[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz, Joana Cotar
und der Fraktion der AfD
Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ – Experimentierklausel im Arbeitszeitgesetz zur
Erprobung flexibler Arbeitszeitmodelle
Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier
„Digitale Agenda 2014–2017“ (
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digita
le-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer
Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die
Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010
( h t t p s : / / e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ?
uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller
mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl
unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des
Wirtschaftsstandortes Deutschland.
In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei
lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und
enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (
www.golem.de/news/digitale-
agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der
Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“
(
www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-
bundesregierungbreitband-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien
als „durchwachsen“ bewertet (
www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-
neue-digitale-agenda-an-100.html).
Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen,
dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer
Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (
www.sueddeut
sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641).
Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer
Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018
Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein
weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht
gehalten wurde (
www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-bei-
Breitbandausbau-10612139.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14572
19. Wahlperiode 29.10.2019
Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das
Internet sei „für uns alle Neuland“ (
www.tagesspiegel.de/politik/die-
kanzlerinund-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/
8375974.html).
Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der
Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer
Umsetzungsstrategie zusammengefasst (
www.bundesregierung.de/resource/blob/
975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate
gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben
und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise
konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur
Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt
wie eine Priorisierung von Vorhaben.
Zu der Maßnahme „Experimentierklausel im Arbeitszeitgesetz zur Erprobung
flexibler Arbeitszeitmodelle“ wurde in der Umsetzungsstrategie der
Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (
www.bundesregierung.de/resource/
blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungs
strategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgender Umsetzungsschritt
angekündigt (ebd., S. 116):
„Schaffung einer Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz, um Öffnung für
mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu
erproben.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Wurde bereits die entsprechende Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz
geschaffen?
Berlin, den 10. Oktober 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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ISSN 0722-8333]