Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei der Digitalisierung, insbesondere Mobilfunk
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (h t t p s : / / e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitale-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neue-digitale-agenda-an-100.html).
Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641).
Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-bei-Breitbandausbau-10612139.html).
Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974.html).
Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben.
Zu der Maßnahme „Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei der Digitalisierung, insbesondere Mobilfunk“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resour ce/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 39):
- Verhandlungen mit Mobilfunknetzbetreibern über eine Erweiterung der bestehenden Selbstverpflichtung auf die Gewährleistung des für Basisstationen etablierten Schutzstandards bei der Begrenzung elektromagnetischer Felder auch für Kleinzellen;
- soweit erforderlich, Anpassung von Verordnungen und Hinwirkung auf Anpassung von EU-Recht;
- hinwirken auf Berücksichtigung des Schutzes vor elektromagnetischen Feldern als Rahmenbedingung bei der Entwicklung und Standardisierung neuer Technologien;
- Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Unsicherheiten in der Risikobewertung sowie im Bereich der Exposition und ihrer Minderung;
- wissenschaftliche Bewertung der biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen;
- Information der Bürgerinnen und Bürger über die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder und mögliche gesundheitliche Wirkungen, eingebettet in die Kommunikation über Nutzen und Risiken neuer Technologien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wurden bereits Verhandlungen mit Mobilfunknetzbetreibern über eine Erweiterung der bestehenden Selbstverpflichtung auf die Gewährleistung des für Basisstationen etablierten Schutzstandards bei der Begrenzung elektromagnetischer Felder auch für Kleinzellen durchgeführt?
Sind die ggf. erforderlichen rechtlichen Anpassungen erfolgt?
Konnte bereits eine Berücksichtigung des Schutzes vor elektromagnetischen Feldern bei der Entwicklung und Standardisierung neuer Technologien erwirkt werden?
Fand bereits eine weitere Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Unsicherheiten in der Risikobewertung sowie im Bereich der Exposition und ihrer Minderung statt?
Fand bereits eine wissenschaftliche Bewertung der biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen statt?
Wurden die Bürger bereits über die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder und mögliche gesundheitliche Wirkungen informiert, und waren diese Informationen eingebettet in die Kommunikation über Nutzen und Risiken neuer Technologien?