Prüfung der Identität, Plausibilität der Herkunft sowie Hinweise bezüglich tatsächlicher Anhaltspunkte auf sicherheitsbezogene Ausschlussgründe geben. Die Interviews sollen in der Regel etwa zwei Stunden in Anspruch nehmen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9703, Antwort zu Frage 9).

Bereits 2016 wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz für Sicherheitsüberprüfungen von Schutzsuchenden eingesetzt wird, allerdings im Inland (vgl. https://netzpolitik.org/2016/internes-papier-des-innenministeriums-verfassungsschutz-darf-direkt-an-asylanhoerungen-teilnehmen/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage wird das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gestützt (bitte die Rechtsnormen genau benennen)?

2

Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage wird das Tätigwerden der Bundespolizei gestützt (bitte die Rechtsnormen genau benennen)?

In welchen konkreten Einsätzen befinden sich die Bundespolizisten, die vor Ort auf Malta oder in Italien tätig sind (bitte die konkreten Operationen unter Angabe der Zeiträume sowie der Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten bezeichnen)?

3

In welchen Ländern führt das BfV noch Sicherheitsüberprüfungen von Schutzsuchenden durch (bitte Länder, Zeiträume und Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran beteiligt sind, einzeln aufschlüsseln)?

4

Mit welchen anderen Behörden anderer Mitgliedstaaten arbeitet das BfV im Bereich der Sicherheitsüberprüfung von Schutzsuchenden zusammen (bitte jeweilige Mitgliedstaaten und Behörden einzeln auflisten)?

5

Wie weisen sich die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vom BfV gegenüber den zu befragenden Menschen aus, und treten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BfV und Bundespolizei offen oder legendiert auf?

6

In welchen Räumlichkeiten finden die Befragungen vor Ort statt?

Gibt es besondere Einrichtungen, in denen die Befragungen in Malta stattfinden?

Finden diese in der Erstaufnahmeeinrichtung statt?

Sind die Befragungen für die Betroffenen freiwillig?

Ist die Aufnahme von Personen durch Deutschland an die Teilnahme einer Sicherheitsüberprüfung geknüpft oder können auch Personen von Deutschland im Rahmen des Verteilmechanismus aufgenommen werden, die nicht an einer solchen Überprüfung teilgenommen haben?

7

Wie lange dauern die Befragungen der betroffenen Personen im Durchschnitt, und wie lange ist die durchschnittliche Dauer bis zu einer Entscheidung im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens?

8

Wie viele Sicherheitsüberprüfungen von Schutzsuchenden haben bisher außerhalb von Deutschland in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten seit Juni 208 insgesamt stattgefunden (bitte nach Land, Datum und Ort einzeln aufschlüsseln)?

9

Wie viele Sicherheitsüberprüfungsverfahren haben Vertreter der Bundespolizei und des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit Juni 2018 auf Malta und in Italien durchgeführt, und in wie vielen Fällen haben sie Sicherheitsbedenken gegen eine Übernahme der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens durch Deutschland mitgeteilt, und was waren die jeweiligen konkreten Gründe für die Sicherheitsbedenken (bitte nach Ort, Datum, Herkunftsland der Asylsuchenden und der ergangenen Entscheidung differenzieren)?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, was mit den Personen passiert ist, die eine Ablehnung im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens erhalten haben?

11

Welche Fragen werden im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9703, Frage 6 ff.), und worauf nehmen die Fragen in dem vom Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und von der Bundespolizei gemeinsam erarbeiteten Leitfaden Bezug?

Werden den betroffenen Personen Fragen zu Fluchtgründen gestellt, und wenn ja, welche (bitte konkrete Fragestellung ausführen)?

Werden Fragen zu familiären Bezügen innerhalb des Herkunftslands gestellt, und wenn ja, welche (bitte konkrete Fragestellung ausführen)?

Werden den betroffenen Personen Fragen zum Verbleib der Personalpapiere gestellt (bitte konkrete Fragestellung ausführen)?

