Entwicklungen in der türkischen Flüchtlingspolitik im Kontext des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den letzten Wochen fand eine Verschärfung der Flüchtlingspolitik in der Türkei statt und es häufen sich Berichte von Abschiebungen von Schutzsuchenden nach Syrien, unter anderem nach Idlib und in die türkisch besetzte Region Afrin (www.zdf.de/nachrichten/heute/die-tuerkei-und-die-fluechtlinge-abschiebungen-ins-kriegsgebiet-100.html). Die türkische Regierung hat mehrfach bekundet, die etwa 3,6 Millionen. syrischen Schutzsuchenden, die sich in der Türkei aufhalten, in Syrien in einer „Sicherheitszone“ unterzubringen (www.zeit.de/politik/ausland/2019-08/tuerkische-grenze-usa-tuerkei-sicherheitszonenordsyrien-kritik). Zuletzt war die Ankündigung solcher Pläne auch Teil von Gesprächen zwischen US-amerikanischen und türkischen Militärdelegationen (https://anfdeutsch.com/aktuelles/sicherheitszone-usa-und-ankara-geben-gleiche-erklaerung-ab-13098).
Insbesondere in Istanbul finden seit Mitte Juli 2019 systematische Razzien gegenüber Schutzsuchenden statt. Offiziell sollen diese in die Provinzen zurückgeschoben werden, in denen sie registriert sind, jedoch häufen sich Berichte, nach denen sie gezwungen werden, Erklärungen zur „freiwilligen“ Ausreise zu unterzeichnen, um dann unter menschenunwürdigen Bedingungen – unter anderem ist von Verweigerung von Nahrung die Rede – nach Syrien abgeschoben zu werden. Gerry Simpson, stellvertretender Direktor der Abteilung für Krisengebiete der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW), sagt: „Die Türkei behauptet, Syrern dabei zu helfen, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Tatsächlich drohen die Behörden damit, sie einzusperren, wenn sie nicht zurückgehen wollen. Sie werden gezwungen, Formulare zu unterschreiben, und in ein Kriegsgebiet verfrachtet – das ist weder freiwillig noch rechtmäßig“ (www.hrw.org/de/news/2019/08/02/tuerkei-schiebt-syrischefluechtlinge-kriegsgebiet-ab).
Die HRW legt Berichte vor, denen zufolge syrische Flüchtlinge durch Schläge, Drohungen und Täuschungen dazu gezwungen werden, diese Einverständniserklärungen zur „freiwilligen“ Ausreise zu unterzeichnen, und dokumentiert Fälle von Schutzsuchenden, die infolge dessen nach Idlib und Afrin abgeschoben wurden. Die Region Idlib wird in großen Teilen vom Al-Qaida-Ableger Hayat Tahrir al-Sham (HTS) kontrolliert (www.tagesschau.de/ausland/idlib-waffenstillstand-101.html), die Region Afrin ist von der Türkei und mit ihr verbündeten, teilweise dschihadistischen Milizen besetzt. Gefechte mit örtlichen kurdischen Widerstandskräften sind dort an der Tagesordnung. Schutzsuchende sollen dort nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller als Mittel der demographischen Veränderung der Region im Interesse der Türkei eingesetzt werden. (vgl. https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/kulturelle-vernichtung-und-vertreibung-in-efrin-5986).
Das Vorgehen der Türkei gegenüber Geflüchteten aus Syrien stellt nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einen eklatanten Verstoß gegen den Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention dar, nach dem niemand an einen Ort zurückgeschickt werden darf, an dem die reale Gefahr besteht, verfolgt, gefoltert, anderweitig misshandelt oder getötet zu werden.
Der HRW zufolge waren auch Schutzsuchende von solchen erpressten „freiwilligen Ausreisen“ betroffen, die von der türkischen Küstenwache an der Ägäis aufgegriffen wurden. Hier stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, ob auch im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens an die Türkei rücküberstellte Schutzsuchende von dieser rechtswidrigen Praxis betroffen sind.
Die Europäische Union vereinbarte am 18. März 2016 mit der Türkei ein Flüchtlingsabkommen, welches die Einreise von Flüchtlingen über die Türkei in die EU verhindern soll (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22014A0507(01)&from=ET). Durch eine Verstärkung ihres Grenzschutzes soll die Türkei dazu befähigt werden, die mit Hilfe von Schleppern erfolgende Einreise von Flüchtlingen auf griechische Inseln (und damit in das Territorium der Europäischen Union) zu vereiteln. Im Gegenzug sollten der Türkei von der Europäischen Union (EU) zur Verbesserung der Lebensumstände von Geflüchteten bis zu 6 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden (www.zeit.de/politik/ausland/2017-02/fluechtlingsabkommen-tuerkei-eui n h a l t ). Bislang haben die Europäische Union sowie einzelne EU-Mitgliedstaaten 50 Prozent dieser vereinbarten Summe an die Türkei ausgezahlt. Das seitens der EU zur Verfügung gestellte Geld soll ausschließlich für Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Unterkünfte und Lebensmittelversorgung genutzt werden (vgl. www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/kommission-ist-sich-des-erneuten-anstiegs-von-gefluechtetenbewusst/).
