Situation in Libyen und Aufnahmemöglichkeiten für Schutzsuchende
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Situation für Flüchtlinge und Migranten in Libyen entwickelt sich nach Ansicht der Fragesteller dramatisch. Durch die Kämpfe zwischen der selbst ernannten „Libyschen Nationalarmee“ (LNA) unter General Chalifa Haftar und der „Regierung der nationalen Einheit“ (GNA), die von den Vereinten Nationen als legitime Führung des Landes anerkannt wird, hat sich die Lage weiter verschlechtert (http://gleft.de/3dc). Aktuell sind 48.163 Schutzsuchende beim UNHCR in Libyen registriert. Bei insgesamt 3.488 Personen konnten der UNHCR und seine Partner feststellen, dass sie sich derzeit in einer der zugänglichen libyschen Haftanstalten befinden (Stand 15. September 2019, vgl. http://gleft.de/3dd). Die Schutzsuchenden sind zwischen den Fronten gefangen und den rivalisierenden Parteien und Milizen schutzlos ausgeliefert.
Entführungen, Rekrutierung zur Zwangsarbeit, Sklavenhandel, extralegale Hinrichtungen, Zwangsrekrutierung zum Kriegsdienst und Vergewaltigungen sind an der Tagesordnung (http://gleft.de/3de). Der Bürgerkrieg in Libyen wird nach Ansicht der Fragesteller immer mehr zu einem Stellvertreterkrieg mit Verstößen der Kriegsparteien gegen das UN-Waffenembargo (www.amnesty.org/en/latest/ news/2019/07/libya-un-arms-embargo-violations-put-tripolis-civilians- ingrave-danger/).
Die Schutzsuchenden sind nach Ansicht der Fragesteller sowohl in den offiziellen als auch den inoffiziellen libyschen Inhaftierungslagern Ausbeutung und Gewalt ausgesetzt. Die dortigen Zustände sind „Ärzte ohne Grenzen“ zufolge absolut unmenschlich. Viele Menschen sterben in den Lagern in Folge von Krankheiten, Mangelernährung und Gewalt oder töten sich aus Verzweiflung selbst (http://gleft.de/3dg). Der Zugang für Hilfsorganisationen ist weiterhin nicht durchgängig und nur sehr eingeschränkt möglich (www.euronews.com/ 2019/10/02/unhcr-in-libya-part-1-from-standing-withrefugees-to- standingwithstates).
Im April 2019 wurde das Qasr bin Ghashir Detention Center in Tripolis von Milizen angegriffen, wobei mindestens zwei Flüchtlinge ums Leben kamen und viele weitere Menschen verletzt wurden. Am 2. Juli 2019 wurde das Tajoura Detention Center bombardiert, wobei nach UN-Angaben 53 Menschen, darunter 6 Kinder, starben. In beiden Fällen bestreiten einige der Überlebenden, im Nachgang Schutz durch die internationale Gemeinschaft erhalten zu haben (www.irishtimes.com/news/world/africa/guards-accused-of-rape-and-torture- of-migrants-arrested-in-italy-1.4020118; http://gleft.de/3dj). Am 20. September 2019 wurde auf dem Militärgelände Abusitta in der Hauptstadt Tripolis ein Geflüchteter aus dem Sudan vor den Augen von UN-Helfern erschossen, kurz nachdem er von der sogenannten libyschen Küstenwache abgefangen worden war (www.spiegel.de/politik/ausland/libyen-migrant-vor-rueckfuehrung-in- haftlager-erschossen-a-1287801.html). Italienischen Medien zufolge wurden die tödlichen Schüsse von einem Mitglied der sogenannten libyschen Küstenwache abgegeben (http://gleft.de/3dk). Der UNHCR hält Libyen für keinen sicheren Hafen für die Zurückschiebung von Flüchtlingen (http://gleft.de/3dl).
Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, die Situation von Schutzsuchenden in Libyen zu verbessern. In der Vergangenheit wurde außerdem die Evakuierung von Schutzsuchenden unterstützt und die Aufnahme einiger Geflüchteter in Deutschland ermöglicht (http://gleft.de/3ij). Bereits in einem Gespräch im Dezember 2017 bekräftigte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegenüber dem libyschen Ministerpräsidenten al-Sarradsch die Bereitschaft Deutschlands, afrikanische Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Bürger aus Libyen zu unterstützen. Darüber hinaus wurde die Ausbildung der sogenannten libyschen Küstenwache als Beitrag Deutschlands zur Förderung staatlicher Strukturen vor Ort genannt (http://gleft.de/3ik). Aktuell plant die Bundesregierung die Ausrichtung einer Libyen-Konferenz in Berlin (dpa- Meldung vom 27. Oktober, „Maas im Bürgerkriegsland Libyen – Konferenz in Berlin geplant“).
