Entwicklung und Zustand von Instrumenten der Bürgerbeteiligung auf bundespolitischer Ebene
der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Britta Haßelmann, Canan Bayram, Kai Gehring, Margit Stumpp, Beate Walter Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Filiz Polat, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf Ebene vieler Bundesländer und Kommunen sind Instrumente einer aktivierenden bzw. aufsuchenden Bürgerbeteiligung bereits erprobt und etabliert. So kommt eine Studie von knapp 124 befragten Kommunen in Deutschland zu dem Ergebnis, das über 90 Prozent von ihnen mit Bürgerbeteiligungsverfahren Erfahrungen gemacht haben, insbesondere größere Kommunen mit über 25.000 Einwohnern sind hervorzuheben (https://cdn2.hubspot.net/hubfs/5112628/NeulandQuartier_March2019/PDF/pdf_studie.pdf).
Auf bundespolitischer Ebene ist die Anzahl von Bürgerbeteiligungsverfahren der Bundesregierung für politische Fragestellungen stark unterschiedlich zwischen den Ressorts verteilt. So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit laut eigenem Bekunden „seit 2010 insgesamt 11 Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7972, S. 3) auch bei Planungs- und Zulassungsverfahren des Infrastrukturbaus im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Ausbau von Straßen, Bahntrassen und Wasserwegen) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Stromnetze) sind formelle und informelle Bürgerbeteiligungsverfahren nicht unüblich oder rechtlich vorgesehen.
Die Bundesregierung hat es sich aber zur Aufgabe gesetzt, Verfahren der Bürgerbeteiligung auszuweiten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018, S. 120) sowie eine „Expertenkommission einzusetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018, S. 168).
Auch im Zuge der Verabschiedung des Zweiten Nationalen Aktionsplans zur „Open Government Partnership“ betonte die Bundesregierung zuletzt nochmals die „Expertise und das Wissen der Bürgerinnen und Bürger zur besseren Lösung drängender Probleme“ nutzen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/open-government-partnership-1666812).
Dem müssen aus Sicht der Fragesteller entsprechend konsequent politische Maßnahmen als Taten folgen. Derzeit fehlt eine Rechtsgrundlage für Bürgerbeteiligung bei der Gesetzgebung auf Bundesebene und eine entsprechende Verankerung in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (hier wird lediglich die Beteiligung von Fachkreisen und Verbänden formal genannt; vgl. § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien) sowie eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit, wann eine systematische Bürgerbeteiligung auf Bundesebene bei politischen Fragen erfolgt, und wann nicht.
Andere Staaten haben währenddessen positive Erfahrungen mit nationalen Bürgerbeteiligungsverfahren machen können. Beispiele sind etwa Irland mit der Einberufung von randomisiert ausgewählten Bürgerräten zu spezifischen politischen Fragestellungen (Schwangerschaftsabbrüche, Klimawandel, demografischer Wandel etc.), Brasilien mit einer langen Tradition von offenen Bürgerkonferenzen (ca. 7 Mio. Personen haben bereits mindestens einmal an einer solchen teilgenommen, vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-04-07_texte_40-2019_bundesrepublik_3.0.pdf, S. 50–51) oder der isländische Verfassungsrat.
Ebenso verfügen die Länder über einen großen Erfahrungsschatz auf den die Bundesregierung zugreifen könnte, z. B. ebenfalls Bürgerräte (zur Altersversorgung der Mitglieder des Landtags) sowie Nachbarschaftsgespräche in Baden-Württemberg (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/projekte-und-berichte/nachbarschaftsgespraeche/).
Auch zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Lücke fehlender Bürgerbeteiligungsverfahren auf Bundesebene entdeckt.
