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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verteilungswirkung der Entfernungspauschale

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1391030.10.2019

Verteilungswirkung der Entfernungspauschale

der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Stephan Kühn (Dresden), Anja Hajduk, Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Daniela Wagner, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Entfernungspauschale ist eine nach Ansicht der Fragesteller umstrittene Steuerbegünstigung, die nach Angaben des Umweltbundesamtes im Jahr 2012 Steuerausfälle in Höhe von 5,1 Mrd. Euro zur Folge hatte.

Ziel der Entfernungspauschale ist die steuerliche Entschädigung für die nötigen Aufwendungen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Sofern keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht werden, wirkt sich die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nur aus, wenn diese den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigt. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden, die keinen Pauschbetrag haben, können Fahrtkosten allerdings ab dem ersten Kilometer als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Die Bundesregierung plant, ab 2021 die Entfernungspauschale von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer zu erhöhen (www.bundesregierung.de/resource/ blob/975232/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e06d0a3ff/2019-10-09-klima- massnahmen-data.pdf?download=1). Es wird argumentiert, dass Pendlerinnen und Pendler, die einen langen Arbeitsweg zurücklegen müssen, oftmals nicht auf ein ausgebautes ÖPNV-Angebot (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) zurückgreifen können und ihnen auch keine ausreichende Ladeinfrastruktur und Fahrzeuge mit entsprechender Reichweite zur Verfügung stehen, um kurzfristig auf die Elektromobilität umzusteigen.

Daher ist von Interesse, zu erfahren, welche Verteilungswirkung die Pauschale wirklich hat bzw. wer und welche Einkommensgruppen davon in besonderem Maße profitieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Über welche Informationen über das Pendlerverhalten und insbesondere die genutzten Verkehrsmittel verfügt die Bundesregierung aus der Steuerstatistik, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), dem Mikrozensus oder anderen Quellen, insbesondere für die vergangenen zehn Jahre?

2

Wie lang ist die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in den letzten fünf Jahren, für die Informationen vorliegen (sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik Deutschland insgesamt, alten und neuen Bundesländern, allen Bundesländern einzeln, Frauen und Männern sowie nach den Einkommensgruppen – bis zu 10.000 Euro, – 10.000 Euro bis 20.000 Euro, – 20.000 Euro bis 30.000 Euro, – 30.000 Euro bis 50.000 Euro, – 50.000 Euro bis 80.000 Euro, – 80.000 Euro bis 100.000 Euro, – über 100.000 Euro)?

3

Bei wie vielen Steuerpflichtigen ist die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geringer als 16 Kilometer, zwischen 16 Kilometern und geringer als 21 Kilometer und 21 Kilometern sowie mehr (sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik Deutschland insgesamt, alten und neuen Bundesländern, allen Bundesländern einzeln, Frauen und Männern sowie nach den Einkommensgruppen – bis zu 10.000 Euro, – 10.000 Euro bis 20.000 Euro, – 20.000 Euro bis 30.000 Euro, – 30.000 Euro bis 50.000 Euro, – 50.000 Euro bis 80.000 Euro, – 80.000 Euro bis 100.000 Euro, – über 100.000 Euro)?

4

In wie vielen Fällen waren die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geltend gemachten Werbungskosten in den letzten fünf Jahren, für die Informationen vorliegen, höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro, und wie hoch ist davon der Anteil, der auf die Entfernungspauschale entfällt (sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik Deutschland insgesamt, alten und neuen Bundesländern, allen Bundesländern einzeln, Frauen und Männern sowie nach den Einkommensgruppen – bis zu 10.000 Euro, – 10.000 Euro bis 20.000 Euro, – 20.000 Euro bis 30.000 Euro, – 30.000 Euro bis 50.000 Euro, – 50.000 Euro bis 80.000 Euro, – 80.000 Euro bis 100.000 Euro, – über 100.000 Euro)?

5

Wie hoch ist der Anteil der steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur den Pauschbetrag für Werbungskosten angeben (sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik Deutschland insgesamt, alten und neuen Bundesländern, bei Frauen und Männern bei Bruttolöhnen der Steuerpflichtigen in Höhe von – bis zu 10.000 Euro, – 10.000 Euro bis 20.000 Euro, – 20.000 Euro bis 30.000 Euro, – 30.000 Euro bis 50.000 Euro, – 50.000 Euro bis 80.000 Euro, – 80.000 Euro bis 100.000 Euro, – über 100.000 Euro)?