Zu Beginn dieses Jahres hatte die Bundesregierung zugesagt, 300 Flüchtlinge aus Libyen aufzunehmen. Diese Plätze sind bis heute nicht abgerufen worden (http://gleft.de/3dg). Ruanda hat zugesagt, mit Hilfe der Afrikanischen Union und der EU bis zu 30.000 Schutzsuchende aus libyschen Lagern Zuflucht zu gewähren (http://gleft.de/3dm). Dabei kommt der „Emergency Transit Mechanism“ zum Einsatz, der zuletzt auch bei der Evakuierung von Schutzsuchenden nach Niger eingesetzt wurde (www.theguardian.com/global-development/ 2019/sep/10/hundreds-refugees-evacuated-libya-to-rwanda). Aus Ruanda sollen weitere Umsiedlungen, auch nach Europa, möglich sein. Der Emergency Transit Mechanism (ETM) in Niger ist aktuell maximal ausgelastet; die nigrischen Behörden wollen die vereinbarte Aufnahmekapazität nun auf 1.000 Menschen nach unten korrigieren (http://gleft.de/3dc). Nur wenige Resettlements haben im Rahmen des nigrischen Programms bisher stattgefunden, da die EU und andere Staaten die Aufnahme von Menschen nur sehr zögerlich umsetzen (www.nytimes.com/2019/09/08/world/europe/migrants-africa-rwanda.html).
Das von der Bundesregierung im Jahr 2017 selbstgesetzte Ziel von 10.200 Aufnahmen bis Ende Oktober 2019 im Rahmen des Resettlement-Programms ist nach knapp zwei Jahren noch nicht einmal zur Hälfte erreicht. Gleichzeitig ist die „Gathering and Departure Facility“ (GDF) in Tripolis, von wo aus Evakuierungen stattfinden, mit über 1.000 Menschen maximal ausgelastet (h t tp : / / gleft.de/3dc). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sollte sich die Bundesregierung angesichts des humanitären Notstands in Libyen mit Nachdruck, auch auf EU-Ebene, für die Aufnahme der Schutzsuchenden einsetzen. Auch der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi, ruft zu einer größeren Beteiligung weiterer Länder auf, um das Leben von in Libyen zwischen den Kriegsfronten festsitzenden oder dort in Lagern festgehaltenen Schutzsuchenden zu retten (http://gleft.de/3dn).
Die Bundesregierung ist finanziell und personell über die EU an der Ausstattung und Ausbildung der sogenannten libyschen Küstenwache beteiligt, obwohl diese nach eigenen Angaben der Bundesregierung in die Organisierte Kriminalität verstrickt ist und nach Ansicht der Fragesteller für schwere Übergriffe auf Schutzsuchende und Helfer verantwortlich ist (http://gleft.de/3do). „Rettungs“einsätze durch die sogenannte Küstenwache werden durch ihre Nicht- Erreichbarkeit, sprachliche Kommunikationshindernisse und lebensgefährliche Defizite in der operativen Durchführung regelmäßig verunmöglicht oder erschwert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7802; http://gleft.de/3dp; https://twit ter.com/alarm_phone/status/1177887152543326209). Dieses Jahr hat sie 5.922 Menschen bei ihrem Versuch gestoppt, der „Hölle auf Erden“ (www.dw.com/en/hell-on-earth-refugees-in-libya/av-50621372) durch Flucht über das Mittelmeer zu entkommen (Stand 31. August 2019). Der Kreislauf aus Lagersystem und Fluchtversuch über das Mittelmeer stellt für verschiedene Akteure in Libyen ein äußerst lukratives Geschäftsmodell dar, weshalb auch die „Regierung der nationalen Einheit“ nicht gegen die Inhaftierungen vorgeht (vgl. Bericht des Rats der Europäischen Union „Libya and the surrounding area: current situation and need for immediate action“ unter http://gleft.de/3dc).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller betrachten Libyen als ein durch kriegerische Auseinandersetzungen tief zerrüttetes Land, das grundsätzlich kein sicherer Ort bzw. sicherer Hafen im Sinne des Internationalen Rechts ist. Durch die Abriegelung des Fluchtweges über das Mittelmeer und der ungenügenden Bereitstellung legaler und sicherer Fluchtwege und Einreisemöglichkeiten hält die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein kriminelles Geschäftsmodell am Leben, welches auf der Inhaftierung und Ausbeutung von Schutzsuchenden beruht. Eine Gruppe internationaler Menschenrechtsanwälte um Omer Shatz und Juan Branco hat Verantwortliche der EU und deren Mitgliedstaaten beim Internationalen Strafgerichtshof für „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angezeigt, die „als Teil der vorsätzlichen politischen Maßnahmen zur Migrationsabwehr von Afrika über die zentrale Mittelmeerroute seit 2014 bis heute verübt wurden und werden“ (http://gleft.de/3dq).
Die zugesagte Aufnahme von Schutzsuchenden im Rahmen des Resettlement- Verfahrens läuft nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu schleppend. Dieses Verfahren stellt jedoch die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller derzeit einzige legale Möglichkeit dar, den lebensgefährlichen Ort Libyen in Richtung EU zu verlassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Aus welchen Gründen unterstützt die Bundesregierung weiterhin die libysche Einheitsregierung trotz ihrer nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller fehlenden demokratischen Legitimation und ihrer territorialen Beschränktheit (www.bbc.com/news/world-africa-24472322)?
a) Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die libysche Regierung, und wofür werden deutsche bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Gelder verwendet?
Welche der Zahlungen werden im weitesten Sinne für „Migrationsmanagement“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12116, Vorbemerkung der Bundesregierung) bzw. Grenzsicherung verwendet?
