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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einsatz von Pfefferstaub (Wirkstoff Capsaicin II) durch Sicherheitskräfte in Deutschland

Rechtsgrundlagen für den polizeilichen Einsatz von Pfefferstaub vor dem Hintergrund möglicher Gesundheitsgefährdung, Einsatz bzw. beabsichtigte Beschaffung von sog. Pepperball-Systemen bei Bundes- und/oder Landespolizei, Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren, Verletzungen oder Todesfälle; Hersteller, Ein- und Ausfuhrbestimmungen, pfefferstaubbasierte Waffensysteme bei der Bundeswehr

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/132806.04.2010

Einsatz von Pfefferstaub (Wirkstoff Capsaicin II) durch Sicherheitskräfte in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1328 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Einsatz von Pfefferstaub (Wirkstoff Capsaicin II) durch Sicherheitskräfte in Deutschland Kurz vor den Protestdemonstrationen gegen die Neonazi-Demo am 13. Februar 2010 in Dresden meldete die „BILD-Zeitung“ (10. Februar 2010), dass die sächsische Polizei mit Spezialwaffen aus den USA ausgerüstet worden sei. Landesinnenminister Markus Ulbig (CDU) habe für die Einsatzkräfte Hightech-Pistolen der Firma „Pepperball™“ angeschafft und eine Woche vor den Demonstrationen extra eine Pepperball-Vorschrift „VwV PeBa SEK“ erlassen, damit die neuen Distanzwaffen in Sachsen durch die Polizei gegen „bewaffnete, gewalttätige oder aggressive Personen“ auch eingesetzt werden dürften. „BILD“ meldete weiter, dass die Vorschrift den Vermerk „Wird nicht veröffentlicht“ trage, aber der Zeitung vorliege und das Innenministerium die Waffenlieferung auch bestätigt habe. Der Sprecher des sächsischen Innenministers wird mit den Worten zitiert: „Aus einsatztaktischen Gründen können wir dazu aber nicht mehr sagen“. „Neues Deutschland“ berichtete, dass Sachsen das erste Bundesland sei, „dass diese Schusswaffe einführt“ (Neues Deutschland vom 11. Februar 2010). Mit Verweis auf das sächsische Innenministerium meldete die Zeitung weiter, dass die Einführung der Waffen schon länger geplant gewesen sei, die SEK-Beamtinnen und -beamten aber bisher noch keine Erfahrungen im Einsatz mit der Pistole hätten sammeln können. Nach unbestätigten Meldungen in diversen Internetforen (u. a. www.copzone.de) sollen die Waffen am 13. Februar 2010 in Dresden dann auch zum ersten Mal gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Bereich einer Bahnunterführung am Bischofsweg eingesetzt worden sein. Hauptprodukt der Firma „Pepperball™“ ist eine pressluftgetriebene Handwaffe, die über 200 Schuss kleiner Plastikkugeln verfügt. Diese können wie beim „paintball“ innerhalb kurzer Zeit verschossen werden, beim Aufprall wird der Reizstoff PAVA (Capsaicin II) freigesetzt. Dieser Reizstoff ist auch in Pfefferspray enthalten, er ist künstlich erzeugt und ähnelt dem schärfsten Pfefferbestandteil. Der Vertreiber für den deutschen Markt schreibt auf seiner Homepage: „Die roten Pfeffer-Geschosse dürfen in Deutschland nur zum Zwecke der Tierabwehr erworben werden.“ Über den Einsatz von Waffen der Marke „Pepperball™“ wird in Polizeikreisen schon lange diskutiert. Unter der Überschrift „Neueste Entwicklung oder Gummigeschosse haben ausgedient“ war in der Dezemberausgabe 2007 der „Deutsche Polizei“ zu lesen: „Durch einen Beschuss von harten Oberflächen in der Nähe von Personen können diese dem Reizstoff ausgesetzt werden, durch Direktbeschuss kann als Steigerung der Schmerzreiz durch den Aufprall hinzugefügt werden. Dadurch können die Reihen der Störer (…) ausgedünnt werden (…).