6

Wie viele Menschen fallen unter die in den Fragen 4 und 5 jeweils genannten Bruttolohngruppen?

7

Welche Veränderung hinsichtlich der Angaben zu Frage 4 erwartet die Bundesregierung nach Einführung der erhöhten Entfernungspauschale von 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 (bitte zur Beantwortung dieser Frage die Werte in denselben Kategorien wie in Frage 4 angeben und getrennt nach den Veranlagungszeiträumen 2021 bis 2026)?

8

In wie vielen Fällen rechnet die Bundesregierung mit der Inanspruchnahme der Mobilitätsprämie, die in den §§ 101 bis 109 Einkommensteuergesetz – neue Fassung (EStG-n.F.) nach dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vorgesehen ist, und wie hoch sind die daraus resultierenden Mindereinnahmen (bitte getrennt nach den Veranlagungszeiträumen 2021 bis 2026 angeben)?

9

Warum geht die Bundesregierung davon aus, dass sowohl die erhöhte Pendlerpauschale als auch die Mobilitätsprämie ab dem Veranlagungszeitraum 2026 nicht mehr erforderlich ist?

10

In welcher Höhe ist die jährliche Einkommensteuerlast der Steuerpflichtigen durch die Entfernungspauschale in den letzten vier Jahren im Durchschnitt und insgesamt reduziert worden (bitte auch Median und Höchstwert angeben und sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik Deutschland insgesamt, alten und neuen Bundesländern, allen Bundesländern einzeln, Frauen und Männern sowie nach den Einkommensgruppen – bis zu 10.000 Euro, – 10.000 Euro bis 20.000 Euro, – 20.000 Euro bis 30.000 Euro, – 30.000 Euro bis 50.000 Euro, – 50.000 Euro bis 80.000 Euro, – 80.000 Euro bis 100.000 Euro, – über 100.000 Euro)?

11

Welchen Anteil an der Steuerreduzierung haben dabei die Ansätze der Entfernungspauschale aufgeteilt auf öffentlichen Nahverkehr, Auto und Fahrrad?

12

Wie lang war die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den alten Bundesländern, die über dem Pauschbetrag der Werbungskosten lagen, für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2013 bis 2018 bzw. für die letzten fünf Jahre, für die diese Informationen bereits vorliegen, unterteilt nach Männern und Frauen, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?

13

Wie lang war die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den alten Bundesländern, die nur den Pauschbetrag der Werbungskosten für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2013 bis 2018 bzw. für die letzten fünf Jahre, für die diese Informationen bereits vorliegen, geltend machten, unterteilt nach Männern und Frauen, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?

14

Wie lang ist die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den neuen Bundesländern, die über dem Pauschbetrag der Werbungskosten lagen, für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2013 bis 2018 bzw. für die letzten fünf Jahre, für die diese Informationen bereits vorliegen, unterteilt nach Männern und Frauen, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?

15

Wie lang war die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den neuen Bundesländern, die nur den Pauschbetrag der Werbungskosten für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2013 bis 2018 bzw. für die letzten fünf Jahre, für die diese Informationen bereits vorliegen, geltend machten unterteilt nach Männern und Frauen, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?

16

Wie lang ist die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im gesamten Bundesgebiet, die über dem Pauschbetrag der Werbungskosten lagen, für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2013 bis 2018 bzw. für die letzten fünf Jahre, für die diese Informationen bereits vorliegen, unterteilt nach Männern und Frauen, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?

17

Wie lang war die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im gesamten Bundesgebiet, die nur den Pauschbetrag der Werbungskosten für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2013 bis 2018 bzw. für die letzten fünf Jahre, für die diese Informationen bereits vorliegen, geltend machten unterteilt nach Männern und Frauen, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?