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Islamisten nach Tripolis geflogen werden, darunter Islamisten aus der Türkei (http://gleft.de/3dr) sowie geflohene IS-Kämpfer aus Syrien (www.freitag.de/ autoren/gela/tuerkischer-einfluss-militaerische-situation-1) und dem Irak (www.freitag.de/autoren/gela/die-tuerkei-und-katar-in-libyen), um die Einheitsregierung zu unterstützen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über deutsche Staatsbürger oder Personen mit deutschem Aufenthaltstitel, die in Milizen bzw. im Dienste der sogenannten Einheitsregierung in Libyen kämpfen oder zum Zweck der Unterstützung solcher bewaffneter Gruppierungen ausgereist sind, und falls ja, in welchem Kontext jeweils?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit der Einheitsregierung mit Islamisten-Milizen bzw. über Kontakte der Einheitsregierung zu LIFG-Kämpfern (Libyen Islamic Fighting Group) oder al-Qaida (http://gleft.de/3dM)?
e) Unterhält die Bundesregierung Kontakte zu zivilen und/oder militärischen Ablegern der Muslimbruderschaft in Libyen, und falls ja, warum, und in welchem Kontext?
f) Welche der in Libyen operierenden Milizen unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung die Einheitsregierung, und was weiß die Bundesregierung über die Ziele und die inner- und außerlibyschen staatlichen und nichtstaatlichen Unterstützer und Verbündeten dieser Milizen?
Inwiefern plant die Bundesregierung den deutschen Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea (auch angesichts der Streitigkeiten mit der staatlichen libyschen Ölgesellschaft National Oil Corporation, NOC) zu unterstützen, damit dieser sich nicht aus Libyen zurückzieht (http://gleft.de/3du)?
Inwieweit unterstützt bzw. unterstützte die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU die neue sudanesische Regierung darin, ihre Grenzen zu Libyen und zur Republik Zentralafrika zu schließen (http://gleft.de/3dv), beispielsweise in Form von Beratung, Finanzierung, Fortbildung oder materieller Unterstützung (www.faz.net/aktuell/politik/ ausland/nach-umsturz-im-sudan-merkel-und-maas-sagen-unterstuetzung- zu-16366285.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der Migranten und Migrantinnen, die infolge der Grenzschließung durch die paramilitärische Gruppe RSF (Forces de soutien rapide), die teilweise durch Gelder von der EU finanziert wird, an der Grenze zu Libyen festgenommen wurden (http://gleft.de/3eH)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die libysche Regierung sich trotz mehrfacher Aufforderungen seitens der UN äußerst „widerwillig“ zeigt, die Situation in den Detention Centers zu verbessern (vgl. http://gleft.de/3dc, S. 9; 12)?
a) Wie weit ist die vom libyschen Innenministerium angekündigte Schließung der Haftzentren in Tadschura, Misrata und Homs nach Kenntnis der Bundesregierung fortgeschritten (http://gleft.de/3dw), aus welchen Gründen gibt es gegebenenfalls noch keine Fortschritte, und in welche Lager werden bzw. wurden die zuvor dort festgehaltenen Flüchtlinge nach einer möglicherweise erfolgten Schließung einzelner Lager verlegt?
b) Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die EU für die sofortige Schließung der Internierungslager und alternative Möglichkeiten der sicheren Unterbringung innerhalb und außerhalb Libyens ein, und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung dabei sicher gestellt, dass Schutzsuchende nach ihrer Freilassung aus Inhaftierungslagern nicht erneut willkürlich inhaftiert werden, in Ausbeutungsverhältnisse geraten oder obdachlos werden (http://gleft.de/3dx)?
c) Plant die libysche Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließung weiterer Detention Centers, und falls ja, welche sind dies?
d) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „internationalen Standards“ (Maja Kocijancic, Sprecherin der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini am 20. September 2019 in Brüssel), die die Aufnahmeeinrichtungen in Libyen erfüllen müssen, und inwieweit können diese nach Einschätzung der Bundesregierung innerhalb eines Bürgerkriegslandes wie Libyen überhaupt realisiert und überprüft werden?
Inwieweit betrachtet die Bundesregierung libysche Häfen als „sicher“ für die Ausschiffung von Schutzsuchenden (bitte begründen)?
