Das Aktionsprogramm Insektenschutz aus landwirtschaftlicher Perspektive
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Verena Hartmann, Thomas Ehrhorn, Marc Bernhard, Andreas Bleck, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Wildberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 4. September 2019, auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ beschlossen. In einer anschließenden Pressekonferenz wurden die geplanten Maßnahmen von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner und der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze vorgestellt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-4-september-2019-1667638).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Alternativen zum Einsatz von Glyphosat gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Landwirtschaft, und wie bewertet die Bundesregierung diese Alternativen bezüglich des Bodenschutzes und der Emissionen im Vergleich zum Einsatz von Glyphosat?
Was beabsichtigt die Bundesregierung bezüglich des im Aktionsprogramm Insektenschutz geplanten Verbots des Einsatzes von Glyphosat zum 31. Dezember 2023 zu unternehmen, wenn, wie aufgrund des weiterhin als unbedenklich geltenden Einsatzes laut Europäischer Agentur für Lebensmittelsicherheit und anderer Behörden nach Ansicht der Fragesteller wahrscheinlich, Glyphosat eine Zulassungsverlängerung auf EU-Ebene erhält (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/unkrautvernichter-bundesregierung-will-glyphosat-ab-ende-2023-verbieten/24978606.html?ticket=ST-2912323-NVOf5zmEZo4hekMiuPgs-ap6)?
Welche Import- bzw. Handelshemmnisse sind der Bundesregierung bekannt, die bei einem Glyphosatverbot auf EU-Ebene greifen würden?
Welche bestehenden Verbote und Teilverbote für den Einsatz von Glyphosat bei der Stoppel-, Vorsaat- und Vorerntebehandlung, auf Grünland, im Wald, in Weihnachtsbaumkulturen, auf Gleisanlagen, in privaten Gärten und auf öffentlichen Parkplätzen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche konkreten Verbote und Teilverbote für den Einsatz von Glyphosat bei der Stoppel-, Vorsaat- und Vorerntebehandlung, auf Grünland, im Wald, in Weihnachtsbaumkulturen, auf Gleisanlagen, in privaten Gärten und auf öffentlichen Parkplätzen sind bis zum 31. Dezember 2023 von der Bundesregierung geplant?
Welche konkreten Maßnahmen sind für die von der Bundesumweltministerin Svenja Schulze in der Pressekonferenz vom 4. September 2019 angekündigte Reduktion aller anderen Pflanzenschutzmittel um 75 Prozent geplant (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-4-september-2019-1667638)?
Wie definiert die Bundesregierung „artenreiches Grünland“ und „Streuobstwiesen“ vor dem Hintergrund, dass diese durch das Aktionsprogramm Insektenschutz als Biotope unter gesetzlichen Schutz gestellt werden sollen (vgl. www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-wir-koennen-das-insektensterben-stoppen/)?
Wie viele Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom geplanten Mindestabstand zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel betroffen sein (vgl. www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-wir-koennen-das-insektensterben-stoppen/)?
Welche für den ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden aus Sicht der Bundesregierung vom geplanten Mindestabstand zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betroffen sein, oder wird es Ausnahmeregelungen für den ökologischen Landbau geben?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der geplante Mindestabstand zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig am 4. September 2019 festgestellt hatte, dass die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 den Vorbehalt enthält, dass bei der Pflanzenschutzmittelzulassung nur dann unannehmbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem von den nationalen Behörden zu prüfen sind, wenn die europäische Gesundheitsbehörde (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – EFSA) hierzu anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Bewertung festgelegt hat (vgl. https://verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/zulassung-vonpflanzenschutzmitteln-im-zonalen-zulassungsverfahren-vom-umweltbun-desamt-geforderte-biodiversitatsanwendungsbestimmungen-nicht-mi-geltendem-recht-vereinbar-180406.html)?
Wie viele zusätzliche Fördermittel (in Euro) pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche werden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr für den Insektenschutz zur Verfügung stehen?
In welchen Schutzgebieten plant die Bundesregierung ein Verbot des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden, und wie viel Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entspricht dies (vgl. www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/massnahmen_insektenschutz_bf.pdf)?
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind vonseiten der Bundesregierung geplant, um die Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz umzusetzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Aktionsprogramm Insektenschutz laut eigener Aussage „keine eigenständige Gesetzesinitiative zum Insektenschutz darstellt“ (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Entwurf zur Gesetzesinitiative Insektenschutz“ – Bundestagsdrucksache 19/10769)?