Lücken bei Entschädigungen und Rentenberechnungen von Opfern der SED- Diktatur
der Abgeordneten Jörn König, Enrico Komning, Jürgen Pohl, Heiko Heßenkemper, Siegbert Droese, Dr. Anton Friesen, Dr. Christian Wirth, Joana Cotar, Dr. Götz Frömming, Andreas Mrosek, Martin Hess, Dietmar Friedhoff, Wilhelm von Gottberg, Armin-Paulus Hampel, Stephan Brandner, Kay Gottschalk, Wolfgang Wiehle, Franziska Gminder, Stefan Keuter, Berengar Elsner von Gronow, Dr. Lothar Maier, Dr. Gottfried Curio, Detlev Spangenberg, Beatrix von Storch, Tobias Matthias Peterka, Andreas Bleck, Jens Maier, Dr. Rainer Kraft, Uwe Schulz, Verena Hartmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller begrüßen die im Sommer 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossene Entfristung der Rehabilitierungsgesetze von Opfern der SED- Diktatur (Bundestagsdrucksache 19/10817, Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR).
Es ist nach Ansicht der Fragesteller sinnvoll, dass Anträge von Betroffenen auch in kommenden Jahren nach den drei Gesetzen zur Rehabilitierung von SED-Unrecht gestellt werden können. Dies betrifft das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG). Jegliche zeitliche Entfristung für die Entschädigung staatlich verübten Unrechts in der DDR ist nach Auffassung der Fragesteller zu begrüßen. Leider aber werden Opferentschädigungen für durch die SED verübtes Unrecht oftmals auf andere Leistungen angerechnet oder an eine Bedürftigkeit der Betroffenen gekoppelt (www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Zuständigkeiten/-Aufarbeitung-SED-Unrecht/SED-Opferrente/). Dies bedeutet für diese Opfer des DDR- Unrechts eine unzumutbare Härte, und im Ergebnis führt es zu einer Kürzung von Sozialleistungen. Viele Betroffene sind bereits im Rentenalter und benötigen nach Auffassung der Fragesteller einer schnellen Hilfe.
Nach 30 Jahren Ende der DDR-Diktatur gibt es Opfer dieses Unrechtssystems, denen bis heute eine ihnen beschiedene Entschädigung versagt wurde. Obwohl betreffende Personen als DDR-Opfer anerkannt sind, warten sie teilweise noch heute auf Entschädigung. Die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur forderten am 18. Mai 2019: „Um Gerechtigkeitslücken zu schließen, müssten weitere Opfergruppen berücksichtigt werden, zum Beispiel verfolgte Schülerinnen und Schüler, die oftmals Zeit ihres Lebens ausgegrenzt waren, kein Abitur oder Studium absolvieren durften. Dringend notwendig sind auch Erleichterungen bei der An-
erkennung von gesundheitlichen Schäden, die durch politische Verfolgung in der DDR verursacht wurden.“ (www.berlin.de/aufarbeitung/presse/pressemitteilung.812278.php).
Eine Opferrente wird allen, die weniger als sechs Monate inhaftiert waren, verweigert (nach § 17a StRehaG – Opferrente). Dies, obwohl sie als Widerstandskämpfer zweifelsohne in den Strafanstalten des Sozialismus oftmals harten Haftbedingungen ausgesetzt waren. Diejenigen, die länger als sechs Monate aus politischen Gründen eingesperrt waren, bekommen nur bei Bedürftigkeit eine Opferrente (siehe § 17a StrRehaG). Ohne Aussicht auf Entschädigung sind bisher auch die Opfer der Zwangsaussiedlungsmaßnahmen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze geblieben. Die bisherigen Petitionen mündeten nicht in Gesetze (www.conservo.wordpress.com/tag/ddr-uebersiedler/).
Der mangelhafte Nachteilsausgleich von Opfern des DDR-Systems wirkt sich besonders im Rentenalter aus, da entgangene Rentenansprüche nicht anerkannt wurden (www.vos-ev.de/pressemitteilungen/). Bei Rentenzahlungen wirkt sich dies sehr nachteilig zu Lasten von DDR-Opfern aus (www.bwv-bayern.org/comp0nent/content/article/3-suchergebnis/112-heimliche-rache-aus-der-ddr-vergangenheit.html).