Gleichzeitig sollen syrische Flüchtlinge, die in der EU keinen Anspruch auf Asyl haben, da sie illegal eingereist sind, von den griechischen Inseln zurück in die Türkei abgeschoben werden. Bis zum 5. Dezember 2018 wurden insgesamt 2.224 Schutzsuchende von Griechenland in die Türkei zurückgewiesen (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material/docs/state_of_play_-_eu-turkey_en.pdf). Die europäischen Länder haben sich dazu verpflichtet, im Gegenzug für jeden dieser abgeschobenen Flüchtlinge einen syrischen Flüchtling aus der Türkei aufzunehmen.
In der Türkei gibt es kein funktionierendes Asylsystem. Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) mit regionalem Vorbehalt ratifiziert, was bedeutet, dass diese nur für Flüchtlinge aus Europa gilt (www.proasyl.de/news/rechtsgutachten-von-pro-asyl-tuerkei-ist-keinsicherer-staat-fuer-fluechtlinge/). Daher haben Schutzsuchende in der Türkei praktisch keine Chance auf einen Flüchtlingsstatus, sondern im besten Fall auf Zuerkennung eines eingeschränkten „temporären Schutzstatus“ (www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/229957/die-asylpolitik-der-tuerkei).
Die geschilderte aktuelle Gefährdung von Schutzsuchenden durch Abschiebungen nach Syrien bzw. deren erzwungene „freiwillige“ Ausreise stellen die Sicherheit von Schutzsuchenden in der Türkei und damit das EU-Türkei-Abkommen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einmal mehr in Frage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Schutzsuchende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei abgeschoben bzw. sind „freiwillig“ aus griechischen Hotspots in die Türkei ausgereist (bitte zwischen Abschiebungen und „freiwilligen“ Ausreisen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib dieser Schutzsuchenden im Besonderen und allgemein über den von Schutzsuchenden, die im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei zurückgeschoben worden sind?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Entwicklung der Unterbringungssituation von Schutzsuchenden in der Türkei?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Entwicklung der Möglichkeiten des Zugangs von Schutzsuchenden zu medizinischer Versorgung und sozialen Leistungen in der Türkei
d) Sind der Bundesregierung Fälle von Schutzsuchenden bekannt, die im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei abgeschoben wurden oder „freiwillig“ ausgereist (bitte differenzieren) sind, die nach Syrien weitergeschoben oder „freiwillig“ nach Syrien aus der Türkei ausgereist sind, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus?
e) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mittel oder Bundesmittel für die „freiwillige“ Rückkehr von Flüchtlingen aus der Türkei in ihre Herkunftsstaaten, insbesondere nach Syrien, aufgewandt (wenn ja, bitte ausführen)? Falls nein, kann die Bundesregierung eine solche Verwendung von EU- und Bundesmitteln ausschließen?
Welche Mittel wurden von welchen EU-Mitgliedstaaten für die Finanzierung des EU-Türkei-Abkommens bisher aufgewandt, und Mittel in welcher Höhe wurden bisher an die Türkei ausgezahlt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen türkischer staatlicher Akteure gegen Läden mit arabischsprachiger Aufschrift in Städten in der Türkei, und inwiefern weisen die Ereignisse aus Sicht der Bundesregierung auf eine Verschlechterung des Klimas für Schutzsuchende in der Türkei hin, und fließen diese Tatsachen in die Bewertung der Bundesregierung als sicher für Schutzsuchende mit ein (www.al-monitor.com/pulse/originals/2019/07/turkey-syria-refugees-government-removes-arabic-shop-signs.html)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Darstellungen u. a. von Human Rights Watch, dass in der Türkei „freiwillige“ Ausreisen nach Syrien unter Zwang und Täuschungen durchgesetzt werden, und inwieweit ist in diesem Kontext das Völkerrecht weiterhin „uneingeschränkt gewahrt“ (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den wiederholten Drohungen aus der türkischen Regierung die EU-Türkei Erklärung aufzukündigen, und besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Zusammenhang mit den verstärkten Ankünften von Schutzsuchenden auf griechischen Inseln (www.dailysabah.com/eu-affairs/2019/07/23/readmission-agreement-with-eu-no-longer-functional-ankara-says?fbclid=iwar3bkygisvmcresrr2dirlpq0ctp4vlaahafuyxnjaa9ayzb2lfmx5vaadm&source=post_page, www.n-tv.de/politik/Erdogan-droht-erneut-mit-Grenzoeffnung-article21259236.html)?
