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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Internationale und ausländische Organisationen in Deutschland

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1509613.11.2019

Internationale und ausländische Organisationen in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2019 das Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Organisationen (Gaststaatgesetz – GstG) verabschiedet (Plenarprotokoll 19/118, S. 14565). Die Ansiedlung von internationalen Einrichtungen in Deutschland kann für die Bundesrepublik Deutschland von besonderem nationalen Interesse sein. Sie dient der Völkerverständigung und dem diplomatischen Austausch gleichermaßen. Als unmittelbares Nachbarland kann die Schweiz bereits seit 2007 auf ein einheitliches Gaststaatgesetz zurückgreifen (w w w . a d m i n . c h / o p c / d e / c l a s s i f i e d - c o m p i l a t i o n / 20061778/200801010000/192.12.pdf) und damit internationalen Organisationen, ihren Angestellten und Bediensteten attraktive Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für eine Niederlassung bieten. Für die Standortentwicklung, das Wachstum der Wirtschaft und das Ansehen Deutschlands in der Welt kann das Gaststaatgesetz daher nach Ansicht der Fragesteller ein Gewinn sein.

Laut dem beschlossenen Gesetzentwurf soll das Gaststaatgesetz „bei Ansiedlungsentscheidungen fehlende Transparenz und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herstellen“ (Bundestagsdrucksache 19/1719). Gerade unter dem Gesichtspunkt der Transparenz besteht aus Sicht der Fragesteller Handlungsbedarf.

Unter den Begriff der internationalen Einrichtungen fallen auch etliche internationale Nichtregierungsorganisationen (NRO; engl. NGO), darunter viele, die finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland erhalten. Aus Anfragen von Medien und verschiedenen Bundestagsfraktionen (zuletzt der Fraktion der FDP in einer Reihe von Kleinen Anfragen unter dem Titel „Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern“, exemplarisch die Bundestagsdrucksachen 19/9865, 19/9357, 19/2484) geht hervor, dass die Bundesregierung beispielsweise im Jahr 2018 rund 15,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln an Vereine, Stiftungen und NGOs (w w w . w e l t . d e / p o l i t i k / d e u t s c h l a n d / p l u s 1 9 3 4 6 8 0 9 5 / N G O s - D i e - g u t e n - M e i n u n g s m a c h e r - d i e - n i e m a n d - w ä h l t . h t m l) zahlte, die ihre Wurzeln zum Teil im Ausland haben. Welche Organisationen allerdings diese 15,5 Mrd. Euro erhalten, und was sie mit dem Geld genau tun, ließe sich „kaum nachvollziehen“ (ebd.).

Auch ausländische Organisationen – staatliche wie nichtstaatliche – haben sich in Deutschland niedergelassen. So wichtig ihr Beitrag für eine pluralistische Demokratie und eine lebendige Zivilgesellschaft in Deutschland sein kann, so dürfen dieselben nach Ansicht der Fragesteller keineswegs als durchweg positiv angesehen und ihr Einfluss auf die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland unterschätzt werden (vgl. insbesondere die Bundestagsdrucksachen 18/13362, 18/13658, 19/8415 sowie 19/9415 über den Einfluss ausländischer Staaten auf Religionsgemeinschaften und Vereine in Deutschland). Im Zuge einer immer schnelleren Globalisierung sind mächtige, transnationale Organisationen entstanden, deren Finanzströme und damit einhergehende Interessen immer schwieriger nachzuvollziehen sind.

Nach Ansicht der Fragesteller haben die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag und die deutsche Öffentlichkeit ein fundamentales Interesse daran, Auskunft über die konkrete Anzahl, die Interessen und die Finanzierung internationaler und ausländischer Organisationen in Deutschland zu erlangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche konkreten Gründe waren dafür verantwortlich, dass die Bundesregierung bislang keinen Handlungsbedarf für ein Gaststaatgesetz sah, obwohl einige europäische Nachbarländer seit Jahren jeweils über ein entsprechendes Gesetz verfügen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Wie hat sich die Anzahl der internationalen Einrichtungen, die sich seit 1949 in Deutschland angesiedelt haben, bis heute entwickelt (bitte nach internationalen Organisationen, internationalen Institutionen, quasizwischenstaatlichen Organisationen, sonstigen internationalen Organisationen bzw. Einrichtungen, internationalen Nichtregierungsorganisationen, ausländischen Nichtregierungsorganisationen und ausländischen Regierungsorganisationen aufschlüsseln)?

