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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtliche Konsequenzen aus dem Krisenmodus bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen aus Seenotrettung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

01.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1419317.10.2019

Rechtliche Konsequenzen aus dem Krisenmodus bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen aus Seenotrettung

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz, Fabian Jacobi, Jens Maier, Stephan Brandner, Dr. Christian Wirth, Dr. Roland Hartwig und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU), kündigte ausweislich diverser Medienberichte an, dass die Bundesregierung künftig jeden vierten Migranten in Deutschland aufnehmen werde, der aus „Seenotrettung“ vor der italienischen Küste nach Europa gelangt ist. Es sei laut Seehofer höchste Zeit, sich von dem „quälenden Prozedere“ zu verabschieden, bei dem in den vergangenen Jahren bei jedem einlaufenden Rettungsschiff „Flüchtlinge“ einzeln über Europa verteilt werden mussten. Am 23. September 2019 fand auf Malta bekanntlich mit Vertretern aus Deutschland, Frankreich und Italien sowie dem EU-Ratsvorsitzenden Finnlands und der EU-Kommission ein Sondertreffen statt. Diverse vorläufige Regelungen sollen beschlossen worden sein. Neben Kritik seitens der AfD wurde die Bundesregierung auch aus den eigenen Reihen für dieses Vorgehen kritisiert (vgl. hierzu Junge Freiheit vom 14. September 2019, https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2019/seehofer-will-jeden-vierten-aus-seenot-geretteten-migrantenaufnehmen/ und auch vom 23. September 2019, https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2019/bootsfluechtlinge-mehrere-eu-laender-einigen-sich-auf-verteilungssystem/). Auch ZDF.de berichtet darüber (www.zdf.de/nachrichten/heute/seehofer-koennen-jeden-vierten-fluechtling-aus-italien-aufnehmen-100.html, ebenso die Süddeutsche Zeitung vom 13. September 2019, www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-seenotrettung-italien-mittelmeer-1.4599747 – zuletzt abgerufen 27. September 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welcher Zeitraum ist gemeint, wenn in Medienberichten davon gesprochen wird, dass auch die deutschen Regierungsvertreter eine „vorläufige Quotenregelung fixieren“ (www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-seenotrettung-italien-mittelmeer-1.4599747) wollen?

Bis wann wird eine weiterführende Lösung des Problems durch die Bundesregierung angestrebt?

2

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung eine solche Lösung aussehen?

Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne und Vereinbarungen mit anderen Ländern der EU, und wie sehen diese gegebenenfalls aus?

Welche konkreten Forderungen und Ziele hatte die Bundesregierung für das am 23. September 2019 stattgefundene EU-Sondertreffen zur sog. Seenotrettung?

a) Welche dieser Forderungen und Ziele konnten bei dem Sondertreffen durchgesetzt werden?

b) Welche Ergebnisse konnten insgesamt auf dem Sondertreffen erzielt werden?

3

Wie hoch werden die Gesamtkosten eingeschätzt, welche zusätzlich für die Aufnahme der in Rede stehenden weiteren Migranten aufgewendet werden müssen?

Wie hoch werden die Kosten insgesamt im genannten Übergangszeitrum eingeschätzt, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die laufenden Zusatzkosten nach weiterführender Regelung des Sachverhaltes ein?

4

Aufgrund welcher Annahmen gehen Bundesminister Seehofer bzw. die Bundesregierung davon aus, dass sich für Deutschland nichts ändern werde und die Zahl der ankommenden Migranten überschaubar bleibt (vgl. etwa Süddeutsche Zeitung, a. a. O.)?

Ist diese Annahme im Hinblick auf die jüngst bekannt gewordenen, immer weiter zunehmenden Migrationsbewegungen weltweit laut jüngstem Bericht der UN sowie der ebenso steigenden Zahlen von Asylanträgen in Europa, die einen Höchststand seit dem Sommer 2017 erreicht haben (vgl. Welt Online vom 17. September 2019, https://welt.de/politik/deutschland/article200430380/ Asylantraege-in-Europa-deutlich-gestiegen-Hoechstwert-seit-Maerz-2017.html, sowie vom 18. September 2019 www.welt.de/politik/ausland/article200487226/UN-Bericht-Zahl-der-Migranten-weltweit-auf-272-Millionen-gestiegen.html, zuletzt abgerufen am 18. September 2019), die offizielle Linie der Bundesregierung?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den platzenden „Flüchtlingsdeal“ mit der Türkei, welcher seit Monaten zu steigenden Asylbewerberzahlen u. a. auf der griechischen Insel Lesbos (z. Zt. 26.000 Migranten auf den Inseln in der Ägäis; Hierzu Welt Online vom 17. September 2019, https://welt.de/politik/ausland/video200483552/Neuer-Rekord-Mehr-als-26-000-Migranten-lebten-zuletzt-auf-griechischen-Inseln.html – zuletzt abgerufen am 18. September 2019) führt, die in den soeben genannten Erhebungen und Berichten möglicherweise nicht oder wenigstens nicht vollumfänglich abgebildet sind?

6

Wann zieht die Bundesregierung in Erwägung,

Grenzsicherungsmaßnahmen auf nationaler Ebene mit entsprechender Signalwirkung einzuführen?

7

Wie steht die Bundesregierung unabhängig von Ziffer 10 zu der Möglichkeit eines staatsrechtlichen Notstandes bei Bedrohung der territorialen Integrität des Bundes (Dreielementelehre des Staatsrechts nach Jellinek)?

In welchen Situationen würde die Bundesregierung einen solchen ggf. annehmen?

8

Mit welchen Forderungen und Zielen geht die Bundesregierung in das für Anfang Oktober geplante EU-Innenministertreffen zu dem Themenkomplex der Seenotrettung?

9

Wie sehen vor diesem Hintergrund die „klaren Vorgaben für Verfahren“ sowie die „klaren Fristen zur Verteilung“ (vgl. Tagesschau.de vom 23. September 2019, www.tagesschau.de/ausland/bootsfluechtlinge-119.html – abgerufen am 27. September 2019) von Flüchtlingen aus, welche die Bundesregierung spätestens seit dem Malta-Sondertreffen fordert?

10

Sieht die Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund des angenommenen Modus der Sondertreffen in Flüchtlingsfragen nun endgültig den Dublin-Regelungskomplex als gescheitert an?

11

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der offensichtlichen Notwendigkeit von diversen Sondergipfeln in Flüchtlingsfragen darüber hinaus für die Zukunftsfähigkeit einer „ever closer union“?

Berlin, den 30. September 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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