18

Wie hoch war der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den vergangenen Veranlagungszeiträumen, die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit hatten, die jeweils oberhalb 1.000, 1.200, 1.500 bzw. 2.000 Euro lagen (sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik Deutschland insgesamt, alten und neuen Bundesländern, bei Frauen und Männern bei einem zu versteuernden Gewinn in Höhe von – bis zu 10.000 Euro, – 10.000 Euro bis 20.000 Euro, – 20.000 Euro bis 30.000 Euro, – 30.000 Euro bis 50.000 Euro, – 50.000 Euro bis 80.000 Euro, – 80.000 Euro bis 100.000 Euro, – über 100.000 Euro)?

19

Wie hoch ist bei Selbstständigen die Steuerersparnis und der Abzug von der Bemessungsgrundlage aufgrund der Entfernungspauschale (sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik Deutschland insgesamt, alten und neuen Bundesländern, bei Frauen und Männern bei einem zu versteuernden Gewinn in Höhe von – bis zu 10.000 Euro, – 10.000 Euro bis 20.000 Euro, – 20.000 Euro bis 30.000 Euro, – 30.000 Euro bis 50.000 Euro, – 50.000 Euro bis 80.000 Euro, – 80.000 Euro bis 100.000 Euro, – über 100.000 Euro)?

20

Wie viele Menschen fallen unter die in Frage 18 jeweils genannten Gewinngruppen?

21

Wie hoch ist bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Steuerersparnis aufgrund der Entfernungspauschale (sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik insgesamt, alten und neuen Bundesländern, bei Frauen und Männern bei Bruttolöhnen der Steuerpflichtigen in Höhe von – bis zu 10.000 Euro, – 10.000 Euro bis 20.000 Euro, – 20.000 Euro bis 30.000 Euro, – 30.000 Euro bis 50.000 Euro, – 50.000 Euro bis 80.000 Euro, – 80.000 Euro bis 100.000 Euro, – über 100.000 Euro)?

22

Wie viele Menschen fallen unter die in Frage 21 jeweils genannten Lohngruppen?

23

Wie verteilt sich der Grenzsteuersatz (z. B. nach Dezilen) innerhalb der Gruppe derjenigen Steuerpflichtigen, die Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags geltend machen, und wie bei denjenigen, bei denen diese höheren Werbungskosten auf Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zurückzuführen sind?

24

Ist die Bundesregierung der Auffassung, mit der Entfernungspauschale vor allem einen sozialen Aspekt zu verfolgen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit unterdurchschnittlichen Einkommen, die gezwungen sind weitere Entfernungen für ihre Arbeit in Kauf zu nehmen, finanziell zu entlasten?

25

Wie bewertet die Bundesregierung das Argument, die Entfernungspauschale fördere die Zersiedelung der Landschaften, weil Bürgerinnen und Bürger wegen günstigerer Mieten auf das Land oder an die Stadtränder zögen?

26

Wie bewertet die Bundesregierung das Argument, die Entfernungspauschale und insbesondere die Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer führe zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ein mögliches erhöhtes Verkehrsaufkommen vor?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit eines Abzugs einer Entfernungspauschale von der Steuerschuld (Anrechnung statt Abzugsfähigkeit)?

28

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Jobtickets, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Arbeitswege sowie für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden, in allen Fällen steuerfrei zu stellen, ohne dass hierbei eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale zur Anwendung kommt?

Welche Steuermindereinnahmen würden hierdurch entstehen?

29

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, für die BahnCard 100 eine pauschale Besteuerungsmethode für den privaten Nutzungsanteil einzuführen, insbesondere hinsichtlich eines einhergehenden Bürokratieabbaus und der Förderung des öffentlichen Personenverkehrs? Sieht die Bundesregierung Hemmnisse darin, eine BahnCard 100 steuerlich geltend zu machen, da stets jede private und dienstliche Fahrt nachgewiesen werden muss?

30

Wie genau wird von Seiten der Finanzämter die Abrechnung der Entfernungspauschale überprüft?

31

Welcher zusätzliche Aufwand entsteht den Finanzämtern durch die Veränderung der Grundlage der Entfernungspauschale?

32

Wie hoch ist die Beanstandungsquote bei den geprüften Steuererklärungen hinsichtlich der Frage der Entfernungspauschale?

Berlin, den 15. Oktober 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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