BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tuningprodukte für Motorräder und das Erlöschen der Betriebserlaubnis

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

19.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1468001.11.2019

Tuningprodukte für Motorräder und das Erlöschen der Betriebserlaubnis

der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA hat Ende 2017 mit dem Motorradhersteller Harley-Davidson einen Vergleich über 12 Mio. US-Dollar geschlossen. Die Firma hatte Tuningprodukte verkauft, mit denen Motorräder so eingestellt werden konnten, dass sie die geltenden Emissionsgrenzwerte überschritten (www.epa.gov/enforcement/harley-davidson-clean-air-act-settlement#violations).

In Deutschland werden bis heute ähnliche Tuningprodukte verkauft, z. B. die „Power Vision“, die für Harley-Davidson Motorräder und andere Motorradfabrikate verwendet werden kann (www.powervision-for-harleys.de/). Der Hersteller weist auf seiner Internetseite sogar ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung dazu führen könne, dass die Betriebserlaubnis erlischt: „Ein geändertes Kennfeld auf dem Steuergerät kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen“ (www.powervision-for-harleys.de/power-vision/fertiges-tune-fuer-power-vision.html).

Für den Betrieb auf Rennstrecken ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis nicht erforderlich. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Wahrscheinlichkeit aber groß, dass die Mehrzahl der entsprechend getunten Motorräder auf öffentlichen Straßen unterwegs ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in Deutschland Tuningprodukte vertrieben werden, deren Eingriff in die hardware- oder softwareseitige Motorelektronik zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Überschreitung von in Deutschland gültigen Lärm- und Abgasgrenzwerten bei Anwendung solcher Tuningprodukte?

3

Ist die Bundesregierung bereits aktiv geworden, um, ähnlich wie die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA, Verbote für derartige Tuningprodukte auszusprechen und ggf. Strafen über deren Hersteller zu verhängen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, auf welche Weise, und mit welcher Wirkung?

4

Inwiefern verstößt ein Anbieter gegen Gesetze und bzw. oder Verordnungen, wenn er Fahrzeugteile oder Fahrzeugsoftware anbietet, die zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis führen?

a) Auf welche Weise gehen die Bundesregierung oder zuständige Behörden ggf. gegen solche Anbieter vor?

b) Wie viele solche Fälle wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in den vergangenen fünf Jahren geahndet?

5

Inwiefern verstoßen Werkstätten gegen Gesetze und bzw. oder Verordnungen, wenn sie die Fahrzeugsoftware so ändern, dass die Fahrzeuge ihre Allgemeine Betriebserlaubnis verlieren, sofern die Werkstatt Grund zur Annahme hat, dass das getunte Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll?

a) Auf welche Weise gehen die Bundesregierung oder zuständige Behörden ggf. gegen solche Werkstätten vor?

b) Wie viele solche Fälle wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in den vergangenen fünf Jahren geahndet?

6

In wie vielen Fällen hat die Polizei bzw. eine zuständige Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren festgestellt, dass Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen gefahren wurden, obwohl die Betriebserlaubnis wegen geänderter Motorsoftware erloschen war?

7

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollen mit dem Zweck durchgeführt, relevante Veränderungen an der Motorsoftware festzustellen, die zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis führen?

Wenn ja, wie viele Kontrollen waren dies nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren?

Berlin, den 15. Oktober 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen