Kameraüberwachung auf Bundesfernstraßen
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11727)
Die Bundesregierung macht in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11727 bezüglich der Kameraüberwachung von Bundesfernstraßen deutlich, dass ihr keine konkreten Informationen zur Kameraüberwachung von Bundesfernstraßen vorlägen, da der Bau, die Planung, die Erhaltung und das Betreiben der Bundesstraßen des Fernverkehrs im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Länder durchgeführt würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Liegen der Bundesregierung grundsätzlich keine Kenntnisse zu Aufgaben vor, die die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung wahrnehmen, und inwiefern ist ihr der Zugang zu Informationen zur Durchführung der Aufgaben unmöglich?
Inwieweit verschafft sich die Bundesregierung bereits aktuell und in der Vergangenheit eine Übersicht über Bau, Planung, Erhaltung und Betreiben von Bundesfernstraßen vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Januar 2021 der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernehmen wird (vgl. www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Reform-Der-Bundesfernstrassenverwaltung/reform-der-bundesfernstrassenverwaltung.html)?
Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung Kenntnisse etwa zum Ausbau der Autobahn 24 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8524) vor, nicht aber zu an Autobahnen angebrachten Kameras, die der Überwachung dienen?