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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Maßnahmen von Jobcentern gegenüber Alleinerziehenden

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

29.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1389211.10.2019

Maßnahmen von Jobcentern gegenüber Alleinerziehenden

der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Situation von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt ist durch die Doppelbelastung von Kinderbetreuung und unflexiblen Arbeitszeiten nicht einfach. Daher ist es eine besondere Herausforderung, in einer solchen Situation eine neue Arbeitsstelle zu finden. Hier ist es Aufgabe der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, den Alleinerziehenden unterstützend zur Seite zu stehen und auf die besondere Situation dieser Personengruppe einzugehen. Viele Jobcenter bieten daher auch spezielle Angebote für Alleinerziehende an, um sie auf ihrem Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.

In manchen Jobcentern erfolgt bei einer drohenden oder verhängten Sanktion eine automatisierte Meldung an das zuständige Jugendamt zur Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies verunsichert manche Kundinnen und Kunden, was zu Anfragen an die Mitglieder des Deutschen Bundestages oder einem Aufgreifen bestimmter Einzelfälle durch die Medien führt.

Beispielsweise hat das Jobcenter in Potsdam mit der Landeshauptstadt Potsdam eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, welche vermerkt, dass bei einer Sanktionierung eine Meldung an das örtliche Jugendamt vorgenommen werden soll, wenn die Mitarbeiter des Jobcenters von einer sozialen Notlage ausgehen (www.potsdam.de/sites/default/files/documents/rahmenkonzept_kinderschutz_150216.pdf, vgl. S. 75). Aus Medienberichten zu Einzelfällen ist bekannt, dass dieses Vorgehen nicht nur im Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam angewandt wird. In den Schreiben einiger Jobcenter findet sich ein entsprechender Vermerk, welcher besagt, dass bei einer Sanktionierung das Jugendamt informiert wird, um eine möglicherweise drohende Kindeswohlgefährdung zu überprüfen. Eine rechtzeitige Information und Einschaltung des Jugendamtes ist zwar in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll, um präventiv einzugreifen. Es ist jedoch unklar, wieso ein solches Vorgehen bereits nach der ersten Sanktion pauschal bei allen Alleinerziehenden erfolgen sollte. Vor allem dann, wenn es sich beispielsweise um eine Sanktion aufgrund eines Meldeversäumnisses handelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperationsvereinbarung mit der Kommune oder dem örtlichen Jugendamt geschlossen, die dazu führt, dass nach einer Sanktion das Jugendamt informiert wird (bitte bei allen Jobcentern abfragen und nach einzelnen Jobcentern und Jahr des Abschlusses der Vereinbarung aufschlüsseln)?

2

Wie viele Meldungen eines Jobcenters an ein Jugendamt zur Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren erfolgt (bitte nach einzelnen Jobcentern, bzw. falls nicht möglich nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung das in der Einleitung beschriebene Vorgehen, dass nach einer Sanktion eine Meldung an das Jugendamt erfolgt?

4

Auf welche Rechtsgrundlage stützen die Jobcenter ihr Vorgehen nach Kenntnis der Bundesregierung?

5

Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob eine Meldung hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt automatisiert erfolgt, oder ob dies im Einzelfall in den Jobcentern entschieden wird?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Vorgaben bzw. Bestimmungen die Bundesagentur für Arbeit für solche Fälle, in denen es auf eine besondere Sensibilität aller Akteure ankommt, insbesondere in Bezug auf die Kommunikation des Vorgehens an die Betroffenen, an die jeweiligen Jobcenter herausgibt?

Falls ja, wie lauten diese?

Falls nein, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um mögliche Bestimmungen festzustellen und/oder zu überprüfen?

7

Hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen im Allgemeinen für sinnvoll, um Alleinerziehende wieder in Beschäftigung zu bringen?

Falls ja, warum (bitte begründen)?

Falls nein, welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoller und erfolgversprechender?

8

Kennt die Bundesregierung die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2017, wonach Einkommensarmut zwar einen Belastungsfaktor im Leben von Kindern darstellt, „[i]hm beim Verständnis der Entstehung von Kindeswohlgefährdung jedoch nur eine eher geringe Rolle zukommt, da für sich genommen die negativen Effekte eines Aufwachsens in Einkommensarmut im Mittel weit unterhalb der Schwelle zur Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) liegen.“ (Quelle: www.bundestag.de/resourcen/blob/514128/b094654376dfbd28b5fb8e0ed6b02886/WD-6-027-17-pdf-data.pdf, S. 10)? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung? Wie ist vor diesem Hintergrund das oben beschriebene Vorgehen einiger Jobcenter in Bezug auf eine eventuelle Kindeswohlgefährdung zu beurteilen?

9

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Meldung des Jobcenters an ein Jugendamt zur Inobhutnahme des Kindes geführt haben?

10

Sieht die Bundesregierung in Bezug auf Einkommensarmut und Kindeswohlgefährdung einen Aufklärungsbedarf bei Jobcentern?

Falls ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in welchem Zeithorizont?

Falls nein, warum nicht (bitte begründen)?

11

Wie viele Sanktionen haben die Jobcenter in den letzten zehn Jahren gegen Alleinerziehende verhängt (bitte nach einzelnen Jahren und den Gründen für die Sanktionen aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. September 2019

Christian Lindner und Fraktion

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