In welchen libyschen Lagern (offiziellen und inoffiziellen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit jeweils wie viele Flüchtlinge untergebracht bzw. inhaftiert, zu welchen Lagern und Gebieten in Libyen haben UNHCR und IOM nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell keinen Zugang, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. http://gleft.de/3dc)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Mitarbeitende des UNHCR Schutzsuchende in der Gathering and Departure Facility (GDF) unter Druck gesetzt haben, dieses zu verlassen (http://gleft.de/3dy; https:// twitter.com/sallyhayd/status/1169378617412988930; https://twitter.com/ AndreaGagne/status/1180581012562071553), wie beurteilt die Bundesregierung ggfs. dieses Vorgehen angesichts der Sicherheitslage für insbesondere subsaharische Geflüchtete in Libyen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deren Verbleib?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine Gruppe von Überlebenden der Milizenattacke auf das Qasr bin Ghashir Detention Center in Tripolis kurz nach ihrer Überführung im April 2019 nach Zawiya durch UNHCR und IOM von bewaffneten Wächtern mit Drohungen und Erpressungen konfrontiert wurde, ohne dass UNHCR-Mitarbeiter einschritten (http://gleft.de/3di), und inwieweit kann man nach Auffassung der Bundesregierung angesichts solcher Vorfälle davon ausgehen, dass die Menschen durch die Überführung in Sicherheit gebracht wurden (www.unhcr.org/news/press/2019/4/5cc09a824/unhcr-evacuates-hundreds- detained-refugees-libya-safety.html)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem 37-seitigen Bericht der Staatsanwaltschaft in Palermo, der Vorwürfe der sexuellen Ausbeutung und Zwangsarbeit, Erpressung und Mord im Zawiya Detention Center im Nordwesten Libyens dokumentiert, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (http://gleft.de/3dF)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass UNHCR- Mitarbeiter, die in dem Lager Zawiya ein- und ausgehen, mit dem Manager „Osama“ des Detention Center verwandt sind, welcher selbst 68 Mal in dem 37-seitigen Bericht der Staatsanwaltschaft in Palermo auftaucht, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bei dem Luftangriff am 2. Juli 2019 auf das Tajoura Center deutlich mehr als die bisher angenommenen 53 Geflüchteten ums Leben gekommen sind, und was weiß die Bundesregierung über den Verbleib der Überlebenden, für die die Post-Tajoura Working Group Lösungen finden wollte (http://gleft.de/3dc; http:// gleft.de/3dF)?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Lebensbedingungen im Gathering and Departure Facility (GDF) in Tripolis, wie viele Menschen wurden von dort bisher wohin evakuiert, und inwieweit und ggfs. wohin werden auch Menschen aus anderen libyschen Lagern evakuiert?
Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit jenen Menschen, bei denen zwar eine besondere Schutzbedürftigkeit festgestellt wird, die aber aufgrund der Überlastung des GDF nicht mehr dort aufgenommen werden können (www.infomigrants.net/en/post/19503/stuck-in- libyaunhcr-calls-for-more-humanitarian-evacuations)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass einige verzweifelte Geflüchtete dafür bezahlen, um in dem GDF oder anderen Inhaftierungsanstalten aufgenommen zu werden, da sie sich von einem dortigen Aufenthalt die Beschleunigung ihrer Asylverfahren durch den UNHCR erhoffen, und inwieweit trägt der UNHCR in diesem Fall nach Ansicht der Bundesregierung zum Erhalt der menschenrechtswidrigen libyschen Lager bei (http://gleft.de/3ez)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tötung eines sudanesischen Flüchtlings, der am 20. September 2019 vor den Augen von UN-Helfern erschossen wurde, kurz nachdem er von der sogenannten libyschen Küstenwache bei der versuchten Flucht über das Mittelmeer abgefangen worden war, und teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung von IOM und UNHCR, dass das Bürgerkriegsland kein sicheres Land ist und Schutzsuchende unter keinen Umständen dorthin zurückgebracht werden dürfen (http://gleft.de/3dz)?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die tödlichen Schüsse am 20. September auf einen sudanesischen Flüchtling von einem Mitglied der sogenannten libyschen Küstenwache abgefeuert wurden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggfs. daraus für die weitere Unterstützung dieser Gruppierung (http://gleft.de/3dk)?
b) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diesen Fall aufzuklären und die libysche Regierung darin zu unterstützen bzw. dazu anzuhalten, den Täter ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen?
Inwieweit sind libysche Strafverfolgungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits tätig geworden, um den Täter ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung allgemein über die Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden in Libyen?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der Gruppe von 103 Menschen, die nach ihrer vereitelten Flucht am Abusitta Disembarkation Point in Tripolis gegen ihre erneute Inhaftierung durch die sogenannte libysche Küstenwache protestierten, wobei es zu der Tötung des Sudanesen kam (www.iom.int/news/iom-deplores- deathmigrant-killed-thursday-upon-disembarkation-tripoli)?
d) Hält die Bundesregierung Libyen angesichts der zahlreichen misshandelten und gestorbenen Migranten und Migrantinnen innerhalb und außerhalb von libyschen Inhaftierungslagern, die – wenngleich UN- Mitarbeiter nicht immer Augenzeugen sind – nach Ansicht der Fragesteller ausreichend belegt sind (z. B. http://gleft.de/3dA), für ein sicheres Land, in das Menschen zurückgebracht werden können?
Auf welche Weise will die Bundesregierung die an der angekündigten Libyen-Konferenz teilnehmenden Staaten für die Beendigung des Bürgerkriegs gewinnen, und inwiefern plant die Bundesregierung, sich für EU- und UN-Sanktionen gegen einzelne Staaten wegen Verstößen gegen das UN-Waffenembargo für Libyen einzusetzen, und falls nicht, warum nicht?
Wer war beim Treffen der Bundesregierung mit außenpolitischen Beratern und hohen Beamten mehrerer Regierungen im Kanzleramt am 24. September 2019 anwesend (http://gleft.de/3dB), was wurde besprochen und mit welchen Ergebnissen, und wurde dabei auch über die flüchtlingspolitische Situation in Libyen gesprochen, und falls ja, mit welchen Ergebnissen?