- Mehr Demokratie e. V. führt nach dem Vorbild Irlands bis Ende des Jahres selbst Beratungen von zufallsausgewählten Bürgerräten durch, die am Ende „Empfehlungen zur Ergänzung der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie erarbeiten und damit Vorschläge zur Stärkung der Demokratie entwickeln“ sollen, die u. a. dem Deutschen Bundestag übergeben werden (siehe www.buergerrat.de/fileadmin/Illustrationen_3/Konzept_Buergerrat_V3.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie steht die Bundesregierung dem Konzept von sog. konsultativen Zukunftsräten als beratendem Gremium der Bundesregierung gegenüber (vgl. www.bipar.de/zukunftsraete-zur-buergerbeteiligung/), und unter welchen Bedingungen zieht sie eine solche Form der Bürgerbeteiligung in näherer Zukunft in Erwägung?
2. Bei wie viel Prozent aller vorgelegten Gesetzentwürfe der Bundesregierung wurden in den letzten fünf Jahren Bürgerbeteiligungsverfahren zur Erarbeitung der Entwürfe durchgeführt, und welche waren das?
3. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die gesetzliche Grundlage für formelle Bürgerbeteiligungsverfahren mittelfristig auszuweiten, d. h. eine Gesetzesgrundlage schaffen, um auch Bürgerbeteiligungsverfahren über die derzeit verpflichtenden Verfahren (Bauleitplanung, Raumordnungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Landes- und Regionalplanung oder Umweltverträglichkeitsplanung) vorzuschreiben?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Idee, einen Jugendrat, z. B. als beratenden Beirat bei der Bundesregierung, einzusetzen, und gedenkt sie, Vorschläge (z. B. https://demokratische-stimme-der-jugend.de/deutscher-jugendrat/) hierzu zu prüfen?
5. Warum gibt es auf Bundesebene keinen Demokratie-Monitor, wie es ihn auf Landesebene z. B. in Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg gibt, der wissenschaftlich begleitet etwa die Datenlücke zum Zustand partizipativer Demokratie (u. a. Anzahl von Beteiligungsverfahren oder Bewertung durch Bürgerinnen und Bürger) schließen kann?
6. Wann gedenkt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „Expertenkommission“ zur Weiterentwicklung der repräsentativen Demokratie mit Elementen der Bürgerbeteiligung einzusetzen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018, S. 164), und aus welchem Grund ist die Einsetzung nach der Hälfte der Legislaturperiode noch nicht erfolgt?
7. Welche Konzepte existieren bereits im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wie sich die Expertenkommission zur Bürgerbeteiligung zusammensetzen wird und wie der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber eingebunden wird?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die noch verbliebene Zeit in der 19. Wahlperiode ausreicht, um a) eine solche Expertenkommission einzusetzen, b) der Expertenkommission genügend Zeit für die operative Arbeit zur Verfügung zu stellen, und c) die Empfehlungen der Expertenkommission in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen zu können?
9. Ist der Bundesregierung die gemeinsame Stellungnahme des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement vom 26. September 2018 (Unterausschussdrucksache 19/001), die vom Familienausschuss übernommen wurde (Ausschussdrucksache 19(13)16), bekannt, und aus welchem Grund wurde weder dem Familien- noch dem Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement bisher geantwortet?
10. Wie gedenkt die Bundesregierung im Zuge der Einsetzung der Expertenkommission zur Bürgerbeteiligung, die interfraktionelle Stellungnahme des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement vom 21. September 2018 (Unterausschussdrucksache 19/001) mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Kommission zu berücksichtigen? Welche Punkte wird sie aufnehmen, und welche nicht (bitte begründen)?
11. Wer innerhalb der Bundesregierung wird die Ergebnisse des derzeit laufenden Beteiligungsverfahrens von Mehr Demokratie e. V für die Weiterentwicklung der eigenen Beteiligungsverfahren prüfen und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Umsetzung vorlegen?
12. Wie hat die Bundesregierung die Ergebnisse und Erfahrungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu Online-Bürgerbeteiligung aufgegriffen, und plant sie, diese für die Konsultation bei Gesetzentwürfen einzuspeisen?
13. Ist die Bundesregierung dazu bereit, ein alle Bundesressorts übergreifendes Online-Beteiligungsportal, u. a. zur Kommentierung von Gesetzentwürfen, einzuführen, wie es beispielsweise in Baden-Württemberg und im Freistaat Sachsen (vgl. https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/ und https://buergerbeteiligung.sachsen.de/) bereits existiert?