Gab es irgendwelche bilateralen oder multilateralen Gespräche mit Beteiligung der Bundesregierung zum Fortbestehen des EU-Türkei-Abkommens mit türkischen Vertretern, insbesondere nach den in Frage 4 dargestellten Äußerungen, und falls ja, welchen Inhalts waren diese, und wurden Zugeständnisse an die Türkei gemacht?
Was waren Inhalt und Ergebnis des Telefongesprächs zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan am 11. September 2019, inwiefern wurde dabei die Errichtung einer „Sicherheitszone“ und die Ansiedlung von Schutzsuchenden in Nordsyrien thematisiert, und wie hat sich Präsident Erdogan zu seinen Ankündigungen das EU-Türkei-Abkommen zu beenden verhalten (www.zeit.de/gesellschaft/2019-09/lesbos-griechenland-giannis-balbakakis-registrierlager-fluechtlinge-ruecktritt)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2016 aus der Türkei abgeschoben (bitte nach Herkunftsländern und Jahren differenzieren)?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vom Verwaltungsgericht München getätigten Urteil (M 11S 19.50722, S. 7), mit dem im Eilverfahren die Dublin-Überstellung eines Syrers nach Griechenland gestoppt wurde, weil ihm im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens eine Kettenabschiebung in die Türkei drohe?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung oder hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU getroffen, um zu verhindern, dass im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei abgeschobene Schutzsuchende nicht zum Ziel von Kettenabschiebungen werden (vgl. https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/20170906_seventh_report_on_the_progress_in_the_implementati on_of_the_eu-turkey_statement_en.pdf)?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Verwaltungsgerichts München (Az. M 11S 19.50722), dass die drohende Weiterschiebung von im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei abgeschobenen Schutzsuchenden nach Syrien einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstelle, und welche Folgen hat dies für das EU-Türkei-Abkommen im Allgemeinen, und wurde diese Problematik im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Gesprächen über das EU-Türkei-Abkommen mit Beteiligung der Bundesregierung von einer Seite thematisiert, und falls ja, von welcher (bitte ausführen)?
d) Wie viele Schutzsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den geschlossenen Bereichen welcher „Hotspots“ auf den griechischen Inseln, wie lange ist die dortige durchschnittliche Verweildauer, und bei wie vielen Inhaftierten wird eine Zurückschickung im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens geprüft (bitte seit Anfang 2018 halbjährlich aufführen, http://dm-aegean.bordermonitoring.eu/2018/09/23/the-prison-within-the-prison-within-the-prison-the-detention-complex-of-moria-camp/)?
e) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei ankommenden Schutzsuchenden in den EU-Hotspots der prozentuale Anteil von vulnerablen Personen (www.msf.ie/article/greece-vulnerable-people-payingprice-eu-policies), und welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu Abschiebungen von vulnerablen, also besonders schutzbedürftigen, Menschen in die Türkei?
f) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der „Hotspot“ Moria weiterhin chronisch überbelegt ist und die Polizei dort Tränengas gegen Flüchtlingskinder einsetzt (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/griechische-polizei-setzt-traenengas-gegen-fluechtlingskinder-auf-lesbos-ein-16369454.html), und plant die Bundesregierung, Griechenland auch angesichts des nahendes Winters zu entlasten, und falls ja, wie, und falls nein, warum nicht?
g) Wie viele Personen welcher anderen Staatsbürgerschaft als der syrischen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Türkei-Rücknahmeabkommens aus Griechenland in die Türkei abgeschoben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/8028; bitte ab 2016 halbjährlich aufschlüsseln)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Bundes- oder EU-Mittel zum Ausbau der türkisch-syrischen, türkisch-irakischen oder türkisch-iranischen Außengrenzen verwendet, und falls ja, wo, und in welcher Form, und in welchem Rahmen?
Für welche sicherheitstechnischen oder militärischen Einrichtungen oder Gerätschaften mit welchem Einsatzgebiet wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder aus den Heranführungshilfen für die Türkei aktuell verwendet (www.spiegel.de/politik/ausland/eu-unterstuetzt-tuerkei-bei-der-aufruestung-ihrer-grenzen-a-1199535.html)?
Haben Mitglieder deutscher oder nach Kenntnis der Bundesregierung von EU-Behörden Mitglieder der türkischen Polizei oder des Militärs ausgebildet, und falls ja, in welchem Bereich?
