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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sprengungen von Munitionsaltlasten und Kampfmitteln in Meeresschutzgebieten

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1387810.10.2019

Sprengungen von Munitionsaltlasten und Kampfmitteln in Meeresschutzgebieten

der Abgeordneten Steffi Lemke, Claudia Müller, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf dem Grund der deutschen Nord- und Ostsee liegen insgesamt 1,9 Mio. Tonnen Munitionsaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg. Darunter sind 1,6 Mio. herkömmliche Waffen und 300.000 Tonnen chemische Waffen (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/munition-in-nordsee-und-ostsee-roboter-gegen-die-gefahr-a-1251875.html). Die Orte, an denen sich die Kampfmittel befinden, sind größtenteils unbekannt und die Bergung stellt Behörden vor riesige Herausforderungen. Der Zustand der Kampfmittel verschlechtert sich mit jedem weiteren Jahr, Giftstoffe treten aus und verschmutzen die umliegende Meeresumwelt: Organismen wie z. B. Muscheln, Dorsche oder Plattfische werden krank und mit ihnen gelangen Giftstoffe in die Nahrungskette (www.thuenen.de/de/fi/arbeitsbereiche/meeresumwelt/munition-im-meer/). Welche langfristigen Gefahren für die Meeresumwelt und einzelne geschützte Populationen von den Altlasten ausgeht, ist bisher völlig unklar. Hinzu kommt, dass die Bergung der Kampfmittel nur langsam vorangeht und es noch mehrere Jahrzehnte dauern wird bis die Nord- und Ostsee von diesen Altlasten befreit sein werden.

Zugleich ist auch die Munitionsräumung mit großen Risiken für die Meeresumwelt verbunden, wenn Munition im Meer gesprengt wird. Durch die enormen Schalldrücke bei Sprengungen werden Meeressäuger, Fische und tauchende Seevögel im Umkreis von vielen Kilometern getötet oder schwer verletzt.

Bisher ungeklärt sind aus Sicht der Fragestellenden die Zuständigkeiten und Beteiligungen für die Sichtung, Bergung und Sprengung der vorhandenen Altlasten. Diese Zuständigkeiten und Beteiligungsverfahren sind insbesondere bei Sprengungen in Meeresschutzgebieten ungeklärt.

Aus Sicht der Fragestellenden illustrieren die laut Medienberichten am 29. August 2019 stattgefundenen Sprengungen im Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt ein besonders fragwürdiges Vorgehen (www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/empoerung-ueber-sprengungen-im-fehmarnbelt-id25412832.html): Im Rahmen eines NATO-Manövers sprengte die Bundeswehr insgesamt zwölf britische Grundminen im Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt. Eine Einbeziehung der Naturschutzbehörden fand im Vorfeld der Sprengungen nach Kenntnis der Fragestellenden nicht statt. Die von der Bundeswehr gesprengten Minen wurden nach Angaben in den Jahresberichten zur Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer bereits im September 2016 identifiziert. Damit entfällt nach Ansicht der Fragesteller die Begründung, die Bundeswehr habe bei Gefahr in Verzug handeln müssen (www.schleswig-holstein.de/DE/UXO/Berichte/PDF/Berichte/ae_blano_fortschritt2016.html). Demzufolge werfen dieses Vorgehen und die Missachtung der festgelegten Naturschutzziele viele Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Mengen von Munitionsaltlasten und Kampfmitteln, die auf dem Grund von deutschen Meeresschutzgebieten liegen, vor (bitte nach einzelnen Meeresschutzgebieten aufschlüsseln)?

2

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über erfolgte Bergungen und Sprengungen von Munitionsaltlasten und Kampfmitteln in den Meeresschutzgebieten im Küstenmeer und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nord- und Ostsee, seit deren vollständigen Ausweisung im Jahr 2008, vor, und in welchen Fällen fand eine entsprechende Abstimmung und Beteiligung mit den zuständigen Naturschutzbehörden statt?

Wenn keine entsprechende Abstimmung und Beteiligung mit den zuständigen Naturschutzbehörden stattfand, warum nicht?

3

Nach welchen Kriterien wird im Küstenmeer und in der ausschließlichen Wirtschaftszone nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, ob Munition geborgen und über Wasser delaboriert oder im Meer gesprengt wird?

Welche Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Abwägung zuständig, und welche Behörden werden beteiligt bzw. waren bei der Erarbeitung des Kriterienkatalogs beteiligt?

