Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg – Terminierung
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Medienberichten (vgl. www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuel les/akteure_aktuell/2019/07/flughafen-ber-technik-test-sieben-jahren-nach- geplanter-eroeffnung.html.) rückt die Eröffnung des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) näher, und der Eröffnungstermin im Oktober 2020 scheint sich zu manifestieren (www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadt-flugha fen-ber-termin-fuer-eroeffnung-wird-im-november-festgelegt/25032316.html). Im Vorlauf zur Eröffnung müssen neben dem Programm ORAT (Operational Readiness and Airport Transfer) aber auch Gewerbetreibende, Fluggesellschaften und Behörden informiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung, Stand Oktober 2019 über den Eröffnungstermin des BER im Oktober 2020?
Ist der Winterflugplan 2020 unveränderlich, sobald er fertiggestellt ist, oder kann er auch im Nachhinein abgeändert werden, wenn ja, bis wann können Änderungen vorgenommen werden, bis er in Kraft tritt, und können auch Änderungen vorgenommen werden, wenn er bereits in Kraft getreten ist?
Gibt es eine konkrete Vorlaufzeit, die die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) gegenüber den Fluggesellschaften einhalten muss, um sie über den Eröffnungstermin des BER zu informieren, und wenn ja, wie lange ist diese Vorlaufzeit?
Wann wäre der späteste Termin, zu dem die FBB die Fluggesellschaften über den Eröffnungstermin des BER informieren kann, um den BER fristgerecht im Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen?
Wurden die Fluggesellschaften bereits von der FBB über den Eröffnungstermin informiert, und wenn dies nicht der Fall ist, wann plant die FBB, dies konkret zu tun?
Hat die Bundesregierung bereits die Eckwerte (Kapazitätsgrenzen) für die koordinierten Flughäfen in Deutschland für das Jahr 2020 bei der International Air Transport Association (IATA) eingereicht, und wenn nicht, wann wird die Bundesregierung dies tun?
Wird die Bundesregierung für das Jahr 2020 bereits Eckwerte (Kapazitätsgrenzen) für den Flughafen BER bei der IATA einreichen, und wenn ja, wie sind diese konkret ausgestaltet?
Gibt es für die Gewerbetreibenden einen vertraglich festgelegten Vorlaufzeitraum, in dem sie über die Eröffnung des BER informiert werden müssen, um genügend Zeit für die Vorbereitung der Aufnahme ihres Geschäfts am BER zu haben, und wenn ja, wie viele Monate vorher müssen sie informiert werden?
Wurden die Gewerbetreibenden, die ein Geschäft am BER betreiben werden, bereits über den konkreten Eröffnungstermin informiert, und wenn nicht, wann sollen sie informiert werden?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Miet- und Pachtverträge mit den am BER vertretenen Gewerbetreibenden und Unternehmen unter Vorbehalt geschlossen, bzw. welche sonstige vertragliche Absicherung wurden zwischen der FBB und den Gewerbetreibenden getroffen im Fall einer Nicht-Eröffnung des BER im Jahr 2020?
Welche Schadensersatzvereinbarungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der FBB und den am BER vertretenen Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit der Eröffnung und regulärer Inbetriebnahme des BER geschlossen?
Gibt es eine konkret festgelegte Vorlaufzeit und damit ein Datum, zu der bzw. dem die FBB die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung über den Eröffnungstermin am BER informieren muss, und wenn ja, wie lang ist diese Vorlaufzeit?
Wurden die Deutsche Flugsicherheit und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit bereits über den Eröffnungstermin informiert, und wenn nicht, wann plant die FBB, dies zu tun?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Mindestvorlaufzeit von 13 Monaten, die die Deutsche Flugsicherung benötigt, bevor der BER in Betrieb genommen werden kann (www.bild.de/geld/wirtschaft/flugha fen-berlin-brandenburg/start-wieder-verschoben-49896946.bild.html), und wie wirkt sich diese Mindestvorlaufzeit auf den Eröffnungstermin im Oktober 2020 aus?
Hat bereits der Termin zwischen der Deutschen Flugsicherung und der Bundesregierung stattgefunden, indem über die Eröffnung des Flughafen BER gesprochen werden soll, stattgefunden, und wenn ja, was war der konkrete Inhalt dieses Gesprächs?
