Bankenregulierung nach dem Verursacherprinzip
der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Spätestens seit US-Präsident Barack Obama die Einführung einer speziellen Bankenabgabe angekündigt hat, wird über die Frage, wie die Finanzbranche an den Kosten bisheriger und möglicher künftiger Krisen beteiligt werden kann, auch in Deutschland intensiv diskutiert. Zwar ist unklar, wie hoch die Kosten der Krise am Ende ausfallen werden, mit einem dreistelligen Milliardenbetrag ist aber durchaus zu rechnen. Bislang haben die Banken 28 Mrd. Euro an direkten Hilfen über den Bankenrettungsfonds SoFFin angefordert (Frankfurter Rundschau, 23. März 2010). Darin sind die Hilfen der Länder für ihre Landesbanken allerdings ebenso wenig enthalten wie die Garantiezusagen des Bundes in Höhe von knapp 150 Mrd. Euro, von denen niemand weiß, ob und in welchem Umfang sie fällig werden.
Wie aus Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen hervorgeht, könnte eine nach dem US-amerikanischen Modell gestrickte Bankenabgabe in Deutschland bis zu 9 Mrd. Euro pro Jahr einspielen (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. März 2010), die von 21 Banken und zehn Versicherungskonzernen (mit einer Bilanzsumme von mehr als 35 Mrd. Euro) gezahlt würden. Nach Berechnungen des Bankenexperten Konrad Becker könnten auf die Deutsche Bank Kosten von gut 2,2 Mrd. Euro pro Jahr, auf die Commerzbank von gut 1,2 Mrd. Euro jährlich zukommen, die größten Versicherer Allianz und Münchner Rück würden mit rund 900 Mio. Euro bzw. 300 Mio. Euro belastet (Reuters, 22. März 2010; DIE WELT, 23. März 2010). Inzwischen hat die Bundesregierung allerdings klargestellt, dass sie an einer derartigen Bankenabgabe mitnichten interessiert ist. Statt die von der Finanzkrise verursachten Schäden von den Verursachern bezahlen zu lassen, will die Bundesregierung eine Art Versicherungsgebühr einführen, die erst bei künftigen Krisen greifen würde. Die Bankenabgabe soll daher auch nicht dem allgemeinen Staatshaushalt zugute kommen, sondern – wie auch vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) vorgeschlagen wurde – zur langfristigen Finanzierung des Bankenrettungsfonds SoFFin dienen, der zu einem staatlichen Stabilisierungs- und Abwicklungsfonds ausgebaut werden soll (FOCUS, 15. März 2010). Auch das geplante Aufkommen aus der Bankenabgabe ist mit geschätzten 1,2 Mrd. Euro jährlich – gemessen an den Kosten der Bankenrettung – viel zu niedrig angesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Verursacher der Krise an den Kosten der Krise zu beteiligen, und falls ja, in welchem Umfang?
Wie soll dieses Verursacherprinzip konkret durchgesetzt werden? Wie will die Bundesregierung dabei sicherstellen, dass die Instrumente zur finanziellen Beteiligung der Krisenverursacher flexibel genug sind, um die Verursacher auch an den noch nicht bezifferbaren Kosten der Krise zu beteiligen?
Warum soll die von der Bundesregierung geplante „Bankenabgabe“ bzw. „Finanzmarktversicherungsprämie“ auch von Sparkassen und Genossenschaftsbanken erhoben werden, obwohl diese für die aktuelle Krise nicht verantwortlich sind?
Wie erklärt sich der Unterschied der erwarteten Steuereinnahmen einer Bankenabgabe von einerseits ca. 9 Mrd. Euro in den Berechnungen der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und andererseits ca. 1,2 Mrd. Euro in der derzeit von der Bundesregierung konzipierten Variante einer Bankenabgabe?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Bankenabgabe, die etwa 1,2 Mrd. Euro pro Jahr einspielt, zur Deckung der Kosten der Bankenrettung ausreichen wird? Falls nein, warum hält die Bundesregierung nicht an dem US-amerikanischen Modell einer Bankenabgabe fest, welches bis zu 9 Mrd. Euro jährlich erbringen kann?