4

Welche Verfahren zur Delaboration über Wasser hält die Bundesregierung für geeignet, und gibt es Einschränkungen für die Anwendung dieser Verfahren, und wenn ja, welche?

5

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einschätzung der Fragestellenden, dass die Einbeziehung der Naturschutzbehörden bei Sprengungen in Meeresschutzgebieten oder bei Sprengungen, die innerhalb eines Meeresschutzgebiets Schäden hervorrufen können (beispielsweise durch das Töten oder Verletzen geschützter Arten), zwingend erforderlich ist, und wird oder plant sie, dementsprechend die Beteiligungsverfahren anzupassen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die fehlende Einbeziehung der Naturschutzbehörden im Fall der Minensprengungen im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt bis zum 29. August 2019 ein Verstoß gegen § 3 des Bundesnaturschutzgesetzes darstellt?

Wenn nein, wie wäre dies zu begründen?

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einschätzung der Fragestellenden?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Ablauf der Planungen, die Beteiligungen von weiteren Behörden und die Befehlskette für die erfolgten Sprengungen im Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt bis zum 29. August 2019 und den folgenden Tagen im Rahmen des NATO-Manövers „Northern Coasts“?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den oben angeführten Sprengungen der Bundeswehr im Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt Vergrämungslaute eingesetzt, um sich in der Nähe befindende Meeressäuger zu vertreiben und vor den Schallwellen der Sprengungen zu schützen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja,

a) Welche Vergrämungslaute (eingesetzte Technik, verwendete Lautstärke und Frequenz) wurden eingesetzt, und wie groß war der Vergrämungsradius dieser Maßnahme?

b) Wie lange vor der Sprengung wurde mit der Vergrämung begonnen?

c) Wie wurde der Gefahrenradius der Sprengungen ermittelt, in dem mit einer Tötung oder Verletzung von Meeressäugern zu rechnen ist?

d) Wie wurde sichergestellt, dass sich im Gefahrenradius keine Meeressäuger und tauchenden Seevögel befinden, bevor die Sprengung durchgeführt wurde?

e) Wie wurde bei der Vergrämung der Tatsache Rechnung getragen, dass sich um diese Jahreszeit viele Schweinswal-Jungtiere im Gebiet aufhalten?

9

Wie viele Todfunde von Meeressäugern (insbesondere Schweinswale und Kegelrobben) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 26. August 2019 an der deutschen Ostsee?

Wie viele von diesen Todfunden weisen Verletzungen am Hörorgan auf?

10

Wurde im Anschluss an die Sprengungen nach Kenntnis der Bundesregierung bewusst nach Todfunden von empfindlichen Meeressäugern gesucht?

Wenn ja, in welchem Umkreis, und mit welcher Intensität wird nach Totfunden gesucht?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wurden bei den oben angeführten Sprengungen im Fehmarnbelt nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Blasenschleier zu Reduktion der Lärmbelastung eingesetzt?

Wenn nein, warum nicht?

12

Erfolgten die Sprengungen nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich geschützter bzw. empfindlicher Meeresbiotope?

Welche Auswirkungen haben die Sprengungen auf diese Bereiche des Meeresbodens gehabt?

13

Welche Position bezieht die Bundesregierung zum verpflichtenden Einsatz von Vergrämungslauten und sogenannten Blasenschleiern bei Sprengungen in Meeresschutzgebieten und in deren Umfeld?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Zeitpunkt der oben angeführten Sprengungen im Fehmarnbelt unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Meeresschutzgebietes Fehmarnbelt für die Schweinswal-Populationen in der deutschen Ostsee und der Jahreszeit, in der Jungtiere mit ihren Müttern besonders anfällig gegenüber Lärmemissionen sind (https://schleswig-holstein.nabu.de/news/2019/26915.html), und angesichts der Tatsache, dass der jüngste nationale Bericht zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) den Erhaltungszustand des Schweinswals in der Ostsee mit „ungünstig-schlecht“ bewertet (www.bfn.de/fileadmin/BfN/natur2000/Dokumente/nat_bericht_Arten_EHZ_Gesamt trend_KON_20190830.pdf?

15

Wann und wie viele britische Grundminen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt gefunden, und in welchem Zustand befanden sie sich?

Wie viele dieser Grundminen wurden gesprengt?

Wenn nicht alle gesprengt wurden, wie soll mit den restlichen verfahren werden?

Berlin, den 24. September 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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