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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Lebenszykluskosten von Rüstungsgütern der Bundeswehr

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1452828.10.2019

Lebenszykluskosten von Rüstungsgütern der Bundeswehr

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Betrachtungen der Lebenszykluskosten großer Investitionen sind bereits seit Jahrzehnten üblich, vor allem auch bei Rüstungsausgaben. Inwieweit dieses bei Beschaffungen der Bundeswehr der Fall ist, wird nach außen hin nicht kommuniziert. Der Bundesrechnungshof hat bereits im Jahr 2009 moniert, dass die Bundeswehr zwar das Verfahren „Logistic Support Analysis“ (LSA) einsetzt, um „insbesondere die Lebenswegkosten eines Rüstungsproduktes zu minimieren“, jedoch konnte seinerzeit der monetäre Nutzen nicht dargestellt werden, der den Beschaffungs- und Implementierungskosten des LSA gegenüber steht (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/1-archiv/2009/2009-bemerkungen- gesamtberichtpdf).

Aktuell ist vor allem das NATO Logistics Handbook (Ausgabe November 2012) für Zielsetzungen im Lebenszyklus von Rüstungsgütern maßgebend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Inwiefern besteht für die wichtigsten Luft-, Land- und Schifffahrzeuge jeweils eine Gesamtkostendarstellung mit Aufschlüsselung von a) pauschalen Entwicklungskosten, b) stückzahlbezogenen Beschaffungskosten, c) Betriebskosten über die geplante bzw. tatsächliche Nutzungsphase, aufgeschlüsselt nach Instandhaltungs- und Verbrauchskosten sowie weiteren anteiligen Kosten, d) Entsorgungskosten nach Nutzungsende, und für welche Rüstungsprodukte im Einzelnen?

2

Inwieweit werden solche Kosten durch die Bundeswehr mit dem Verfahren „Logistic Support Analysis“ in transparenter Weise erfasst, bzw. inwiefern ist dieses mit dem Abschluss von Lieferantenverträgen bindend?

3

Auf welcher Ebene konnten in den letzten Jahren nachweisbare Verbesserungen mit Blick auf das im NATO Logistics Handbook formulierte strategische Ziel einer besseren Nachhaltigkeit (Enhanced Sustainability) erzielt werden, und wie sind diese monetär bewertet?

4

Inwieweit kommen in der Nutzungs- und Entsorgungsphase die in der EU maßgebenden Richtlinien, wie die a) Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, b) Richtlinie 94/31/EG des Rates vom 27. Juni 1994 zur Änderung der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle, c) Verordnung EG Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen zur Anwendung?

5

Kommt nach Nutzungsende von Rüstungsgütern die innerhalb der EU maßgebende Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge zur Anwendung?

Berlin, den 1. Oktober 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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