3

Bei welchen konkreten der seit 1949 in Deutschland angesiedelten internationalen Einrichtungen kam es zu einer Beendigung der Gewährung von Vorrechten, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

a) aufgrund des Nichteinhaltens der geltenden Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland,

b) aufgrund des Einmischens in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland,

c) aufgrund eines negativen Ergebnisses im Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten?

4

Welche staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland wachen bislang über das Fortbestehen der Voraussetzungen der gewährten Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen?

5

Wie viele internationale Organisationen sind zum Stichtag 18. Oktober 2019 in Deutschland angesiedelt (bitte nach Name, Rechtsform, Tätigkeitsfeld, Hauptsitz bzw. Zweigsitz der Organisation in Deutschland, Datum der Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland oder ggf. durch die EU, Datum der Ansiedlung der Organisation in Deutschland oder ggf. in der EU, Höhe des Jahresbudgets aus Zuwendungen der letzten zehn Jahre von den Mitgliedstaaten und/oder von weiteren Zuwendungsgebern aufschlüsseln)?

6

Wie viele internationale Institutionen sind zum Stichtag 18. Oktober 2019 in Deutschland angesiedelt (bitte nach Name, Rechtsform, Tätigkeitsfeld, Hauptsitz bzw. Zweigsitz der Institution in Deutschland, Datum der Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland, Datum der Ansiedlung der Institution in Deutschland, Höhe der jährlichen finanziellen Zuwendungen der letzten zehn Jahre von Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und/oder anderen Völkerrechtsubjekten aufschlüsseln)?

7

Wie viele quasizwischenstaatliche Organisationen sind zum Stichtag 18. Oktober 2019 in Deutschland angesiedelt (bitte nach Name, Rechtsform, Tätigkeitsfeld, Hauptsitz bzw. Zweigsitz der Organisation in Deutschland, Datum der Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland, Datum der Ansiedlung der Organisation in Deutschland, Höhe der jährlichen finanziellen Zuwendungen der letzten zehn Jahre aus den Mitgliedstaaten, staatlichen Stellen oder internationalen Organisationen aufschlüsseln)?

8

Wie viele sonstige internationale Einrichtungen sind zum Stichtag 18. Oktober 2019 in Deutschland angesiedelt (bitte nach Name, Rechtsform, Tätigkeitsfeld, Hauptsitz bzw. Zweigsitz der Organisation in Deutschland, Datum der Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland, Datum der Ansiedlung der Organisation in Deutschland, Höhe der jährlichen finanziellen Zuwendungen der letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?

9

Wie viele ausländische Nichtregierungsorganisationen sind zum Stichtag 18. Oktober 2019 in Deutschland angesiedelt (bitte nach Name, Rechtsform, Tätigkeitsfeld, Hauptsitz bzw. Zweigsitz der Organisation in Deutschland, Datum der Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland, Datum der Ansiedlung der Organisation in Deutschland, Höhe der jährlichen finanziellen Zuwendungen der letzten zehn Jahre aus dem Ausland, Höhe der jährlichen Zuwendungen der letzten zehn Jahre aus Bundesmitteln aufschlüsseln)?

10

Auf Grundlage welchen Gesetzes kann die Bundesregierung eine Organisation eines ausländischen Staates, eine internationale oder eine ausländische Nichtregierungsorganisation zu einer Offenlegung einer Spende oder Zuwendung veranlassen?

In welchen konkreten Fällen hat die Bundesregierung davon Gebrauch gemacht?

11

Welche staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland entscheiden bislang auf welcher Rechtsgrundlage jeweils über die Ansiedlung einer der in den Fragen 5 bis 10 genannten Organisationen?

12

Welche der in den Fragen 5 bis 10 genannten Organisationen wurden automatisch durch welche Organe der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, nachdem eine Anerkennung derselben bereits durch die EU erfolgte?

13

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass aus denen unter Teil 2 Kapitel 2 § 10 Absatz 2 bis 4 GstG genannten Vermögen und Guthaben der internationalen Organisationen keine Unterorganisationen in Deutschland finanziert werden, die Auslandsspionage betreiben, nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen oder gar terroristische Ziele verfolgen?

Berlin, den 30. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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