Was wurde beim Treffen der Außenminister der EU-Staaten am 14. Oktober 2019 in Luxemburg bezüglich der Lage in Libyen besprochen und mit welchen Ergebnissen, und wurde dabei auch über die flüchtlingspolitische Situation in Libyen gesprochen, und falls ja, mit welchen Ergebnissen (dpa 13. Oktober 2019)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung von aus der Türkei gelieferten Waffen im libyschen Bürgerkrieg (http://gleft.de/ 3dC), kann sie sicher ausschließen, dass sich darunter deutsche Rüstungsexporte an die Türkei befinden, und welche Konsequenzen zieht sie ggfs. daraus?
Wie viele Boote mit Flüchtlingen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von EU NAVFOR Med auf der zentralen Mittelmeerroute durch die Luftüberwachung im bisherigen Jahr 2019 gesichtet, an wen wurden jeweils die Informationen über den Seenotrettungsfall weitergegeben, und wie viele dieser Boote mit jeweils wie vielen Menschen wurden durch die Informationsweitergabe von wem gerettet?
a) In welchem Bereich befanden sich die gesichteten Boote zum Zeitpunkt ihrer Sichtung (bitte nach SAR-Zone und zwischen territorialem bzw. internationalem Gewässer differenzieren)?
b) Inwieweit hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass Daten aus der EU-Überwachung des Seegebiets mit Flugzeugen und Drohnen an die sogenannte libysche Küstenwache weitergegeben werden, möglicherweise auch auf indirektem Wege über eine Kommunikation mit den italienischen bzw. maltesischen Behörden oder deutschen Seenotrettungsstellen (http://gleft.de/3dD), und welche Konsequenzen zieht sie ggfs. daraus?
Wie viele Menschen wurden im bisherigen Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung von der sogenannten libyschen Küstenwache auf dem Mittelmeer aufgegriffen (bitte nach Monaten aufschlüsseln), bei wie vielen dieser Aufgriffe waren UNHCR oder IOM an den Anlandepunkten anwesend, und wie viele der Flüchtlinge wurden vom UNHCR oder einer anderen UN-Behörde registriert (http://gleft.de/3de)?
Wie viele dieser in Libyen von einer UN-Behörde registrierten Flüchtlinge befinden sich aktuell in Zentren, zu denen Vertreter internationaler Organisationen Zugang haben?
a) In welchem Umfang registriert die sogenannte libysche Küstenwache selbst Flüchtlinge an den Anlandeplattformen, und in wie vielen Fällen ist das Verschwinden von auf dem Meer abgefangenen Flüchtlingen nach ihrer Anlandung festgestellt bzw. vermutet worden, welches von humanitären Akteuren regelmäßig gemeldet wird (vgl. http://gleft.de/ 3dc)?
b) Auf welche Weise identifiziert der UNHCR nach Kenntnis der Bundesregierung noch an den Anlandepunkten Menschen, „die internationalen Schutz benötigen und vulnerable Individuen“ sind (http://gleft.de/3dE), und anhand welcher Kriterien wird diese Einordnung getroffen?
c) Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung in Anbetracht der katastrophalen Situation in Libyen (siehe Vorbemerkung) für ausnahmslos alle in Libyen befindlichen Flüchtlinge von einer besonderen Schutzbedürftigkeit auszugehen?
d) Was geschieht mit den direkt nach der Ausschiffung durch die sogenannte libysche Küstenwache vom UNHCR als besonders vulnerabel definierten bzw. internationalen Schutz bedürftigen Menschen?
e) An welchen Disembarkation Points sind UNHCR und IOM aktuell anwesend, und wie sieht die Unterstützung der dorthin gebrachten Flüchtlinge aus?
f) Nimmt der UNHCR nach Kenntnis der Bundesregierung eine Registrierung aller von der sogenannten libyschen Küstenwache zurückgeführten Schutzsuchenden vor (http://gleft.de/3dG), und falls nein, warum nicht, und ist eine Registrierung durch den UNHCR nach Ansicht der Bundesregierung ein Schutz gegen die Willkür der Betreiber und Wächter der Inhaftierungslager?
g) In welche Lager werden nach Kenntnis der Bundesregierung jene Flüchtlinge gebracht, die an den Disembarkation Points nicht registriert wurden?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der UNHCR in Libyen nur Flüchtlinge bestimmter Nationalitäten registriert (www.unhcr.org/ blogs/registration-is-a-right-for-refugees/), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Werden UNHCR und IOM nach Kenntnis der Bundesregierung immer darüber informiert, wenn die sogenannte libysche Küstenwache Boote mit Flüchtlingen abgefangen hat, und falls nein, warum nicht?
Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung bzw. die EU aktuell die Ausstattung und Ausbildung der sogenannten libyschen Küstenwache?
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/12116 über Verbindungen der libyschen Küstenwache zur Organisierten Kriminalität, insbesondere zum Menschen- und Sklavenhandel, erlangt (bitte ausführlich erläutern)?
Handelt es sich dabei ggfs. um wenige Einzelfälle bzw. von welchem Ausmaß sind ggfs. die kriminellen Verwicklungen der sogenannten libyschen Küstenwache?
Was ist der Bundesregierung über ein oder mehrere Treffen von Geheimdiensten und Küstenwachen einiger EU-Mitgliedstaaten mit dem libyschen Staatsangehörigen Abderrahman Milad bekannt, der als Menschenhändler gilt und auf der UN-Sanktionsliste geführt wird (www.theguardian.com/ world/2019/oct/04/human-trafficker-at-meeting-italy-libya-migration- abdal-rahman-milad), und inwiefern wurde die Bundesregierung über dort erzielte Ergebnisse informiert?
Inwiefern haben Regierungen von EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Verordnung 1325/2017 bereits Ausfuhrverbote für Schlauchboote nach Libyen erteilt, und welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Lieferketten dieser Boote?
Inwiefern disqualifiziert nach Einschätzung der Bundesregierung die Inhaftierung der durch die sogenannte libysche Küstenwache aufgegriffenen Schutzsuchenden in Lagern die libysche Küstenwache als migrationspolitische Partnerin der EU?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rechtsgrundlagen, nach der Schutzsuchende in Lagern inhaftiert werden, inwieweit entsprechen diese Rechtsgrundlagen rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Mindeststandards, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggfs. daraus?
Welche Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung an welchen nationalen und internationalen Gerichten gegen (auch ehemalige) Mitglieder der sogenannten libyschen Küstenwache anhängig, um welche Vorwürfe handelt es sich dabei im Einzelnen, und zu welchen (rechtskräftigen) Verurteilungen von wem und wegen welcher Straftaten kam es ggfs. bereits?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern libysche Infrastrukturen zur Seenotrettung, insbesondere die Rettungsleitstelle (JRCC), sowie die sogenannte libysche Küstenwache und „Seepolizei“ von den derzeitigen Kämpfen in der Hauptstadt Tripolis betroffen bzw. an diesen beteiligt sind und deshalb keine oder nur eingeschränkte Rettungsmaßnahmen koordinieren oder durchführen können?
Inwieweit ist es nach Ansicht der Bundesregierung widersprüchlich, dass einerseits in dem Dokument „Libya and the surrounding area: current situation and need for immediate action“ des Rates der Europäischen Union die Verschlechterung der Sicherheitslage in Libyen und deren negative Folgen für Schutzsuchende betont wird, während andererseits das Abfangen von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer durch die sogenannte libysche Küstenwache als Fortschritt bezeichnet wird (http://gleft.de/3dc, S. 5), und welche Haltung nimmt die Bundesregierung hierzu ein?
Wie viele Kommunen in Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bereit erklärt, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen, und inwieweit wurden diese Angebote bisher berücksichtigt, bzw. sollen sie in Zukunft bei der Verteilung aus Seenot Geretteter berücksichtigt werden (https://seebruecke.org/startseite/sichere-haefen-in-deutsch land/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, nach welchen Kriterien der UNHCR in Libyen darüber entscheidet, welche Flüchtlinge an den Evakuierungen und Resettlement-Programmen teilnehmen dürfen, und auf welche Weise, zu welchem Zeitpunkt und durch wen die Flüchtlinge über den Status ihrer Registrierung, den Ablauf der Evakuierung, das Resettlement-Programm und ihre anschließenden weiteren Möglichkeiten informiert werden?
a) Wie wird das möglicherweise auswahlentscheidende Kriterium der Vulnerabilität nach Kenntnis der Bundesregierung definiert?
b) Welche weiteren Auswahlkriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde gelegt?
c) Von welchem libyschen Flughafen werden die ausgewählten Schutzsuchenden nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeflogen?
d) Wie läuft das Resettlement-Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung ab, und inwieweit haben die Schutzsuchenden die Möglichkeit, zu beeinflussen, in welches Land sie gebracht werden?
e) Wie viele von ihnen sind seit Anfang des Jahres 2019 in dem Land verblieben, in das sie evakuiert wurden, und wie viele sind in ihr Herkunftsland zurückgekehrt (bitte zwischen freiwilliger Rückkehr und Abschiebung differenzieren und das Land der Evakuierung bzw. Herkunftsland angeben)?
Wie viele Flüchtlinge wurden bislang durch den Emergency Transit Mechanism durch den UNHCR in welche Länder evakuiert (bitte nach Zielländern und nach Quartalen seit Inkrafttreten des Mechanismus aufschlüsseln)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lebensbedingungen der Flüchtlinge im ETM Niger, insbesondere was die gesundheitliche und psychologische Versorgung und Betreuung und den Zugang zu Rechtsberatung betrifft, und wie lange warten die nach Niger evakuierten Schutzsuchenden im Durchschnitt auf die Entscheidung und ggfs. die Umsetzung ihrer Umsiedlung?
b) Wie viele Flüchtlinge im ETM in Niger haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufnahme im Resettlement-Programm der EU beantragt, und wie viele Zusagen gab es, und wie viele Personen wurden bislang in welche Länder umgesiedelt (bitte wenn möglich nach Quartalen seit Inkrafttreten des Mechanismus, ansonsten nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Inwieweit können die Geflüchteten selbst entscheiden, ob sie in Niger bleiben?
d) Nach welchen Kriterien wählen nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufnahmeländer unter den für das Resettlement-Programm ausgewählten Geflüchteten jene aus, welche sie letztlich aufnehmen? Welche Kriterien zieht insbesondere die Bundesregierung für die Auswahl heran?
e) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Verteilung von Flüchtlingen aus Niger in andere Staaten stockt, weil vor allem EU-Staaten nicht genügend Resettlement-Plätze bereitstellen?
f) Wie viele Menschen leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im ETM in Niger, aus welchem Grund hat Niger seine Aufnahmekapazität nach Kenntnis der Bundesregierung von 1.500 auf 1.000 Menschen nach unten korrigiert, und können nach Einschätzung der Bundesregierung unter diesen Umständen aktuell weitere Flüchtlinge aus Libyen nach Niger evakuiert werden?