Selbst die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ignoriert nach Auffassung der Fragesteller die berufliche Rehabilitierung, indem sie den rentenrechtlichen Nachteilsausgleich nicht anrechnungsfrei stellt. Als exemplarisches Beispiel sei dabei der Fall einer nunmehr 77-jährigen Frau aus Hannover genannt, die als anerkannte „Verfolgte im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes“ bis heute auf eine zusätzliche Entschädigung für erlittenes Unrecht vergeblich wartet. (www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/der-langekampf-um-anerkennung_a_31,1,267475172.html).
Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 eine Verbesserung der Situation der Opfer des SED-Unrechts gefordert. Wörtlich ist zu lesen: „Es soll erreicht werden, dass Leistungen aus allen drei SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen künftig nicht auf andere Zahlungen angerechnet werden können. Dies soll durch eine Klarstellung auch im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) umgesetzt werden. Hierzu bedürfe es noch einer Gesetzesanpassung.“ (Bundesrat Bundestagsdrucksache 175/19).
Eine weitere Betroffene wandte sich an den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz. In der Antwort vom 28. September 2017 auf ihr Schreiben ist zu lesen: „Sie weisen zu Recht auf eine Gesetzeslücke hin, die tausende ehemalige DDR- Bürger betrifft, da das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG), das 1990 in Kraft trat, zu Ihren Ungunsten ausgelegt wurde. Im Sommer 2012 standen wir im Bundestag kurz davor, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Alle Fraktionen waren sich damals einig, dass der Status quo so nicht beibehalten werden konnte. Leider wandte sich jedoch das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen gegen den Bundestagsbeschluss und sah keinen Änderungsbedarf“ (www.flucht-und-ausreise.info/dukumente/upload/53269_2017-09-28_Rentenbetrug_Antwort_Olaf_Scholz_SPD-pdf).
Aus einem weiteren Dokument, welches den Fragestellern vorliegt, geht die Auffassung des vormaligen Bundesministers Dr. Norbert Blüm hervor, der in einer Mail feststellte: „Niemand hat seine Fremdrentenansprüche verloren. Das waren Rentenansprüche, für welche die Empfänger keine Beiträge in die westdeutschen Kassen zahlen konnten (z. B. Übersiedler, Flüchtlinge), weil sie diese gar nicht zahlen konnten. Mit der deutschen Einheit fiel dieser Grund weg. Mit dem Stichtag des ersten Staatsvertrags gab es keine neuen Fremdrentenbezieher und keine neuen Ansprüche. Die alten Ansprüche blieben jedoch erhalten.“ ( w w w . f l u c h t - u n d - a u s e i s e . i n f o / d o k u m e n t e / u p l o a d / 95b39_2012-08-15_n.blüm_an_frank_elstner.pdf).
Seitdem gehören nach Auffassung der Fragesteller DDR-Flüchtlinge zu den vergessenen Opfern der SED-Diktatur. DDR-Flüchtlinge haben oftmals Leib und Leben riskiert, trotz alledem werden sie bis heute bei der Rentenberechnung benachteiligt, denn in den Rentenberechnungen werden DDR-Flüchtlinge nachträglich wieder zu DDR-Bürgern (www.flucht-und.ausreise.info/dokumen te/upload/C34c6_2011-07_Freiheitsglocke_seiten_6-7.pdf).
Die DDR-Flüchtlinge haben nach Ansicht der Fragesteller nicht nur im Wendejahr 1989, sondern über alle Jahre der Teilung Deutschlands hinweg dazu beigetragen, die Einheit in Freiheit zu vollenden. Die sogenannte Abstimmung mit den Füßen trug entscheidend dazu bei, den Gedanken der Einheit wachzuhalten und 1990 dann tatsächlich zu erreichen (www.flucht-und-ausreise.info/doku mente/upload/387d0_2019-06-11-Stellungnahme_zu_den_Antraegen_Friedli che_Revolution.pdf).
Auch die Wochenzeitung „Die Zeit“ spricht „von einem rentenpolitischen Skandal“, von dem mehr als 300 000 Bürger betroffen sind, und den „die Verantwortlichen seit Jahren erfolgreich herunterspielen“. Sie nennt den Fall eines Ingenieurs, der heute in Norderstedt bei Hamburg lebt und sich im Nachhinein für seinen „Mut bestraft“ fühlt (www.zeit.de/2012/29/Wende-DDR-Buerger-Rente/komplettansicht).
