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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfeinerte Erfassung linksextremer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11770)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1420117.10.2019

Verfeinerte Erfassung linksextremer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie wird das beabsichtigte „gemeinsame Vorgehen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verfeinerte Erfassung linksextremer und linksextremistischer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/11770) des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder, das laut Aussage der Bundesregierung bereits abgestimmt wurde und zu einer Verbesserung der Erfassung und des Austausches von Erkenntnissen über Demonstrationen im Bereich des Linksextremismus führen soll, konkret aussehen?

Welche Vorteile werden sich daraus konkret ergeben?

2

Zu welchen linksextremen Versammlungen von bundesweiter Relevanz liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Jahr 2010 Erkenntnisse vor (bitte einzeln nach Jahren, Veranstaltungsort, Anmelder bzw. Veranstalter, Teilnehmerzahl und Anlass auflisten)?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Straftaten vor, die bei diesen Veranstaltungen festgestellt wurden?

Woraus ergibt sich die themen- oder anlassbezogene Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei oben genannten Veranstaltungen jeweils?

3

Wie beurteilt das Bundesamt für Verfassungsschutz, ob dessen themen- oder anlassbezogene Zuständigkeit vorliegt?

4

Woraus ergibt sich die angeblich „erschwerte eindeutige Zuordnung“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verfeinerte Erfassung linksextremer und linksextremistischer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/11770) von Veranstaltungen im Bereich des Linksextremismus, und wodurch unterscheiden sich diese im Vergleich zu Veranstaltungen, die anderen Phänomenbereichen zugeordnet werden?

5

Inwiefern ist für das Bundesamt für Verfassungsschutz eine flächendeckende Erkenntnislage im Bereich der linksextremen Veranstaltungen erstrebenswert, und welche Maßnahmen können getroffen werden, um eine flächendeckende Erkenntnislage zu erreichen?

Berlin, den 1. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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