Kohleausstieg im Bundesland Sachsen-Anhalt
des Abgeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Kohleausstieg bis spätestens 2038“, so titelte die „Magdeburger Volksstimme“ am 26. Januar 2019 (www.volksstimme.de/deutschland-welt/wirtschaft/einigung-kohleausstieg-bis-spaetestens-2038).
Der Entwurf zum Strukturstärkungsgesetz beschreibt, wie der Bund den Strukturwandel in den Braunkohleregionen Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Sachsens und Sachsen-Anhalts bis 2038 begleitet. 40 Mrd. Euro stellt der Bund diesen Braunkohleregionen in Aussicht.
„Die Fördergelder teilen sich in 14 Mrd. Euro ‚für besonders bedeutsame Investitionen‘ in Braunkohleregionen auf, die der Bund den betroffenen Ländern bereitstellen will. Darüber hinaus sind eigene Maßnahmen und Investitionen des Bundes in Höhe von bis zu 26 Mrd. Euro vorgesehen“, so in der „Volksstimme“ am 28. August 2019 (www.volksstimme.de/sachsenanhalt/kohleausstieg-land-begruesst-gesetzentwurf-mit-einschraenkung/1567006414000), „Kohle Soforthilfe für Naumburger Dom“ stand am 25. Juli 2019 in der „Volksstimme“ (www.volksstimme.de/deutschland-welt/wirtschaft/investitionen-kohle-soforthilfe-fuer-naumburgerdom).
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld werden zwei neue Fabriken gebaut, eine Batteriefabrik und eine Papierfabrik (www.mz-web.de/bitterfeld/nicht-vonpappe-in-sandersdorf-brehna-entsteht-papierfabrik-fuer-375-millionen-euro-31090964 und www.lvz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Wirtschaft-Regional/US-Konzern-baut-Batteriefabrik-fuer-Elektroautos-in-Bitterfeld-Wolfen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie, und in welcher Höhe erfolgt die Zuteilung dieser 40 Mrd. Euro auf die einzelnen Bundesländer (siehe www.volksstimme.de/sachsenanhalt/kohleausstieg-land-begruesst-gesetzentwurf-mit-einschraenkung/1567006414000)?
Welche Landkreise und kreisfreien Städte der genannten Bundesländer gehören zur Förderregion?
Wer hat wann nach welchen Kriterien festgelegt, welche Landkreise und kreisfreien Städte zur Förderregion gehören?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verteilerschlüssel auch innerhalb der Bundesländer, der die Verteilung in die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte regelt?
Warum wurden in dem Gesetzentwurf keine direkten Investitionsanreize für Unternehmen in den Braunkohlerevieren, z. B. in Form einer Möglichkeit von Sonderabschreibungen, vorgesehen?
Warum wird mit „Kohlegeld“ die Sanierung einer kirchlichen Einrichtung finanziert („Kohle Soforthilfe für Naumburger Dom“, Volksstimme vom 25. Juli 2019)?
Können die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entstehenden zwei Fabriken mit Geldern aus dem Kohleausstieg infrastrukturell – z. B. Förderung Gleisanschluss, Ausbau Knotenpunkt Bundesstraße (B) 183/Bundesautobahn (BAB) 9 – erschlossen werden?
Ist es grundsätzlich möglich, die Neuausrichtung bzw. Umgestaltung des historisch bedeutsamen Kulturpalastes in Bitterfeld mit Geldern aus dem Kohleausstieg zu fördern?
Wer (Länder, Kommunen Unternehmen) kann Anträge für Förderprojekte aus dem „Kohlegeld“ stellen?
An wen sind die entsprechenden Anträge für Projekte zu stellen?
Nach welchen Kriterien werden die Projekte bezuschusst?
Wer entscheidet, welche Projekte bezuschusst werden?