Zur gegenwärtigen Situation der zentralen Ölmühlen aufgrund des seit 1. Januar 2019 geltenden Emissionsgrenzwertes für Hexan gemäß 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Enrico Komning, Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Verena Hartmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Raps ist die wichtigste Ölpflanze Deutschlands. Schätzungen zufolge wurde im Jahr 2019 auf 886.700 Hektar Winterraps angebaut (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/05/PD19_180_412.html).
Durch eine Kombination aus Pressung und Extraktion von Rapssaaten wird in Ölmühlen Pflanzenöl gewonnen. Dazu wird das Lösemittel Hexan (Ölmühlenhexan) benötigt, welches in einem Kreislaufverfahren rückgewonnen wird (www.oelmo.de/oel-lexikon/extraktion-von-oelen-ausschliesslich-fuer-konventionelle-produkte/). Raps dient als Grundlage für die Produktion von hochwertigem Speiseöl, Biokraftstoffen, Bio-Schmierstoffen und Futtermitteln. Außerdem findet Rapsöl Anwendung in der Oleochemie (www.ufop.de/agrar-info/verbraucher-info/wo-waechst-das-rapsoel/die-raps-endprodukte/).
Seit dem 1. Januar 2019 gilt für Ölmühlen gemäß der von der Bundesregierung erlassenen und am 25. August 2001 in Kraft getretenen 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung (31. BImSchV) ein Emissionsgrenzwert von 20 Milligramm je Kubikmeter für das Lösungsmittel Hexan (www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31/BJNR218100001.html). Die Einführung dieses Grenzwerts sowie die Verschärfung der Regelungen zum Hexanverbrauch fand im Rahmen der Umsetzung des Merkblatts über Beste Verfügbare Techniken (BVT) statt, welches gemäß Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht umgesetzt wurde (vgl. Bundestagdrucksache 17/11394). Weil das Merkblatt über BVT aber originär keinen Emissionsgrenzwert vorsieht, bestehen nach Ansicht der Fragesteller nun Wettbewerbsverzerrungen für die deutschen Ölmühlen (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_20_2016_innovative_techniken_beste_verfuegbaretechni ken_in_ausgewaehlten_sektoren_0.pdf).
Den Fragestellern liegen Informationen dahingehend vor, dass dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) seitens der deutschen Ölwirtschaft weitreichende Kompromissvorschläge gemacht wurden, mit denen durch Maßnahmen des integrierten Umweltschutzes eine gleichwertige Emissionsminderung sowie eine darüberhinausgehende Minderung des Lösungsmittelverbrauchs erreicht worden wäre. Aufgrund der Tatsache, dass keine deutsche Ölmühle den Emissionsgrenzwert von maximal 20 Milligramm Hexan pro Kubikmeter einhalten kann (diese Information geht auf ein persönliches Gespräch der Fragesteller mit einem Interessensvertreter hervor) ist daher nun die Nachrüstung der Ölmühlen mit thermischen Nachverbrennungsanlagen für die Abluft der Anlagen nach Ansicht der Fragesteller nötig. Dadurch entstehen Investitionskosten. Die Nachverbrennungsanlagen sind energieintensiv, und sie widersprechen der ökologischen Nachhaltigkeit, da CO2-, NOx- und Sox-Emissionen entstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie groß ist der MAK-Wert (Maximale-Arbeitsplatz-Konzentration) für Hexan?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die potentiell gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch den Hexan-Ausstoß von Ölmühlen?
Wie wird der seit 1. Januar 2019 gemäß 31. BImSchV zusätzliche Emissionsgrenzwert von maximal 20 Milligramm Hexan pro Kubikmeter Abluft begründet?
Welche Ölmühle hält nach Kenntnis der Bundesregierung den Emissionsgrenzwert von maximal 20 Milligramm Hexan pro Kubikmeter ein?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob der Emissionsgrenzwert von 20 Milligramm je Kubikmeter für das Lösungsmittel Hexan ohne eine thermische Nachverbrennungsanlage für die Abluft (End-of-Pipe Technologie) technisch umsetzbar ist?
Warum ist die Bundesregierung nicht auf die Ausnahmeanträge der Ölmühlen bezüglich des seit 1. Januar 2019 geltenden Emissionsgrenzwertes von 20 Milligramm je Kubikmeter für das Lösungsmittel Hexan und das Konzept der Anlagenerneuerung zur Emissionseinsparung eingegangen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-, NOx- und SOx-Emissionen, die durch den Einsatz thermischer Nachverbrennungsanlagen für sehr große Abluftmengen von Ölmühlen entstehen?
Wie bewertet die Bundesregierung eine drohende Verlagerung der Ölmühlen in das europäische Ausland aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit durch den seit 1. Januar 2019 geltenden Emissionsgrenzwert für das Lösungsmittel Hexan?
Wie viele zentrale Ölmühlen gab es im Jahr 2018 in Deutschland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Arbeitsplätze in den zentralen Ölmühlen in Deutschland?
Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung bezüglich einer Korrektur des Emissionsgrenzwertes von 20 Milligramm Hexan pro Kubikmeter Abluft in der 31. BImSchV im Zuge der Umsetzung der BVT gemäß IED in nationales Recht geplant?