Wie lautet der aktuelle Verfahrensstand im Fall der 300 Flüchtlinge aus Libyen, deren Aufnahme die Bundesregierung Anfang dieses Jahres zugesagt hat?
Nach welchen Kriterien wurden diese Menschen ausgesucht?
Wurden sie bereits über das Resettlement informiert, und warum wurde es bisher noch nicht durchgeführt (http://gleft.de/3dg)?
Wie viele Flüchtlinge aus Libyen hat die Bundesregierung bisher in Deutschland aufgenommen, und bei wie vielen weiteren hat sie eine Aufnahme (möglicherweise auch über den Umweg einer vorausgehenden Evakuierung in einen Drittstaat) zugesagt?
a) Wie wird die Bundesregierung ihre Zusage der Aufnahme von 10.200 Menschen aus Krisenregionen im Rahmen von Resettlement-Programmen, von denen seit Ende 2017 erst 4.800 Menschen aufgenommen wurden (Stand 4. September 2019), bis zum Jahresende 2019 erfüllen, und inwieweit werden hierbei Flüchtlinge aus Libyen berücksichtigt (www.n-tv.de/politik/Deutschlands-Fluechtlingsaufnahme- stockt-article21250673.html)?
b) Inwieweit erwägt die Bundesregierung angesichts der sich verschlimmernden Situation in Libyen nach der Erfüllung ihrer Zusage der Aufnahme von 10.200 Menschen aus Krisenregionen zeitnah weitere Flüchtlinge aus Libyen im Rahmen des Resettlement-Programms aufzunehmen?
c) Inwieweit plant die Bundesregierung die Nutzung anderer Aufnahmemöglichkeiten für Flüchtlinge aus Libyen (z. B. humanitäre Visa, Familienzusammenführung o. ä.), vor dem Hintergrund, dass das Evakuierungs- und Resettlement-Programm so schleppend läuft und die Plätze im GDF in Tripolis und im Niger stark begrenzt sind?
Wie viele Flüchtlinge wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Assisted Voluntary Returns“ durch die IOM, Länder der Afrikanischen Union oder von EU-Staaten direkt aus Libyen in welche Herkunftsländer gebracht, und auf welche Weise soll dieser Prozess „beschleunigt“ werden (http://gleft.de/3dI)?
a) Wie viele Flüchtlinge wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung durch „Assisted Voluntary Returns“ durch die IOM, Länder der Afrikanischen Union oder von EU-Staaten nach ihrer Evakuierung aus Libyen in Drittstaaten in welche Herkunftsländer gebracht?
b) Wie und zu welchem Zeitpunkt werden die Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung von wem über die Möglichkeit der „voluntary humanitarian returns from Libya“ informiert, welche alternativen Möglichkeiten werden ihnen aufgezeigt, und verfügen sie über einen Zugang zu rechtlicher Beratung?
Welches sind die Voraussetzungen, um am Programm der „freiwilligen“ Rückreise teilnehmen zu können?
c) Inwieweit machen die EU, die UN und die AU nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den Regierungen der Herkunftsländer der rückkehrenden Geflüchteten Zugeständnisse, wenn sie der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen zustimmen, beispielsweise in Form finanzieller oder wirtschaftlicher Unterstützung, Visaerleichterungen o. Ä.?
d) Erhalten die Rückkehrer und Rückkehrerinnen nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Ankunft in den Herkunftsländern eine Unterstützung durch die EU, die UN oder die AU, und falls ja, wie sieht diese aus?
Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung der Einheitsregierung in Tripolis und der sogenannten libyschen Küstenwache bei der Debatte in der Arbeitsgruppe des Ministerrats zu Asyl und Migration (HLWG) am 17. September 2019 auf Grundlage des Berichts des Rats der Europäischen Union mit dem Titel „Libyen und Umgebung: Aktuelle Situation und Notwendigkeit sofortiger Maßnahmen“ angesichts der Tatsache in Frage gestellt, dass dieser ein finanzielles Interesse an den Menschenrechtsverletzungen in den Internierungslagern bescheinigt wird (http://gleft.de/3dJ)?
