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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Forschungsprojekt zur Nutzung von OSINT bei der Polizei

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

31.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1402016.10.2019

Forschungsprojekt zur Nutzung von OSINT bei der Polizei

der Abgeordneten Andrej Hunko, Martina Renner, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Unter dem Namen SENTINEL haben die Polizeidirektion Osnabrück sowie die Polizeipräsidien Dortmund und München eine neue Software zur „Einsatzbewältigung“ getestet (www.dhpol.de/departements/departement_II/FG_II.1/projekt-sentinel.php). Die Beteiligten haben untersucht, wie Open Source Intelligence (OSINT) in die tägliche Arbeit integriert werden kann. Bei einer Ermittlung sucht die Anwendung in Sozialen Medien nach dem Aufenthaltsort und aktuellen Fotos der Zielperson. Vor dem polizeilichen Zugriff können auch Informationen über den Zugang zu Gebäuden oder Baumaßnahmen abgefragt werden. Die Software soll über eine Internetsuche außerdem mögliche Fluchtwege der Gesuchten darstellen. Schließlich soll die Abfrage sozialer Medien weitere „Hinweise zu bestimmten Milieus ergeben“. Genannt werden „Kampfhundehalter“, „Sportschütze“ oder „Boxer“.

Das Forschungsprojekt dauerte 18 Monate und stand unter der Leitung der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Beteiligt waren die Polizeidirektion Osnabrück sowie die Polizeipräsidien Dortmund und München. Die Kosten von 84.600 Euro hat die Hamburger Stüllenberg Stiftung getragen.

Inzwischen haben die Beteiligten ihre Ergebnisse auf einer Abschlusskonferenz vorgetragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Polizeibehörden welcher Bundesländer nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Projekt SENTINEL teil, und welche Beiträge haben diese erbracht?

2

Welche weiteren Einrichtungen oder Institutionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung (auch beratend) an SENTINEL teilgenommen?

3

Welche Kosten entstanden für das Projekt, und wie wurden diese getragen?

4

Welche Anwendungen zur „Einsatzbewältigung“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung getestet, und wer hat diese entwickelt?

5

In welchen Sozialen Medien suchte nach Kenntnis der Bundesregierung die Anwendung nach Informationen?

6

Welche Informationen erhoffen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden durch eine solche Recherche, und wonach wurde konkret gesucht (etwa dem Aufenthaltsort und aktuellen Fotos der Zielperson, den Zugang zu Gebäuden, Baumaßnahmen¸ Fluchtwegen der Gesuchten)?

7

Welche polizeilichen Datenbanken wurden in SENTINEL genutzt bzw. mit welchen Registern könnten dort erfolgte Abfragen kombiniert werden?

8

Wurden die OSINT-Daten in SENTINEL auch mit der Datei „Personengebundene Hinweise“ (PHW) kombiniert, und falls ja, welche Erläuterungen kann die Bundesregierung hierzu machen?

9

Wie viele Personen sind derzeit mit PHWen sowie „ermittlungsunterstützenden Hinweisen“ (EHW) beim Bundeskriminalamt gespeichert (bitte für die einzelnen Kategorien ausweisen)?

10

Welche Folgeprojekte von SENTINEL sind anvisiert, welche Anträge wurden bereits gestellt, und wer sind die vorgesehenen Beteiligten?

11

Welche wesentlichen Ergebnisse wurden in SENTINEL erzielt?

a) Wie wird die Anwendung im Abschlussbericht bewertet?

b) Ist es in SENTINEL gelungen, vor einem Polizeieinsatz „Hinweise zu bestimmten Milieus“ zu erhalten?

c) Welche „Milieus“ wurden dadurch erkannt?

12

Welche Empfehlungen geben die Projektbeteiligten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz von OSINT in der täglichen Polizeiarbeit?

13

Dürfen Systeme wie SENTINEL nach derzeitigem Stand in Umgebungen betrieben werden, die mit dem Internet verbunden sind?

14

Welche Software nutzen Polizeibehörden des Bundes, um in strafrechtlichen Ermittlungen oder auch zur Gefahrenabwehr Personen mithilfe der Geotagging-Funktion über Soziale Medien zu orten?

15

Über welche technischen Mittel wie Personenschutzsender, miniaturisierte Mikrofone oder Kameras sowie entsprechend ausgestattete Mobiltelefone verfügen verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes zur Eigensicherung bei ihren Einsätzen?

Inwiefern werden auch Vertrauenspersonen, die nicht Angestellte der genannten Behörden sind, mit diesen Geräten ausgestattet (bitte auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz beantworten)?

16

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, nach Vorbild der Niederlande „Real-Time Intelligence Centres“ einzurichten, und welche Überlegungen oder Planungen existieren hierzu?

Berlin, den 1. Oktober 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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