“ Der Einsatz von Pepperball™-Produkten und allgemein von Pfefferstaub („Pfeffergas“) steht in der Kritik. Der Wirkstoff kann Erstickungsgefühle und Brechreiz auslösen, zu vorübergehender Erblindung führen und einen brennenden Schmerz auf der Haut verursachen. Aber auch tödliche Wirkungen sind dokumentiert. Am 27. Oktober 2004 berichtete die „New York Times“ über eine junge Studentin, die wenige Tage vor ihrem 22. Geburtstag von einem Pfeffergeschoss am Auge getroffen wurde und wenige Stunden später starb. Sie war nur zufällig getroffen worden, als die Polizei eine Gruppe Baseballfans in ihrer Nähe beschoss. Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtet in seiner Ausgabe 53/2009 von einer Studie des Suchtmediziners John Mendelson, der für das California Medical Center in San Francisco eine Reihe von Todesfällen unter Kokainkonsumenten untersucht hatte. Seine Untersuchungen legen nahe, dass Capsaicin die tödliche Wirkung von Kokain signifikant erhöht. Todesfälle bei Menschen traten unter anderem in psychiatrischen Anstalten auf. Nach Meinung des Forschers reagieren Menschen zudem sehr unterschiedlich auf den Wirkstoff, daher könne gar nicht kalkuliert werden, wann die tödliche Dosis erreicht sei. Im polizeilichen Einsatz sind die Beamtinnen und Beamten selten an einer richtigen Dosierung als vielmehr daran interessiert, vermeintliche „Angreifer“ zu verjagen oder Gruppen mutmaßlicher „Störer“ auseinanderzutreiben. Dies ist bereits heute beim Einsatz von Pfefferspray zu beobachten, das zum Teil exzessiv gegen Demonstrantinnen und Demonstranten angewendet wird. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Pfefferstaub (unabhängig von der Art der Verwendung als Spray oder Geschoss) bei der Polizei vor dem Hintergrund der möglichen Gesundheitsgefährdung? 2. Welchen waffenrechtlichen Regelungen unterliegen Pepperball™- oder ähnliche Systeme, und inwiefern ist es Privatpersonen sowie bei privaten Sicherheitsdiensten Beschäftigen gestattet, solche Systeme zu führen oder einzusetzen? 3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung Pepperball™-Geschosse und -Systeme im Einsatz, und seit wann? 4. Verfügt die Bundespolizei über Produkte der Marke Pepperball™ oder ähnliche Waffen, und wenn ja, a) über wie viele derartige Abschusssysteme und Geschosse verfügt sie (bitte aufgliedern nach Stückzahlen und Einheiten), b) nach welchen Kriterien dürfen diese Systeme eingesetzt werden, und ist insbesondere der Einsatz gegen Menschenansammlungen zulässig, c) bei welchen Gelegenheiten sind diese Systeme bislang zum Einsatz gekommen (bitte für den Zeitraum ab Januar 2008 vollständig auflisten)? 5. Beabsichtigt die Bundesregierung die (ggf. weitere) Anschaffung von Pepperball™-Systemen (o. Ä.) für die Bundespolizei, und wenn ja, in welchen Stückzahlen, und für welche Einsätze? 6. Inwiefern ist beabsichtigt, Pepperball™-Systeme (o. Ä.) bei Auslandseinsätzen deutscher Polizisten zu verwenden, und welche Rechtsgrundlage kommt hierfür in Frage? Inwiefern haben deutsche Polizisten bislang im Ausland solche Systeme verwendet (bitte komplett auflisten)? 7. Kann die Bundesregierung eine Meldung auf dem Internetportal de.indyme- dia.org bestätigen, nach der die Bundespolizei im Vorfeld der Demonstrationen in Dresden bereits „Pepperball™“-Geschosse eingesetzt haben soll (http://de.indymedia.org/2010/02/273556.shtml)? 8. Inwiefern verfügen die Polizeien der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung über Pepperball™- oder vergleichbare Waffensysteme? Nach welchen Kriterien dürfen diese in den Ländern eingesetzt werden, und ist insbesondere der Einsatz gegen Menschenansammlungen zulässig? 9. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern Überlegungen, Pepperball™- oder vergleichbare Waffensysteme anzuschaffen? 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Verdachtsfälle von Personen, die infolge des Einsatzes von Pfefferstaub (ob als Spray oder Geschossinhalt) schwere Verletzungen davongetragen haben oder gestorben sind? 11. Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, die sich mit der Gesundheits- und Lebensgefährdung, die von Angriffen mit pfefferstaubhaltigen Einsatzmitteln ausgehen, beschäftigen? a) Inwiefern gehen diese Untersuchungen auf die Frage ein, ob bestimmte Risikogruppen besonders starken gesundheitlichen Gefahren unterliegen, und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei? b) Inwiefern gehen diese Untersuchungen darauf ein, ob die Einnahme bestimmter Drogen und/oder Medikamente oder bestimmte körperliche oder psychische Dispositionen die Gesundheitsgefährdung durch Pfefferstaub signifikant erhöht, und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei? c) Inwiefern gehen diese Untersuchungen darauf ein, welche zusätzliche Gefährdung der direkte Aufprall eines pfefferstaubhaltigen Geschosses auf den menschlichen Körper bzw. sensible Organe wie etwa Augen bewirken, und zu welchen Ergebnissen kommen sie dabei? d) Wer hat diese Untersuchungen jeweils in Auftrag gegeben, finanziert und durchgeführt? 12. Welche Firmen oder Institute sind an der Entwicklung bzw. Erforschung von Einsatzmitteln, die auf der Verwendung von Pfefferstaub (bzw. vergleichbaren Chemikalien) aus der Distanz basieren, beteiligt? a) Inwiefern erhalten sie dabei Unterstützung durch den Bund (aus welchem Etat)? b) Inwiefern gibt es Kooperationen mit Bundesbehörden (welchen, welcher Art)? c) Welche Forschungen mit welchen Forschungszielen werden derzeit betrieben? 13. Welche Firmen wurden vertraglich vom Bund (bitte Behörde angeben) mit der Forschung und Entwicklung solcher Systeme beauftragt? a) Wie hoch sind die hierbei kalkulierten Kosten? b) Welche Forschungen mit welchen Forschungszielen werden dabei betrieben? 14. Welchen ein- und ausfuhrrechtlichen Bestimmungen unterliegt der Handel mit pfefferstaubbasierten Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.)? Welche einschlägigen Regelungen gibt es hierzu auf nationaler sowie auf EU-Ebene? Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 15. Wie viele Genehmigungen auf Ausfuhr von pfefferstaubbasierten Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.) wurden in den letzten zehn Jahren gestellt, und für wie viele Systeme wurden dabei Genehmigungen beantragt? a) Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt, zurückgezogen, abgelehnt, und wie viele befinden sich noch im Genehmigungsverfahren? b) Für wie viele Systeme sowie Geschosse wurden Ausfuhrgenehmigungen erteilt (bitte nach den Empfängern aufgliedern)? 16. Welche Firmen in der Bundesrepublik Deutschland und international entwickeln bzw. produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung pfefferstaubbasierte Waffensysteme (Pepperball™ u. Ä.)? 17. Welche technischen Merkmale (Dosierung, genauer Inhalt, maximale Geschosszahl, Streubreite, Zielweite und -genauigkeit) weisen die in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten bzw. zur Beschaffung geplanten Systeme auf? 18. Verfügt die Bundeswehr über pfefferstaubbasierte Waffensysteme (Pepperball™ u. Ä.), und wenn ja, a) über wie viele derartige Abschusssysteme und Geschosse verfügt sie (bitte aufgliedern nach Stückzahlen und Einheiten), b) nach welchen Kriterien dürfen diese Systeme eingesetzt werden, und ist insbesondere der ungezielte Einsatz gegen Menschenansammlungen zulässig, c) bei welchen Gelegenheiten sind diese Systeme bislang zum Einsatz gekommen (bitte für den Zeitraum ab Januar 2005 vollständig auflisten)? 19. Plant die Bundesregierung die Anschaffung von (ggf. weiteren) pfefferstaubbasierten Waffensystemen (Pepperball™ u. Ä.) für die Bundeswehr, und wenn ja, in welchen Stückzahlen, für welche Einsätze und für welche Einsatzlagen? 20. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit pfefferstaubbasierte Geschosse in der Bundesrepublik Deutschland auch im Justizvollzugswesen eingesetzt werden oder vorgehalten werden, etwa um bestimmte Lagen (Aufstände u. Ä.) in Vollzugsanstalten zu bewältigen? Berlin, den 1. April 2010 Dr. Gregor Gysi und Fraktion]

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