Umsetzung der neuen EU-Verordnungen zur „Interoperabilität“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union hat mit zwei neuen Verordnungen zur „Interoperabilität“ den Umbau ihrer biometrischen Informationssysteme beschlossen ((EU) 2019/817 und (EU) 2019/818). Die im Schengener Informationssystem (SIS II), Visa-Informationssystem (VIS) und der Fingerabdruckdatei Eurodac gespeicherten Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden mit den dazugehörigen Personendaten in einem „Gemeinsamen Identitätsspeicher“ abgelegt. Jede erfasste Person erhält dort eine „individuelle Datei“, die von Zehntausenden zugangsberechtigten Beamtinnen und Beamten in der Europäischen Union mit einem ebenfalls neuen „Europäischen Suchportal“ bedient werden kann. Die Suchmaschine soll nicht nur das SIS, das VIS und Eurodac abfragen, sondern greift bei jeder Überprüfung einer Person auch auf Daten bei der Polizeiagentur Europol und bei Interpol zu.
Als Schnittstelle zur „Interoperabilität“ führt die Kommission ein neues „universelles Nachrichtenformat“ (UMF) ein, das federführend vom Bundeskriminalamt entwickelt worden ist und jetzt von allen Beteiligten installiert werden muss. Die Abfragen bei Europol erfolgen ebenfalls über ein neues Protokoll, das dort als „Querying Europol Systems“ (QUEST) firmiert.
Zunächst müssen alle vorhandenen biometrischen Daten in den neuen „Gemeinsamen Identitätsspeicher“ überführt werden. Sie werden dann über einen „Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“ auf bereits vorhandene Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder überprüft. Auch jeder neue Eintrag durchläuft diese Prozedur. Im Hintergrund läuft außerdem ein „Detektor für Mehrfachidentitäten“, der nach Verknüpfungen zwischen den biometrischen Daten und ihnen zugeordneten Ausweisdokumenten sucht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Inwiefern gehört die Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen nach Kenntnis der Bundesregierung zu den wichtigsten Prioritäten des Europäischen Rates?
Welche neuen EU-Rechtsakte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen geplant?
Hält die Bundesregierung den von ihr beschriebenen Zeitplan zur Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen hinsichtlich ihrer eigenen Behörden für realistisch (Antwort auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/13890) (bitte für die Systeme SIS, VIS, EES, ETIAS, Eurodac und ECRIS-TCN darstellen)?
Sind der Bundesregierung aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen Verzögerungen bei der geplanten Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen bekannt, die aufseiten anderer Mitgliedstaaten, der EU-Kommission oder ihrer Agenturen auftreten oder auftreten könnten (bitte für die Systeme SIS, VIS, EES, ETIAS, Eurodac und ECRIS-TCN darstellen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei der geplanten Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen alle der in Frage 4 genannten Beteiligten die entsprechenden Umsetzungsstrukturen aufgebaut haben (falls nein, bitte den bzw. die Beteiligten und deren fehlenden Strukturen benennen)?
Welche Unterstützung bietet die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung für Mitgliedstaaten an, die entsprechende Hilfe benötigen?
Welche technischen, fachlichen und organisatorischen Herausforderungen und Aufgaben ergeben sich durch die neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen für die Bundesregierung, und wie werden diese adressiert (bitte für die Systeme SIS, VIS, EES, ETIAS, Eurodac und ECRIS-TCN darstellen)?
a) Welche Behörden sind von den neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen betroffen?
b) Welche Arbeitsbelastung erwartet die Bundesregierung für die Behörden?
c) Wie werden die Behörden zur Umsetzung geschult, und welche Trainingsprogramme hat das Bundesministerium des Innern hierzu aufgelegt?
