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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfahrensstand bei der Auswahl möglicher Teilgebiete für ein Atom-Endlager

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

25.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1391711.10.2019

Verfahrensstand bei der Auswahl möglicher Teilgebiete für ein Atom-Endlager

der Abgeordneten Enrico Komning, Tino Chrupalla, Karsten Hilse und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit dem Erlass des ersten Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahr 2013 wurde mit der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle begonnen. Seit der Novelle des StandAG 2017 ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, www.bge.de) mit dieser Suche, die 2031 abgeschlossen sein soll, beauftragt. Das Auswahlverfahren ist in drei Phasen unterteilt (www.bge.de/de/standortsuche/standortauswahlverfahren/). Derzeit läuft Phase 1, die Auswahl möglicher Standortregionen, sog. Teilgebiete, in der u. a. die prinzipielle Eignung des geologischen Untergrundes eines Gebiets bestimmt wird. Dazu erfolgen bereits seit 2017 Datenabfragen bei Bundes- und Landesbehörden (www.bge.de/standortsuche/wesentliche-unterlagen/korrespondenzen/). 2020 ist laut BGE ein Zwischenbericht mit Nennung der möglichen Teilgebiete vorgesehen, danach, noch vor Eintritt in Phase 2, die erste Regionen- und Bürgerbeteiligung (www.bge.de/de/standortsuche/standortauswahlverfahren/).

Bereits seit geraumer Zeit ist auf den Internetseiten der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ eine Karte mit potenziellen Standorten für ein atomares Endlager einsehbar (www.ausgestrahlt.de/informieren/atommuell/hochradioaktiv/standortsuche/karte/). Die Karte weist auch jeweils die Studien bzw. Gutachten aus, auf die die Angaben zu den möglichen Standorten in der Karte gründen (ebd.). Die benannten Salzstöcke beziehen sich auf eine Liste der Kernbrennstoff-Wiederaufbereitungs-Gesellschaft aus den Jahren 1974 bis 1976 sowie auf eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 1995. Die Regionen mit Tongesteinsformationen sowie Kristallgestein- bzw. Granitvorkommen entstammen Angaben des BGR aus den Jahren 2007 bzw. 1994. Die Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ bietet bereits jetzt auf Grundlage der von ihr veröffentlichten Karte Informationsveranstaltungen für „Betroffene“ an (www.ausgestrahlt.de/informieren/atommuell/hochradioaktiv/standortsuche/termine/).

Viele Menschen aus den in der Karte aufgezeigten Regionen sind nach Erfahrung der Fragesteller ob dieser „Vorinformationen“ alarmiert, zugleich aber verunsichert, weil sie nicht einzuschätzen vermögen, wie aussagekräftig die Informationen der Organisation über die potenziell betroffenen Gebiete sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Datenabfragen welchen Inhalts erfolgten seit 2017 bei den Bundes- und Landesbehörden im Zusammenhang mit der Standortsuche durch die BGE?

2

Welchen Aussagewert misst die Bundesregierung der Standortkarte der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) in Bezug auf die bei der aktuellen Suche durch die BGE tatsächlich in Betracht kommenden Standorte zu?

3

Sind Orte bzw. Regionen, die auf der Karte der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ als mögliche Endlagerstandorte verzeichnet sind, durch die BGE bereits als mögliche Standortregionen ermittelt, und falls ja, welche?

4

Sind Orte bzw. Regionen, die auf der Karte der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ als mögliche Endlagerstandorte verzeichnet sind, durch die BGE bereits als mögliche Standortregionen ausgeschlossen, und falls ja, welche?

5

Welche Relevanz haben die Liste mit den Salzstöcken der Kernbrennstoff-Wiederaufbereitungs-Gesellschaft aus den Jahren 1974 bis 1976 sowie die Salzstudie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 1995 bei der Beurteilung der Eignung als Standortgebiet?

Gibt es bezogen auf Salzstöcke aktuellere Listen und Studien, auf die bei der aktuellen Standortauswahl zurückgegriffen wird, und wenn ja, welche?

6

Welche Relevanz haben die Angaben des BGR aus den Jahren 2007 bzw. 1994 zu Tongesteinsformationen sowie Kristallgestein- und Granitvorkommen bei der Beurteilung der Eignung als Standortgebiet?

Gibt es bezogen auf Tongesteinsformationen, Kristallgestein- und Granitvorkommen aktuellere Listen und Studien, auf die bei der aktuellen Standortauswahl zurückgegriffen wird, und wenn ja, welche?

7

Als wie seriös bewertet die Bundesregierung das Angebot der von der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ auf ihren Internetseiten angebotenen Vorabinformationsveranstaltungen (siehe Link in der Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Bleibt es bei dem avisierten Termin für den Zwischenbericht mit der BGE im Jahr 2020 (www.bge.de/de/standortsuche/standortauswahlverfahren/)?

Berlin, den 19. September 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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