Fragen13
Wie steht die Bundesregierung dem Konzept von sog. konsultativen Zukunftsräten als beratendem Gremium der Bundesregierung gegenüber (vgl. www.bipar.de/zukunftsraete-zur-buergerbeteiligung/), und unter welchen Bedingungen zieht sie eine solche Form der Bürgerbeteiligung in näherer Zukunft in Erwägung?
Bei wie viel Prozent aller vorgelegten Gesetzentwürfe der Bundesregierung wurden in den letzten fünf Jahren Bürgerbeteiligungsverfahren zur Erarbeitung der Entwürfe durchgeführt, und welche waren das?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die gesetzliche Grundlage für formelle Bürgerbeteiligungsverfahren mittelfristig auszuweiten, d. h. eine Gesetzesgrundlage schaffen, um auch Bürgerbeteiligungsverfahren über die derzeit verpflichtenden Verfahren (Bauleitplanung, Raumordnungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Landes- und Regionalplanung oder Umweltverträglichkeitsplanung) vorzuschreiben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Idee, einen Jugendrat, z. B. als beratenden Beirat bei der Bundesregierung, einzusetzen, und gedenkt sie, Vorschläge (z. B. https://demokratische-stimme-der-jugend.de/deutscher-jugendrat/) hierzu zu prüfen?
Warum gibt es auf Bundesebene keinen Demokratie-Monitor, wie es ihn auf Landesebene z. B. in Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg gibt, der wissenschaftlich begleitet etwa die Datenlücke zum Zustand partizipativer Demokratie (u. a. Anzahl von Beteiligungsverfahren oder Bewertung durch Bürgerinnen und Bürger) schließen kann?
Wann gedenkt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „Expertenkommission“ zur Weiterentwicklung der repräsentativen Demokratie mit Elementen der Bürgerbeteiligung einzusetzen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018, S. 164), und aus welchem Grund ist die Einsetzung nach der Hälfte der Legislaturperiode noch nicht erfolgt?
Welche Konzepte existieren bereits im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wie sich die Expertenkommission zur Bürgerbeteiligung zusammensetzen wird und wie der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber eingebunden wird?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die noch verbliebene Zeit in der 19. Wahlperiode ausreicht, um a) eine solche Expertenkommission einzusetzen, b) der Expertenkommission genügend Zeit für die operative Arbeit zur Verfügung zu stellen, und c) die Empfehlungen der Expertenkommission in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen zu können?
Ist der Bundesregierung die gemeinsame Stellungnahme des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement vom 26. September 2018 (Unterausschussdrucksache 19/001), die vom Familienausschuss übernommen wurde (Ausschussdrucksache 19(13)16), bekannt, und aus welchem Grund wurde weder dem Familien- noch dem Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement bisher geantwortet?
Wie gedenkt die Bundesregierung im Zuge der Einsetzung der Expertenkommission zur Bürgerbeteiligung, die interfraktionelle Stellungnahme des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement vom 21. September 2018 (Unterausschussdrucksache 19/001) mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Kommission zu berücksichtigen? Welche Punkte wird sie aufnehmen, und welche nicht (bitte begründen)?
Wer innerhalb der Bundesregierung wird die Ergebnisse des derzeit laufenden Beteiligungsverfahrens von Mehr Demokratie e. V für die Weiterentwicklung der eigenen Beteiligungsverfahren prüfen und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Umsetzung vorlegen?
Wie hat die Bundesregierung die Ergebnisse und Erfahrungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu Online-Bürgerbeteiligung aufgegriffen, und plant sie, diese für die Konsultation bei Gesetzentwürfen einzuspeisen?
Ist die Bundesregierung dazu bereit, ein alle Bundesressorts übergreifendes Online-Beteiligungsportal, u. a. zur Kommentierung von Gesetzentwürfen, einzuführen, wie es beispielsweise in Baden-Württemberg und im Freistaat Sachsen (vgl. https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/ und https://buergerbeteiligung.sachsen.de/) bereits existiert?