Wird mit der von der Bundesregierung geplanten Bankenabgabe überhaupt das Ziel verfolgt, die Finanzwirtschaft an den Kosten der Krise zu beteiligen? Falls ja, warum soll die Bankenabgabe dann nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließen und lediglich vor den Folgen möglicher künftiger Krisen schützen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Finanzcrash durch eine strikte Regulierung verhindert werden kann? Falls nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Schaffung eines Fonds, aus dem die Kosten künftiger Krisen beglichen werden können, zu riskantem Verhalten der Banken verleiten könnte?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nicht möglich ist, nach dem Verursacherprinzip die unterschiedlichen Wirkungen zu rekapitulieren, die zur Krise geführt haben, und verzichtet sie aus diesem Grund darauf, die Banken rückwirkend für die aktuelle Krise zur Kasse zu bitten?
Ist es zutreffend, dass die Banken zur Rettung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) keinerlei Beitrag geleistet haben, da die von den Banken gewährte Rückgarantie über 8,5 Mrd. Euro für Kredite an die HRE zum 31. Dezember 2009 ausgelaufen ist bzw. diese Rückgarantie seit Erlangung der 100-Prozent-Eigentümerschaft des Bundes an der HRE ohnehin wertlos war?
Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung sich nicht für eine Verlängerung der von den Banken gewährten Rückgarantie über 8,5 Mrd. Euro eingesetzt hat, da sie für diese Rückgarantie „weiterhin eine Garantiegebühr an die Rückgaranten hätte zahlen müssen“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 16. März 2010, Bundestagsdrucksache 17/1056)? Falls ja, warum behauptet eine Mitarbeiterin des Bundesministeriums der Finanzen in einer E-Mail an den Journalisten Matthias Brendel vom 9. November 2009, dass der Bund/SoFFin für diese Rückgarantie keine Gebühren zahlt?
Ist der Bundesregierung bekannt, um welchen Betrag sich die Gesamtverschuldung von Bund und Ländern aufgrund der Bankenrettung bis zum jetzigen Zeitpunkt erhöht hat? Falls ja, wie hoch ist dieser Betrag? Falls nein, warum hat die Bundesregierung hierzu noch keine Berechnungen angestellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Kapitalkosten für die zusätzlichen Schulden sind, die Bund und Länder aufgenommen haben, um die Bankenrettung finanzieren zu können? Falls ja, wie hoch sind die Kapitalkosten a) bis zum jetzigen Zeitpunkt, b) schätzungsweise bis Ende 2011, c) bis Ende 2015, d) bis Ende 2020? Falls nein, warum hat die Bundesregierung hierzu noch keine Berechnungen angestellt? Wie hoch sind die Gebühren, die die Banken bislang insgesamt für Garantien und Eigenkapitalhilfen an den Staat gezahlt haben?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die privaten Großbanken in den Jahren 2000 bis 2008 lediglich 4,9 Mrd. Euro an Steuern gezahlt haben – im Vergleich zu 17,85 Mrd. Euro an Steuern, die von den Sparkassen und 9,5 Mrd. Euro Steuern, die von den Kreditgenossenschaften gezahlt wurden?
Hält es die Bundesregierung für gerecht, dass die öffentlichen Banken (d. h. Sparkassen und Landesbanken) fast die Hälfte aller Steuerzahlungen des Kreditgewerbes leisten, während der Anteil der privaten Großbanken an diesen Steuerzahlungen nur rund 10 Prozent beträgt? Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die privaten Großbanken künftig über höhere Steuern zu einer stärkeren Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ungedeckte Leerverkäufe verboten werden müssen, und falls ja, warum hat die Bundesregierung das bis zum 1. Februar 2010 geltende Verbot von Leerverkäufen wieder aufgehoben?
Wird sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer einsetzen? Falls nein, warum hält die Bundesregierung die Einführung einer solchen Steuer nicht für notwendig?