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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfahren bei den Sozialgerichten und die Kampagne "Wir sind Rechtsstaat"

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.11.2019

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1455028.10.2019

Verfahren bei den Sozialgerichten und die Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Sozialgerichte sind in den Angelegenheiten des Sozialrechts tätig. Ein großer Teil der Verfahren entfällt auf die Klagen zu Angelegenheiten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – (Hartz-IV-Klagen). Besondere Bedeutung haben aus Sicht der Betroffenen die Rentenverfahren, in denen es um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (§ 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI) geht, und auch die Schwerbehindertenverfahren, welche den Betroffenen ggf. über den Schwerbehindertenstatus auch die Möglichkeit zum Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnet. Das Statistische Bundesamt, Destatis, veröffentlicht jährlich die Statistik „Rechtspflege Sozialgerichte“ (Sozialgerichte – Fachserie 10, Reihe 2.7, 2018, www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html#sprg235918), welche nach Ansicht der Fragesteller jedoch noch Detailfragen, etwa zur Dauer von bestimmten Verfahren, offen lässt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 20. September 2019 eine Kampagne mit dem Titel „Wir sind Rechtsstaat“ (www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/092019_WirSindRechtsstaat.html) gestartet. Nach der Eigenbeschreibung auf der Internetseite des BMJV sollen damit unter anderem die Vorteile und Errungenschaften des Rechtsstaats anschaulich dargestellt werden. Die Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“ hat einen eigenen Internetauftritt (www.bmjv.de/WebS/WSR/DE/Home/home_node.html) auf dem auch das etwa einminütige Video „Wir sind Rechtsstaat“ abrufbar ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der neu eingehenden und der erledigten Verfahren bei den Sozialgerichten erster Instanz in der Zeit von 2005 bis 2018 und die durchschnittliche Verfahrensdauer entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer und ein Ranking zur Verfahrensdauer nach den Bundesländern)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach der Rechtspflegestatistik Destatis 2018 (Fachserie 10, Reihe 2.7, Seite 24 – Vor dem Sozialgericht erledigte Klageverfahren) die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten in Bayern 10,6 Monate beträgt, bei den Sozialgerichten in Brandenburg jedoch 24,7 Monate und der Anteil der Verfahren mit einer Verfahrensdauer von mehr als 24 Monaten bei den Sozialgerichten in Bayern 9,7 Prozent beträgt, bei den Sozialgerichten in Brandenburg dagegen 42,9 Prozent?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der neu eingehenden und der erledigten Rentenverfahren (Sachgebiet Rentenversicherung und Verfahren zu Zusatz- und Sonderversorgungen der neuen Länder) bei den Sozialgerichten erster Instanz in der Zeit von 2005 bis 2018 und die durchschnittliche Verfahrensdauer entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer)?

4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der neu eingehenden und der erledigten Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bei den Sozialgerichten, erste Instanz, in der Zeit von 2005 bis 2018 und die durchschnittliche Verfahrensdauer entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erhobenen Verzögerungsrügen (§ 198 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes – www.gesetze-im-internet.de/gvg/__198.html) wegen überlanger Gerichtsverfahren bei den Sozialgerichten und Landessozialgerichten in der Zeit von 2012 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer und unter Angabe einer geeigneten Bezugsbasis wie die Anzahl der anhängigen Verfahren)?

6

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Statistik zu den Verzögerungsrügen auch die Verteilung auf die Sachgebiete (SGB II, Rentenversicherung, Feststellung der Behinderung usw.) erfasst, und wenn ja, wie verteilen sich die 2018 bei den Sozialgerichten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Thüringen erhobenen Verzögerungsrügen auf die Sachgebiete (bitte tabellarische Darstellung)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Entschädigungsklagen bei überlangen Sozialgerichtsverfahren in der Zeit von 2012 bis 2018 entwickelt, und wie hoch waren die Entschädigungssummen (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer)?

8

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Rentenverfahren für die Kläger den Umstand, dass nach der Rechtspflegestatistik Destatis 2018 (Fachserie 10, Reihe 2.7, Seite 30 – Vor dem Sozialgericht erledigte Klageverfahren) die Erledigungsart „instanzenbeendender Gerichtsbescheid“ – also ohne mündliche Verhandlung und ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter – bei den Rentenverfahren mit 5.588 Verfahren bei insgesamt 56.506 erledigten Rentenverfahren in Relation erheblich höher ist, als bei der Gesamtheit der erledigten Verfahren (25.319 Gerichtsbescheide bei insgesamt 347.759 erledigten Verfahren)?

9

Wie viele Klageverfahren wurden 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung für die Sachgebiete Rentenversicherung, Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Länder und Feststellung der Behinderung nach dem SGB IX erledigt, und wie viele wurden davon durch einen Gerichtsbescheid erledigt (bitte tabellarische Darstellung für sämtliche Bundesländer)?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten der Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“ über die gesamte Laufzeit der Kampagne?

11

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die anteiligen Kosten für das etwa einminütige Video „Wir sind Rechtsstaat“?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Kampagne in der bisherigen Ausgestaltung und insbesondere durch das Video „Wir sind Rechtsstaat“ (siehe Vorbemerkung) den rechtsuchenden Bürgern vor den Sozialgerichten der Rechtsstaat verständlicher wird und ihr Vertrauen in den Rechtstaat gestärkt wird?

Berlin, den 8. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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