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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bergbaufolgelandschaft und Düngeverordnung

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

06.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1440723.10.2019

Bergbaufolgelandschaft und Düngeverordnung

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Flächeninanspruchnahme durch den Bergbau werden nach Ansicht der Fragesteller der Landwirtschaft wichtige Flächen entzogen, die später nur teilweise durch Rekultivierung zurückgewonnen werden können (vgl. Umweltbundesamt „Struktur der Flächennutzung“ vom 5. Juni 2019). In den landesplanerischen Genehmigungen (Braunkohlepläne) sind Ziele und Grundsätze zur Wiederherstellung der Bergbaufolgelandschaft festgeschrieben. Die zukünftigen landwirtschaftlichen Flächen werden entsprechend dieser Nachnutzung vorbereitet und bewirtschaftet. Das stellt sowohl die Bergbautreibenden als auch die bewirtschaftenden landwirtschaftlichen Unternehmen insbesondere in den ersten sieben Jahren der Entstehung solcher Flächen vor großen Herausforderungen, da es in dieser Zeit vorrangig um die Schaffung einer guten Bodenfruchtbarkeit und einer hohen Ertragsfähigkeit geht.

Mit dem Inkrafttreten der Düngeverordnung am 2. Juni 2017 gelten diese gesetzlichen Regelungen für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land. Eine Differenzierung zwischen einer landwirtschaftlichen Nutzung auf gewachsenen Böden und Kippenböden erfolgt nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viel landwirtschaftliche Fläche (bitte pro Jahr und in Hektar angeben) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge noch aktiver Tagebauen bis 30. Juni 2019 in der Bergbaufolgelandschaft zurückgewonnen, und wie viele Hektar sollen im Zuge dieser Tagebaue bis zur endgültigen Rekultivierung weiter entstehen (bitte unter Auflistung der einzelnen Tagebaue im Lausitzer Revier, Mitteldeutschen Revier, Rheinischen Revier)?

2

Wie viele dieser landwirtschaftlichen Flächen mussten nach Freigabe erneut gesperrt werden, und aus welchen Ursachen (bitte pro Jahr und in Hektar und Revier bzw. Lausitzer Mitteldeutsche Braunkohlenverwaltungsgesellschaft – LMBV – angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

3

Wie viel landwirtschaftliche Fläche soll nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der LMBV nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten und Rekultivierungsmaßnahmen zurückgewonnen werden (bitte in Hektar angeben)? Wie viele Hektar konnten davon bis 30. Juni 2019 hergestellt werden?

4

Welche Zielvorgaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Plangenehmigungen der Bundesländer zur Herstellung der landwirtschaftlichen Flächen vorgegeben, bezüglich der Qualität der geschütteten Bodensubstrate, der Bewirtschaftung und der zu erreichenden Bodenrichtwerte oder der Ertragsfähigkeit (bitte Vorgaben getrennt auflisten)?

5

Wie viele Hektar Landwirtschaftsfläche sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bergämter in Sachsen und Brandenburg gesperrt worden?

6

Für wie viele Hektar landwirtschaftlicher Fläche ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Sanierung in welchem Zeitraum geplant?

7

Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung geprüft, ob die Vorgaben der neuen Düngeverordnung dem Anspruch zur Erfüllung der vorgegebenen Zielstellungen laut Plangenehmigungen erfüllbar sind, und welche Schlussfolgerungen hat sie daraus gezogen?

8

Wie können aus Sicht der Bundesregierung die Bundesländer die in der Düngeverordnung vorgesehene Öffnungsklausel nutzen, um eine Düngung auf Kippenflächen entsprechend den Zielstellungen der landesplanerischen Genehmigungen zu sichern, und welche Kriterien müssen dabei beachtet werden?

Berlin, den 17. Oktober 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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