Welches Fachpersonal wird für die Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen in Deutschland benötigt?
a) Inwiefern verfügen die zuständigen Bundesbehörden über ausreichendes Fachpersonal, um den kürzlich übermittelten Zeitplan (Antwort auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/13890) überhaupt einhalten zu können und keine Engpässe oder Überforderungen entstehen zu lassen?
b) Wie will die Bundesregierung Abhilfe schaffen, falls dieses Fachpersonal nicht ausreichend vorhanden ist?
Wie komplex ist aus Sicht der Bundesregierung die Gesamtkoordinierung der Umsetzung der neuen Interoperabilitätsverordnungen?
Hat die Bundesregierung eine Koordinierungsgruppe zur Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen eingerichtet, und falls ja, wo ist diese angesiedelt, und wer gehört ihr an?
a) Welche Aufgabenbereiche werden von der Koordinierungsgruppe adressiert?
b) Welche Maßnahmen hat die Koordinierungsgruppe beraten und welche wurden beschlossen?
Welche Koordinierungsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene eingerichtet worden, wer gehört diesen an, und wie arbeitet die deutsche Koordinierungsgruppe mit diesen zusammen?
Welche Studien hat die Bundesregierung für die nationale Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen in Auftrag gegeben, wer führt diese durch, und wann sollen Ergebnisse vorliegen?
Welche besonderen Probleme hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen auf EU-Ebene identifiziert (vgl. Ratsdokument 12227/19, etwa viele falsche Treffer und die anschließend erforderliche händische Bearbeitung von „gelben Links“ zur Erkennung von Mehrfachidentitäten)?
a) Wie soll die Anzahl der „gelben Links“ aus Sicht der Bundesregierung reduziert werden?
b) Nach welchem Verfahren wird ein „gelber Link“ manuell auf die Farben Weiß, Grün oder Rot umgestellt?
c) Welche Behörde ist bei der Bundesregierung hierfür zuständig?
Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen hinsichtlich der noch nicht beschlossenen neuen Eurodac-Verordnung, und wie soll das System nach gegenwärtigem Stand trotzdem in die künftige „Interoperabilität“ intergiert werden?
Müssen die neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen aus Sicht der Bundesregierung nach Beschluss einer neuen Eurodac-Verordnung geändert werden?
Welche Änderungsvorschläge hat die Bundesregierung hinsichtlich des Ratsdokuments 12506/19 zur Automatisierung des Informationsaustauschs eingebracht?
a) Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Informationslandschaft“, ,,Informationsaustausch“, ,,Informationsmanagement“ (vgl. Ratsdokument 12506/19), und wie grenzt sie diese ab?
b) Was versteht die Bundesregierung unter einer „Automatisierung des Informationsaustauschs“, und wie grenzt sich der Begriff von der „Interoperabilität“ ab?
Welche Fortschritte sind der Bundesregierung zur Vorbereitung des ETIAS bzw. zur Einrichtung der „Central Unit“ bei Frontex bekannt?
a) Welche Hauptrisiken kennt die Bundesregierung zur Vorbereitung des ETIAS bzw. zur Einrichtung der „Central Unit“ (etwa mögliche Verzögerungen wegen rechtlicher oder technischer Probleme, zu wenig Personal, Einhaltung des Zeitplans), bzw. was hat die Grenzagentur hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen berichtet (bitte die Risiken auch beschreiben)?
b) Mit welchen Maßnahmen will Frontex die jeweiligen Hauptrisiken reduzieren?
Welche besonderen Probleme hat die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen identifiziert?
Wann will die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) ihre Mindestqualitätsstandards entwickeln und veröffentlichen, und welche Bundesbehörden arbeiten daran mit?
Auf welche Weise will die eu-LISA im Rahmen der der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen die Datenqualität überwachen?
Wie wird die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen auf nationaler Ebene verfolgen, und welche Funktionalitäten sind hiervon erfasst?
Welche Handbücher hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der neuen EU-Interoperabilitätsverordnungen an die zuständigen Behörden verteilt, welche Aspekte werden davon abgedeckt, und welche Handbücher sind geplant (bitte den Erscheinungstermin nennen)?