Wenn nicht, wann wird dieser Termin stattfinden und was soll dort konkret mit welchem Ergebnis besprochen werden (www.airliners.de/systempart ner-unsicherheit-ber-eroeffnungstermin/51986)?
Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorbereitungen für den Umzug und die reguläre Arbeitsaufnahme bei der Feuerwehr, den medizinischen Diensten, der Bundespolizei und allen anderen Sicherheits- und Versorgungsrelevanten Akteuren (z. B. Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 und § 9 des Luftsicherheitsgesetzes, Passagierkontrollen nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes) die für die Eröffnung und reguläre Inbetriebnahme des BER notwendig sind?
a) Wurden bereits alle dafür notwendigen Ausschreibungen in den dafür zuständigen Ministerien vorgenommen, und wenn nicht, für wann sind diese Ausschreibungen geplant (www.airliners.de/systempartner-unsi cherheit-ber-eroeffnungstermin/51986)?
b) Wie lang ist die Dauer zwischen Ausschreibung für die Sicherheitsrelevanten Akteure nach § 5, § 8 und § 9 des Luftsicherheitsgesetzes und dem tatsächlichen Dienstantritt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die ausreichende Anzahl an Personal, die die Deutsche Flugsicherung für die Eröffnung und reguläre Inbetriebnahme des BER vorschreibt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortschritt der Mängelbehebung beim sogenannten Medienkanal im Zentralterminal am Flughafen BER, und wie viele dieser Mängel fallen unter Priorität 1, sind also relevant für die Wirk-Prinzip-Prüfung, und wie viele dieser Mängel sind sicherheitsrelevant und wirken sich somit auf das Eröffnungsdatum aus?
Wie ist der derzeitige Sachstand (Stand Oktober 2019) bei der Beantragung der Bauvorhabenbezogenen Zulassung der Befestigungsproblematik der Kabel?
a) Welche Hindernisse bestehen noch hinsichtlich der Antragsstellung für die Zulassung der Dübel?
b) Welche Ergebnisse hatten die antragsvorbereitenden Gutachten?
c) Wann wird mit einer abschließenden Entscheidung des Landesamtes für Bauen und Verkehr in Cottbus konkret gerechnet?
Müssen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Kabeltragsysteme nachgedübelt werden, die für sicherheitstechnische Anlagen wie z. B. die Brandmeldeanlage eine Relevanz haben (www.tagesspiegel.de/berlin/ berstart-im-oktober-2020-in-gefahr-gravierende-maengel-an-kabeln- dersicherheitssysteme/25064316.html), und wann werden diese Kabeltragsysteme vom TÜV im Rahmen der Wirk-Prinzip-Prüfung abgenommen?
Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückbauarbeiten bei der Sicherheitsstromversorgung und der Sicherheitsbeleuchtung vorangeschritten, und welchen Einfluss hat dies auf den Zeitplan der Wirk-Prinzip-Prüfung und des Eröffnungstermins im Oktober 2020 (www.tagesspie gel.de/berlin/der-fluch-der-plastikduebel-wie-geht-es-jetzt-am-ber- wei ter/24215872.html)?
Gibt es weitere Rückbauarbeiten im Main Pier des Flughafen BER, und wenn ja, wo, wie umfangreich sind diese und bis wann werden sie abgeschlossen sein?
Welche Auswirkungen kann die sogenannte Zustandsfeststellungsprüfung, die für Anfang des Jahres nach Abschluss der Inbetriebnahmeprüfung geplant ist, auf das Eröffnungsdatum im Oktober 2020 haben, und werden im Rahmen der Zustandsfeststellungsprüfung auch noch sicherheitsrelevante Mängel geprüft?
Wann soll die Zustandsfeststellungsprüfung konkret abgeschlossen sein?
Hat das Bauamt Dahme Spree nach Kenntnis der Bundesregierung bereits alle für den Abschluss der Bauarbeiten und bis zur Fertigstellung des BER benötigten Genehmigungen erteilt, und wenn nicht, welche Genehmigungen stehen noch aus, und wann werden diese erwartet?
Wann ist die Anzeige an das Bauordnungsamt Dahme Spree genau geplant?
Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung, die Betriebsgenehmigung für den Flughafen BER gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) erteilt werden, und welche Unterlagen müssen dazu konkret vorliegen?
Wie lange dauert voraussichtlich die Prüfung des Bauordnungsamtes Dahme Spree ab Fertigstellungsanzeige bis zur Nutzungsfreigabe?