Selbst eine moralische Ehrung der DDR-Opfer durch die Errichtung eines zentralen Mahnmales für die Opfer der SED-Diktatur ist bisher in Deutschland gescheitert. In Prag, Budapest, Bukarest, Tallin und sogar in Moskau sowie in vielen anderen mittel- und osteuropäischen Hauptstädten gibt es zentrale Mahnmale für die Opfer linksextremer Diktaturen (www.welt.de/geschichte/arti cle115003160/Brauchen-wir-ein-Mahnmal-fuer-Kommunismus-Opfer.html/).
Der rumänische Staatspräsident Klaus Johannis hat im Juni 2018 in Bukarest eine große Anzahl von Personen mit Orden geehrt, die unter dem Kommunismus gelitten haben. Entsprechende Ehrungen und Ordensverleihungen wären nach Ansicht der Fragesteller anlässlich des 30. Jahrestages der friedlichen Revolution und der Deutschen Einheit angemessen (www.uokg.de/wp-content/ uploads/2018/12/20180600_Stacheldraht_6-2018.pdf).
Erfreulich ist nach Auffassung der Fragesteller die Berufung einer 22-köpfigen Kommission durch die Bundesregierung unter dem Motto „30 Jahre friedliche Revolution und Deutsche Einheit“. Diese Entscheidung wird nach Ansicht der Fragesteller dadurch geschmälert, dass sich in der Kommission kein einziges Opfer des DDR-Regimes und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) befindet (www.deutschlandfunk.de/30-jahre-mauerfall-umstrittenes-festkomi tee.862.de.html?dram:articl_id=450731).
Auf Unverständnis unter DDR-Opfern stößt auch, dass Vorsitzender dieser Kommission Ministerpräsident a. D. Matthias Platzeck ist, der sich als Volkskammerabgeordneter der Abstimmung über die Deutsche Einheit bewusst entzogen hat (www.welt.de/debatte/kommentare/article191190855/Deutsche- Einheit-Muss-es-ausgerechnet-Matthias-Platzeck-sein.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu beschließen, um die vom Bundesrat geforderte Gesetzesanpassung endlich umzusetzen? Wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den sich nach 30 Jahren Mauerfall nun bereits in einem hohen Alter befindlichen Opfern der SED-Diktatur durch schnelles Handeln die ihnen zustehende Entschädigung vor ihrem Ableben noch zu gewähren?
Warum wurde nach Ansicht der Fragesteller rückwirkend in die Rentenberechnungen von DDR-Flüchtlingen eingegriffen, und mit welchem Gesetz wurden die betreffenden Festlegungen aus dem Gesetz zum Vertrag vom 18. Mai 1990 aufgehoben? Warum werden nach Ansicht der Fragesteller ehemaligen DDR-Flüchtlinge bis heute die Renten gekürzt?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu beschließen, um die rechtlich nicht legitimierte Schlechterstellung der DDR-Flüchtlinge zu beenden und diese Gerechtigkeitslücke zu schließen?
Existieren Planungen der Bundesregierung, im Zentrum der Hauptstadt Berlin ein Mahnmal für die Opfer der SED-Diktatur zu errichten?
a) Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?
b) Wenn nein, warum erachtet die Bundesregierung es für unnötig, ein solches Mahnmal zu errichten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in die Kommission „30 Jahre friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ nachträglich einen aktiven Widerstandskämpfer gegen die SED-Diktatur zu berufen?
a) Wenn ja, wann erfolgt dies?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt dies nicht?
Warum wurden die Haushaltsmittel für die Feierlichkeiten „30 Jahre friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ erst nachträglich beantragt und nicht frühzeitig in die Haushaltsplanungen eingestellt?
Plant die Bundesregierung anlässlich des 30. Jahrestages der friedlichen Revolution in der DDR oder zum 30. Jahrestag der deutschen Einheit Ehrungen für und die Verleihung von Orden an Opfer der DDR-Diktatur?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Gerechtigkeitslücken in der Entschädigung von DDR-Opfern zu schließen, beispielsweise bei verfolgten Schülerinnen und Schülern? Wenn ja, in welchem Umfang?
Nimmt sich die Bundesregierung sich nach fast 30 Jahren Deutsche Einheit des Themas der Entschädigung von Zwangsumgesiedelten aus dem DDR- Sperrgebiet an?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ähnlich wie bei NS-Opfern, zukünftig die DDR-Opferrenten ohne Bedürftigkeitsprüfung zu gewähren?
a) Wenn ja, wann erfolgt dies?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung erfolgt dies nicht?