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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung "Digitalisierung gestalten" - Automatisiertes und vernetztes Fahren

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

12.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1456929.10.2019

Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Automatisiertes und vernetztes Fahren

der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz, Joana Cotar und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitale-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agend 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neue-digitale-agenda-an-100.html).

Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641).

Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-bei-Breitbandausbau-10612139.html).

Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerin-und-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974.html).

Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben.

Zu der Maßnahme „Automatisiertes und vernetztes Fahren“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd. S. 113):

  • Entwicklung eines Rechtsrahmens, um das autonome Fahren in spezifischen Anwendungsfällen zu ermöglichen
  • Konkretisierung der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes aus der 18. Legislaturperiode mit einer Verordnung zur Datenspeicherung und -sicherung
  • Weiterführung des Ausbaus der Verkehrstechnik durch Einsatz intelligenter Verkehrssysteme
  • Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte insbesondere zur Verbesserung der Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger
  • Förderung von Forschungsvorhaben und Erprobung auf digitalen Testfeldern

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wurde bereits ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung des autonomen Fahrens in spezifischen Anwendungsfällen geschaffen?

2

Wurde bereits eine Verordnung zur Datenspeicherung und -sicherung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet?

3

Wurde der Ausbau der Verkehrstechnik bereits durch den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme weitergeführt?

4

Wurden bereits neue Mobilitätskonzepte insbesondere zur Verbesserung der Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger entwickelt?

5

Erfolgte bereits eine Förderung von Forschungsvorhaben und deren Erprobung auf digitalen Testfeldern?

Berlin, den 10. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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