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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einschätzung rechter und rechtsextremer Gewalt im Verfassungsschutzbericht 2005 (G-SIG: 16010868)

Bewertung der Aussage des Bundesinnenministers zum Verfassungsschutzbericht 2005, Beziehung zwischen sog. linker und rechter Gewalt, Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss, Propagandadebatte, Maßnahmen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

27.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/217306. 07. 2006

Einschätzung rechter und rechtsextremer Gewalt im Verfassungsschutzbericht 2005

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die Rede, die der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, anlässlich der Vorstellung des Berichts am 22. Mai 2006 hielt, erwecken in vielfältiger Hinsicht Nachfragebedarf. Dies betrifft unter anderem die Einschätzung der politisch motivierten Kriminalität. Im Bericht selbst heißt es auf Seite 21, eine „differenzierte Darstellung“ ermögliche „eine konkret bedarfsorientierte Auswertung der Daten und bildet damit die Grundlage für den zielgerichteten Einsatz geeigneter repressiver und präventiver Bekämpfungsmaßnahmen.“ Dem selbst gesetzten Anspruch auf Differenzierung wird der Bericht aber nicht gerecht.

Dies gilt vor allem für die vom Bericht beschriebene Beziehung zwischen sog. linker und rechter Gewalt. Sowohl der Bericht als auch die Rede des Bundesministers des Innern legen nahe, dass neofaschistische Gewalttaten durch Gewalttaten von sog. Linksextremisten ausgelöst würden. So heißt es im Bericht auf Seite 55: „Häufig geben Aktionen der linksextremistischen Szene den Impuls zur Gewalt. So forderte ein Nutzer eines rechtsextremistischen Internetforums in persönlichen mails dazu auf, sich offensiv auf gewaltsame Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern, der Polizei und allen, die dem deutschen Volk Schaden zufügten, einzustellen.“

Praktische Relevanz entfaltet eine solche Sicht der Dinge vor allem dann, wenn sich antifaschistische Bürgerinnen und Bürger Nazi-Demonstrationen entgegenstellen und dabei erleben müssen, dass die Polizei diese Demonstrationen oft in einer Art und Weise durchsetzt, die von den Bürgerinnen und Bürgern als unverhältnismäßig empfunden wird. Wenn der Bundesinnenminister des Innern zu diesem Komplex äußert: „Eine Ursache für die Zunahme an Gewalttaten könnte die gestiegene Zahl von Auseinandersetzungen mit linksextremistischen Gegendemonstranten [sein…]“, dann erweckt er den Eindruck einer Kausalkette, die er nicht belegt. Zugleich wird antifaschistisches Engagement diskreditiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers des Innern, die Zahl der links motivierten Gewalttaten übertreffe „auch in absoluten Zahlen die politisch rechts motivierten Gewalttaten“ angesichts der Tatsache, dass der Bericht ein Verhältnis von 958 sog. rechten Gewalttaten (von 15 361 Straftaten insgesamt) zu 896 linken Gewalttaten ausweist (von 2 305 Straftaten insgesamt)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Darstellung des Berichts, häufig gebe „die linksextremistische Szene den Impuls zur Gewalt“ angesichts der Angaben im gleichen Bericht, dass die Schwerpunkte im Bereich der sog. politisch motivierten Kriminalität – links gerade nicht in den Ländern mit höchsten Anteilen der sog. politisch motivierten Kriminalität – rechts liegen?

3

Welche Bedeutung für die differenzierte Analyse rechtsextremer fremdenfeindlicher und antisemitischer Gewalt hat die Aussage bei besagter Rede des Bundesministers des Innern, die Gewalttaten würden meist „unter Alkoholeinfluss“ begangen?

4

Fürchtet die Bundesregierung eine Relativierung oder Bagatellisierung von rechten Gewalttaten durch den Hinweis auf den alkoholisierten Zustand der Täter?

a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, der Blutalkoholgehalt der Täter sei ursächlich für die begangenen Gewalttaten, und wenn nein, wie bewertet sie dann die zitierte Aussage des Bundesministers des Innern?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz eine differenzierte, kriminalsoziologisch und -psychologisch gestützte Analyse über den Zusammenhang von Alkoholkonsum und Bereitschaft zu rechtsextremen Gewalttaten vornimmt oder seinem Bericht zu Grunde legt, und wenn ja, um welche Analysen handelt es sich dabei?

c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, ein Rechtsextremist, der in alkoholisiertem Zustand eine rechtsextreme Gewalttat begeht, sei eine geringere Gefahr als ein nüchtern handelnder Rechtsextremist?

d) Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang von rechten Gewalttaten und Alkholkonsum vor dem historischen Hintergrund der SA-Kneipen, von denen aus in der Weimarer Republik regelmäßig Gewalttaten und Überfälle von SA-Trupps auf Juden, Homosexuelle, politische Gegner usw. ausgingen, auch in Hinsicht auf heutige Zusammenkünfte von Rechtsextremisten?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Anzahl und Bedeutung von Propagandadelikten mit rechtsextremem Hintergrund im Zusammenhang mit der gezielten Rekrutierung von jugendlichem Nachwuchs durch die extreme Rechte?

6

Welche Zielrichtung (im Hinblick auf Opfer oder Geschädigte) hatten die genannten 191 Straftaten, bei denen die Tatumstände auf einen extremistischen Hintergrund hindeuten, die allerdings ohne Zuordnung zu einem Phänomenbereich gemeldet wurden?

7

Soll an der Kategorie „politisch motivierte Ausländerkriminalität“ festgehalten werden, auch wenn eine jeweilige Zuordnung zu den Phänomenbereichen „links-“ bzw. „rechtsextremistische Bestrebungen“ und einem Bereich „religiös-politischer Extremismus“ möglich und nahe liegend wäre, und wie begründet die Bundesregierung ihre Meinung?

8

Rechnet die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass zwei Urteile gegen Rechtsextremisten wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung ergingen, „Sicherheitsbehörden wiederholt Waffen und Sprengstoff“ (S. 47) beschlagnahmten, sich Rechtsextremisten „vielfach fasziniert von Waffen und Sprengstoff“ zeigen (S. 54) und „Paramilitärische WehrSportübungen […] für einen Teil der Szene zur politischen Arbeit [gehören]“ (S. 65) für die nächsten Jahre mit einer weiteren Zunahme rechts motivierter Gewalt, und wie begründet sie ihre Meinung?

9

Welche weiteren Maßnahmen neben den bereits bestehenden zur präventiven und repressiven Bekämpfung rechts und rechtsextremistisch motivierter Gewalt sind geplant, auch im Hinblick auf die Erstellung des Haushaltsentwurfs 2007?

Berlin, den 28. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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