Inwiefern wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel, die im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens für die Kommunen in der Türkei vorgesehen sind, an Stadtverwaltungen unter Treuhandschaft ausgezahlt, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung der Gelder?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung einer „Sicherheitszone“ in Nordsyrien und die geplante Unterbringung von Schutzsuchenden dort?
Betrachtet die Bundesregierung die türkische Präsenz im nordsyrischen Kanton Afrin als Besatzung, und falls ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus, und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung die türkische Präsenz in Afrin, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Abschiebungen von Schutzsuchenden aus der Türkei nach Syrien (vgl. www.hrw.org/de/news/2019/08/02/tuerkei-schiebt-syrische-fluechtlinge-kriegsgebiet-ab)? Sind die von der türkischen Armee kontrollierten Gebiete Idlib, Afrin, Jarablus, Azaz und Al-Bab nach Einschätzung der Bundesregierung für Schutzsuchende sicher?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bemühungen der Türkei, Schutzsuchende in Idlib, Afrin und anderen syrischen Regionen unterzubringen, und teilt die Bundesregierung die Bedenken der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Gefahr besteht, dass diese Schutzsuchenden insbesondere in Afrin als Mittel zur demographischen Veränderung zu Lasten der kurdischen Bevölkerung nach türkischen Interessen eingesetzt werden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des UN-Menschenrechtsrats zur Lage in Syrien in Bezug auf die Ansiedlung von Schutzsuchenden in der Region (www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/session42/Documents/A_HRC_42_1_AEV.docx)?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der UN-Menschenrechtsrat Gründe für die Annahme hat, dass in Afrin weiterhin Kriegsverbrechen begangen werden und diese nach Zeugenaussagen durch die türkischen Behörden zumindest straflos bleiben, und inwiefern hat sie dieses Vorgehen gegenüber der Türkei thematisiert, und falls nein, warum nicht (www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/session42/Documents/A_HRC_42_1_AEV.docx)?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage in den Regionen Idlib, Afrin sowie die im Zuge der Operation Schutzschild Euphrat von der türkischen Armee besetzte Region zwischen Jarablus, Azaz und Al-Bab in Syrien, und sind diese Regionen nach Auffassung der Bundesregierung zur Aufnahme von Schutzsuchenden geeignet?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Entführungen oder Menschenrechtsverletzungen in Afrin durch türkische Truppen oder mit ihnen verbündete Milizen, und wenn ja, welche, und was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Mittel der Bundesregierung direkt oder indirekt in eine Konsolidierung der Besatzung fließen?
f) Welche Milizen übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung welche Aufgaben im besetzten Kanton Afrin?
g) Mit welchen Kampfverbänden arbeitet die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in Afrin zusammen, und welche dieser Gruppen haben Mitglieder in Deutschland, sind dort aktiv, und wie werden diese Gruppen in Deutschland eingestuft?
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung in Vergangenheit oder Gegenwart von Hayat Tahrir al-Sham, Ahrar al-Sham, Faylaq al-Sham, Jaysh Usud al-Sharqiya und Nur al-Din al-Zenki durch Staaten der Region, insbesondere durch die Türkei, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.tagesschau.de/ausland/idlib-waffenstillstand-101.html)?
i) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Kriegsverbrechen der „Syrischen Nationalarmee“ in Afrin und ihre Verbindungen zum türkischen Staat?
j) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über zur Nationalen Koalition ETILAF gehörende Milizen bzw. die „Syrische Nationalarmee“ in Afrin?
k) Hat die Bundesregierung offizielle oder inoffizielle Kontakte zu Vertretern der sog. Syrischen Nationalarmee gehabt, und falls ja, in welchem Zusammenhang?
l) Welche Kampfverbände in Syrien werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Türkei oder von anderen Staaten unterstützt, und welche von ihnen sind als terroristisch oder dschihadistisch eingestuft, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
m)Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit des Kurdischen Nationalrats (ENKS) mit der türkischen Regierung und protürkischen Milizen, unter anderem auch der sog. Syrischen Nationalarmee, insbesondere im Kontext der Besetzung von Afrin und eine möglicherweise bevorstehenden Invasion in weiteren Regionen in Nordsyrien (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/enks-und-mit-planen-gemeinsam-besatzung-13442)?
n) Welche Projekte des ENKS oder des „Europäischen Zentrums für kurdische Studien“ oder anderen mit diesen Einrichtungen verbundenen Gruppen hat die Bundesregierung im Jahr 2019 gefördert, beziehungsweise plant diese in welcher Höhe zu fördern?