Welche weiteren Schritte wurden im Rahmen der Debatte beschlossen, insbesondere was die Evakuierung Schutzsuchender aus Libyen angeht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kriterien, nach denen Schutzsuchende für die Evakuierung nach Ruanda ausgesucht wurden, von wem und auf welche Weise werden die Betroffenen über den Ablauf der Evakuierung und ihre anschließenden Möglichkeiten in Ruanda (oder einem anderen Land) informiert, und inwieweit haben die Schutzsuchenden Zugang zu Rechtsberatung und Mitbestimmungsmöglichkeiten, was die Wahl ihres zukünftigen Lebensorts angeht (www.ecre.org/unhcr- agreeswith-rwanda-on-transit-evacuation-mechanism-for-refugees-detained- inlibya/)?
a) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den neuen Notevakuierungsmechanismus zum Resettlement besonders Schutzbedürftiger aus Libyen über Ruanda in Drittstaaten finanziell oder durch das Angebot von Resettlement-Plätze oder plant eine solche Unterstützung (bitte ausführen)?
b) Wie stellt der UNHCR nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass die Flüchtlinge, die aus Libyen nach Ruanda evakuiert werden, nicht illegaler Weise aus Ruanda in Drittstaaten gebracht werden, wie es zuletzt 2017 mit Migranten aus Haftanstalten in Israel geschah (https://foreign policy.com/2017/06/27/inside-israels-secret-program-to-get-rid- ofafrican_refugees_uganda_rwanda/)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung am Rande des UN- Klimagipfels in New York Gespräche über die Situation in Libyen, und falls ja zwischen wem, und was wurde dabei besprochen und ggfs. beschlossen (http://gleft.de/3dK)?
Was wurde bei dem Treffen am 23. September 2019 im maltesischen Vittoriosa zwischen den Innenministern mehrerer EU-Länder in Bezug auf Seenotrettung, die Situation in Libyen und die Verteilung aus Seenot Geretteter besprochen und welche nächsten Schritte wurden ggf. beschlossen, die über die von Deutschland, Frankreich, Italien und Malta unterzeichnete „Gemeinsame Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren“ (Ausschussdrucksache 19(4)354) hinausgehen bzw. diese konkretisieren?
a) Welche konkreten Verbesserungen streben die Bundesregierung sowie Frankreich, Malta und Italien bei den Verfahren nach der Anlandung aus Seenot Geretteter in Italien und Malta an (vgl. ebd., VI)?
b) Was ist mit der Formulierung gemeint, die Such- und Rettungsoperationen von offiziellen Küstenwachen sollten durch Schiffe, die Rettungsaktionen durchführen, nicht „behindert“ werden (vgl. ebd., Punkt 9), und inwieweit ist es in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Behinderung insbesondere der sogenannten libyschen Küstenwache durch wen gekommen, und welche Beweise gibt es dafür im Einzelnen?
c) Inwiefern kann die sogenannte libysche Küstenwache nach Einschätzung der Bundesregierung als „Competent Rescue Coordination Center“ gelten angesichts der Tatsache, dass sie regelmäßig nicht erreichbar ist, aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten keine Rettungen koordinieren kann, Rettungen wiederholt nachweislich unprofessionell durchführt und dadurch Menschenleben gefährdet hat und wiederholt durch Menschenrechtsverletzungen aufgefallen ist (vgl. ebd., Punkt 9 bzw. http://gleft.de/3dp; http://gleft.de/3dL)?
d) Inwieweit stellt es nach Ansicht der Bundesregierung keinen Widerspruch dar, dass einerseits den Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache zu folgen ist, während andererseits die Sicherheit der Schutzsuchenden gewährt werden soll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mehrfach Flüchtlinge bei sogenannten Rettungsaktionen durch die sogenannte libysche Küstenwache zu Tode kamen bzw. allen Überlebenden die Rückkehr in ein Land droht, das für sie – siehe Vorbemerkung der Fragesteller – kein sicherer Ort ist (vgl. ebd., Punkt 9)?
e) Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung miteinander vereinbar, dass sie die „Gemeinsame Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren“ unterzeichnet hat (Ausschussdrucksache 19(4)354), in der die Anerkennung der sogenannten libyschen Küstenwache gefordert wird, während andererseits deutsche Diplomaten mit Blick auf die libyschen Lagern von „KZ-ähnlichen Verhältnissen“ gesprochen haben (www.tagesschau.de/inland/l ibyen-fluechtl in ge-111.html)?
f) Welche Küstenwachen welcher südlichen Mittelmeeranrainerstaaten sollen auf welche Weise gestärkt werden (bitte ausführen; vgl. „Gemeinsame Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren“, Punkt 14)?
g) In welchen südlichen Mittelmeeranrainerstaaten sollen Anlandungen erfolgen, und auf welche Weise wird vor Ort sichergestellt, dass dies „unter Wahrung der Menschenrechte“ geschieht (ebd.)?
h) Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung die in der „Gemeinsame Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren“ vorgesehene Möglichkeit der freiwilligen Nennung eines alternativen sicheren Hafens („alternative port of safety“) durch einen Mitgliedsstaats (ebd., Punkt 1.) mit maritimen Resolutionen vereinbar, nach denen eine Ausschiffung der Überleben nicht unangemessen verzögert werden darf (http://gleft.de/3eF)?
i) Ab welcher Zahl von Ankommenden lässt sich im Sinne der „Gemeinsamen Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren“ vom 23. September 2019 von einem deutlichen Anstieg („substantially rise“) sprechen, in dessen Folge der vereinbarte Notfallmechanismus zur Verteilung aus Seenot Geretteter ausgesetzt werden kann?
Trifft es zu, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat davon ausgeht, dass Seenotrettungsorganisationen zumindest „indirekt das Geschäft der Schleuser besorgen“, und welche Beweise gibt es dafür (dpa- Meldung vom 29. Oktober 2019, „Seehofer will Verhaltenskodex mit Seenotrettern vereinbaren“) oder nicht?