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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fragen zur Verhältnismäßigkeit von Mikroplastik-Verbot, Schulsport, Fußball, Hockey und Nutzung oder Rückbau von Kunstrasenplätzen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1501312.11.2019

Fragen zur Verhältnismäßigkeit von Mikroplastik-Verbot, Schulsport, Fußball, Hockey und Nutzung oder Rückbau von Kunstrasenplätzen

der Abgeordneten Frank Magnitz, Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Den Medien ist zu entnehmen (www.n-tv.de/panorama/Mikroplastik-Verbot-bedroht-Kunstrasenplaetze-article21157851.html): „Das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik könnte die Kunstrasenplätze tausender Amateur-Fußballvereine bedrohen. Von 2022 an soll das Gummi-Granulat, das auf diesen Plätzen verwendet wird, nicht mehr zulässig sein.“

Weiter ist dem genannten Artikel zu entnehmen, der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer wolle sich für eine Übergangsfrist von sechs Jahren für bestehende Kunstrasenplätze einsetzen: „Der CSU-Politiker sagte der "Welt am Sonntag“: „Als Sportminister werbe ich für einen vernünftigen Ausgleich zwischen Umweltschutz und den berechtigten Interessen des Sports.“ Horst Seehofer ergänzte: „Viele Tausend Sportanlagen in deutschen Kommunen wären sonst von der Schließung bedroht.“

Die Bundesregierung hat nach Kenntnis der Fragesteller das „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ aufgelegt. Dazu heißt es: „Mit dem Bundesprogramm ,Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur‘ werden von 2016 bis 2020 insgesamt 102 überregional wahrnehmbare, größere Projekte der sozialen Infrastruktur mit besonderem Qualitätsanspruch gefördert.“ (www.bundestag.de/resource/blob/563882/4cac240763c49cf7ab581c8063150238/WD-10-040-18-pdf-data.pdf).

Kunstrasenplätze finden nach Kenntnis der Fragesteller sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport Verwendung. Nach einer Studie für das Umweltbundesamt (UBA), vgl. www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mikroplastik-im-meer-wie-viel-woher, „werden vermutlich rund 500 Tonnen solcher primärer Mikropartikel aus Polyethylen, dem weltweit am häufigsten verwendeten Kunststoff, pro Jahr in Deutschland in kosmetischen Mitteln verwendet. Die mengenmäßig bedeutsamste Quelle für Mikroplastik im Meer ist aber die Zersetzung größerer Plastikteile.“

Dort heißt es weiter, dieser Plastikmüll werde ständig durch Wind, Wetter und Gezeiten zu sekundärem Mikroplastik zerkleinert. Diesem Prozess kann nach Auffassung der Fragesteller durch ein Verbot von Mikroplastik gar nicht begegnet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Kunstrasenplätze existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit?

2

Wie viele Hektar dieser Kunstrasenplätze existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit?

Was kostet die Errichtung eines Hektars dieser Kunstrasenplätze nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im bundesweiten Durchschnitt?

3

Welche öffentlichen Investitionen in Kunstrasenplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bundesweit getätigt, und welche Investitionen in Kunstrasenplätze wurden in den letzten zehn Jahren durch Bundesmittel gefördert?

4

Wie viele Kunstrasenplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik (vgl. Vorbemerkung) bundesweit von der Schließung bedroht?

5

Wie viele Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik bundesweit von der Schließung von Kunstrasenplätzen betroffen?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einwohnerzahl der betroffenen Kommunen?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Schüler in der Bundesrepublik Deutschland, die einmal pro Jahr oder mehr auf Kunstrasen Sport treiben und folglich von einer Sperrung betroffen wären?

7

Wie viele Sportvereine sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik bundesweit von der Schließung von Kunstrasenplätzen betroffen?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitgliederzahl der betroffenen Vereine?

8

Hält die Bundesregierung die Schließung aller Kunstrasenplätze angesichts des laut Umweltbundesamt „geringen, gleichwohl unnötigen Beitrag(es) zur Umweltverschmutzung“ (siehe Zitat in der Vorbemerkung der Fragesteller) durch Mikroplastik für verhältnismäßig?

9

Hält die Bundesregierung die verzögerte Schließung aller Kunstrasenplätze nach einer Übergangsfrist angesichts des laut Umweltbundesamt „geringen, gleichwohl unnötigen Beitrag(es) zur Umweltverschmutzung“ (siehe verlinkter Artikel in der Vorbemerkung der Fragesteller) durch Mikroplastik für verhältnismäßig?

10

Hält die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung für das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik, das die Schließung aller Kunstrasenplätze obsolet macht, vor, bzw. hält sie dies für wünschenswert?

11

Plant oder erwägt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung für das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik, das die Schließung aller Kunstrasenplätze unnötig macht?

12

Plant oder erwägt die Bundesregierung, dem von der Europäischen Union geplanten Verbot von Mikroplastik ohne eine Ausnahmeregelung, die die Schließung aller Kunstrasenplätze unnötig macht, zuzustimmen?

13

Hat die Bundesregierung verlässliche Erkenntnisse über den Eintrag von Gummigranulat von deutschen Kunstrasenplätzen in die Weltmeere?

14

Hat die Bundesregierung verlässliche Erkenntnisse über den Anteil von Gummigranulat von deutschen Kunstrasenplätzen am Eintrag primärer Mikropartikel in die Weltmeere?

15

Hat die Bundesregierung verlässliche Erkenntnisse über den Anteil von Gummigranulat von deutschen Kunstrasenplätzen am Eintrag primärer und sekundärer Mikropartikel in die Weltmeere insgesamt?

16

Hat die Bundesregierung einen Handlungsplan, der den Schul-, Trainings- und Wettkampfbetrieb aller deutschen Kunstrasennutzer anderweitig gleichwertig sicherstellt, und wenn ja, wie lautet dieser?

Hat die Bundesregierung eine Aufwand-Nutzen-Kalkulation, die den Schul-, Trainings- und Wettkampfbetrieb aller deutschen Kunstrasennutzer anderweitig gleichwertig sicherstellt, und wenn ja, wie lautet diese?

17

Hat die Bundesregierung eine Aufwand-Nutzen-Kalkulation für den Fall, dass der Schul-, Trainings- und Wettkampfbetrieb aller deutschen Kunstrasennutzer zum Erliegen kommt, und wenn ja, wie lautet diese?

18

Plant die Bundesregierung ein Sonderprogramm zur Mitfinanzierung der Ersatzinvestitionen, falls die Kunstrasenplätze nicht weiter genutzt werden können?

Berlin, den 23. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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