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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mangelnde Kooperation ausländischer Stellen bei der Passbeschaffung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5885)

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag04.11.2019

Mangelnde Kooperation ausländischer Stellen bei der Passbeschaffung

der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Martin Sichert, Jürgen Pohl, Petr Bystron, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Zum entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Juli 2009 hinsichtlich des Frage- und Informationsrechts des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung (Az. 2 BvE 5/06,) wird auf dem Portal „juris“, dort unter den Orientierungssätzen 1c und 3 zum Urteil u. a. Folgendes festgestellt:

  • „Der Informationsanspruch erstreckt sich auf alle Informationen, über die die Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Im Hinblick auf die mögliche politische Bedeutung auch länger zurückliegender Vorgänge können die Bundesregierung zudem im Rahmen des Zumutbaren Rekonstruktionspflichten treffen.
  • Will die Regierung die erbetenen Auskünfte verweigern, muss sie die Gründe hierfür darlegen. Da das Parlament nur anhand einer angemessenen Begründung beurteilen kann, ob es die Verweigerung der Antwort akzeptiert, muss es die zugrunde liegenden Abwägungen auf ihre Plausibilität überprüfen können. Zudem können ggf. die erbetenen Auskünfte in einer solchen Art und Weise erteilt werden, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigt.“

Das Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist danach nicht begrenzt bzw. nicht davon abhängig, ob zu einer Fragestellung Statistiken existieren bzw. spezielle rechtliche Grundlagen für die Auswertung bzw. statistische Aufbereitung vorhandener Verwaltungsdaten existieren, so dass nach Ansicht der Fragesteller die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 9 auf Bundestagsdrucksache 19/5885 unzureichend sind und Nachfragen erfordern. Um den Bearbeitungsaufwand zu begrenzen, beschränken sich die Fragesteller bei den Nachfragen auf das Kalenderjahr 2018. Angesichts der Zuständigkeit von einem Referat im Auswärtigen Amt sollte es nach Ansicht der Fragesteller damit einen zumutbaren Aufwand darstellen, die nachfolgend erbetenen Informationen durch Auswertung des betreffenden Schriftverkehrs dieses Kalenderjahres zu erheben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Unterstützungsersuchen zur Passersatzpapierbeschaffung hat das für diese Aufgabe im Auswärtigen Amt zuständige Referat für Ausländerrecht einschließlich Asylrecht, Visumrecht und Ausländerpolitik von den zuständigen Behörden im Kalenderjahr 2018 erhalten und entsprechend dem gesetzlichen Auftrag an ausländische Stellen weitergeleitet bzw. bearbeitet (bitte nach Ländern getrennt auflisten)?

2

In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 1 endete die Unterstützung des Auswärtigen Amts damit, dass Passersatzdokumente durch die um Ausstellung ersuchten ausländischen Stellen ausgestellt wurden (bitte Fallzahlen nach ersuchten ausländischen Stellen getrennt angeben)?

3

In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 1 endete die Unterstützung des Auswärtigen Amts damit, dass die Ausstellung von Passersatzdokumenten durch die um Ausstellung ersuchten ausländischen Stellen abgelehnt wurden (bitte die Fallzahlen nach ersuchten ausländischen Stellen getrennt angeben)?

4

Was waren die fünf häufigsten Gründe für die Ablehnung der Ausstellung von Passersatzdokumenten (bitte die Fallzahlen nach ersuchten ausländischen Stellen getrennt angeben)?

Berlin, den 17. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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