Werden den betroffenen Personen Fragen zur Beteiligung am Wehrdienst oder zu anderweitiger Beteiligung an Kampfhandlungen gestellt (bitte konkrete Fragestellung ausführen)?

12

Inwieweit werden die Schutzsuchenden vor den Interviews im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens über dessen Bedeutung und Inhalte informiert?

Wer ist dafür verantwortlich, mit welchem zeitlichen Vorlauf geschieht dies, und welche diesbezüglichen Informationen stellen die Bundesregierung bzw. Bedienstete welcher deutschen Behörden bereit?

13

Inwieweit und in welcher Form werden die Asylsuchenden nach der Befragung über das Ergebnis des Interviews im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens informiert?

Wer übermittelt diese Information, und gibt es eine Frist, innerhalb der die Betreffenden spätestens informiert werden müssen?

14

Ist der Bundesnachrichtendienst (BND) an den Sicherheitsüberprüfungen beteiligt, und wenn ja, in welchem Ausmaß?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Fragen bezüglich der Herkunft und fluchtauslösenden Gründe ebenfalls im Asylverfahren gestellt werden, und werden die Erkenntnisse mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geteilt, und wenn ja, wird die betroffene Person darüber informiert?

16

Werden die Erkenntnisse aus den Befragungen gespeichert und bei einem möglichen später stattfindenden Asylverfahren verwendet?

Wie lange werden diese Informationen gespeichert?

17

Was ist die Rechtsgrundlage für das Speichern der Erkenntnisse, die sich aus der Befragung im Sicherheitsüberprüfungsverfahren ergeben?

18

Hat das BAMF in der Vergangenheit Informationen, die im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gesammelt und gespeichert wurden, verwendet, um dadurch die Glaubwürdigkeit einer Person im Rahmen eines späteren Asylverfahrens in Deutschland zu überprüfen?

19

Welche Kriterien legt die Bundesregierung bezüglich der jeweiligen nationalen Bedingungen zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen im Rahmen des „relocation pools“ an, wie es in den „Guidelines“ bezeichnet wird (vgl. fünfter Teil: http://statewatch.org/news/2019/jun/eu-council-wk-guidelines-on-temporary-arrangement-disembarkation.pdf)?

20

Wie viele EASO-Mitarbeiterinnen und EASO-Mitarbeiter (EASO = Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung der „matching criteria“ beteiligt, die entsprechend den „Guidelines“ das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen sog. relocation matching criteria anfertigt, und sind auch deutsche EASO-Mitarbeiterinnen und EASO-Mitarbeiter daran beteiligt?

21

Entsprechend den „Guidelines“ (vgl. http://statewatch.org/news/2019/jun/eu-council-wk-guidelines-on-temporary-arrangement-disembarkation.pdf) soll Frontex bei der Erstellung der Fingerabdrücke und der Bestimmung der Nationalität helfen, inwieweit sind deutsche Beamtinnen und Beamten daran beteiligt (bitte einzeln nach Ort und Operation unterscheiden) ?

Unterstützt Frontex auch Behörden in Deutschland in diesem Zusammenhang?

Was bedeutet in diesem Zusammenhang, so wie es in dem „Working Paper“ formuliert wird, dass Frontex Rückkehroperationen organisiert und koordiniert in Kooperation mit den Mitgliedstaaten?

Inwieweit kooperieren welche deutschen Bundesbehörden mit Frontex in diesem Zusammenhang?

Inwieweit wurde die Debatte im Rahmen des Verteilmechanismus auch zu Rückkehroperationen geführt, obwohl die Menschen in diesem Rahmen von Mitgliedstaaten aufgenommen werden sollen, und welche Position hat die Bundesregierung dazu?

22

Inwieweit kann von einer „irregulären Migration“ ausgegangen werden, wenn die Menschen die Grenze beispielsweise auf einem staatlichen Militärschiff überschreiten (vgl. S. 5 der „Guidelines“: http://statewatch.org/news/2019/jun/eu-council-wk-guidelines-on-temporary-arrangement-disembarkation.pdf)?

Berlin, den 22. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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