BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbau der Lagerkapazitäten und Transport von Wirtschaftsdüngern im Zusammenhang mit der Novelle der Düngeverordnung 2017

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

27.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1503212.11.2019

Ausbau der Lagerkapazitäten und Transport von Wirtschaftsdüngern im Zusammenhang mit der Novelle der Düngeverordnung 2017

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Verena Hartmann, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zuge der Novelle der Düngeverordnung im Jahr 2017 wurden einige Regeln verschärft. So wurde beispielsweise ein Nachweis der Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten für flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Gärrückstände) eingeführt. Ab 2020 muss ein Nachweis der Lagerkapazität von mindestens neun Monaten für Betriebe mit mehr als drei Großvieheinheiten je Hektar und Betrieb ohne eigene Ausbringflächen sowie ein Nachweis der Lagerkapazität von zwei Monaten für Festmist und Kompost erbracht werden. Gleichzeitig wurden die Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln verschärft. Vom 30. September bis zum 31. Januar eines jeden Jahres ist die Ausbringung verboten. Beide Umstände haben zu einem erhöhten Bedarf an Lagerraum für Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft geführt (www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/D%C3%BCV.pdf, § 12; § 6 Absatz 8, Absatz 9 und www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/guelle-neue-regeln-mistbauern-not-558727).

Aufgrund dieser Problematik hat sich die Zahl der Gülletransporte erhöht. Teilweise wird die überschüssige Gülle über weite Strecken zu anderen Betrieben transportiert. Dafür zahlen die Bauern bis zu 18 Euro pro Kubikmeter (www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/guelle-neue-regeln-mist-bauernnot-558727).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie begründet die Bundesregierung aus fachlicher Sicht die in der Düngeverordnung 2017 vorgeschriebene jährliche Obergrenze für organischen Stickstoff von 170 Kilogramm pro Hektar (www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/D%C3%BCV.pdf, § 6 Absatz 4)?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viel Gülle, Mist und Gärreste von den Bundesländern in den letzten fünf Jahren jeweils in andere Regionen, Bundesländer oder ins Ausland gebracht worden sind (bitte nach Bundesland, Menge, Jahr und Zielregion aufschlüsseln)? Wie haben sich diese Wirtschaftsdünger-Exporte nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Novelle der Düngeverordnung verändert?

3

Welche technischen und logistischen Hindernisse sind der Bundesregierung beim Export von Wirtschaftsdüngern bekannt?

4

Wie hoch bewertet die Bundesregierung das Potenzial für einen verstärkten Einsatz von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft in Biogasanlagen, so wie in den „Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030“ gefordert ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 997532/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1, S. 13)? Wie und ab wann möchte die Bundesregierung den stärkeren Einsatz von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen konkret fördern?

5

Welche Fördermittel und Förderprogramme für den Bau zusätzlicher Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger sind der Bundesregierung bekannt?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Genehmigungsstaus in den jeweiligen Bundesländern für den Neubau von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger aufgrund der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) (www.agrarheute.com/pflanze/duengeverordnung-genehmigungswahnsinn-fuer-milchviehbauern-545881)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Zielkonflikt zwischen der Verknappung von Lagerraum für Wirtschaftsdünger durch die Verschärfung der Vorschriften für Lagerraum durch die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) und den erhöhten Bedarf an Lagerraum für Wirtschaftsdünger aufgrund der Ausbringverbote durch die novellierte Düngeverordnung?

8

Welche Leckageerkennungssysteme für landwirtschaftliche Güllelagerstätten aus Stahlbeton haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine allgemeine Zulassung erhalten?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Schwierigkeiten, die sich für landwirtschaftliche Betriebe mit Hanglage ergeben, weil flüssige organische Düngemittel gemäß Düngeverordnung ab Februar 2020 streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden müssen (www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/guelle/verordnung/guelle-ja.htm)? Welche konkreten Ausnahmegenehmigungen sind für betroffene landwirtschaftliche Betriebe mit Hangneigung seitens der Bundesregierung vorgesehen beziehungsweise geplant?

Berlin, den 22. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen