Ermittlungsansätze der Sicherheitsbehörden aus dem Nationalen Waffenregister
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Vorgaben der EU-Waffenrichtlinie 2008/51/EG wurde zum 1. Januar 2013 das Nationale Waffenregister (NWR) eingerichtet. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 19/13839) soll den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2017/853 folgend nunmehr auch der „gesamte Lebenszyklus“ von Schusswaffen und ihrer wesentlichen Bestandteile erfasst werden. Seit der Einrichtung des Registers haben verschiedene Behörden ein Auskunftsrecht (§ 10 des Nationales-Waffenregister-Gesetzes – NWRG). Im Hinblick auf den Mord an dem Kommunalpolitiker Walter Lübcke und der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Erkenntnisse hinsichtlich der Verfügbarkeit von Waffen bzw. erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse im Umfeld des bzw. der Täter (Bundestagsdrucksache 19/12374, Antwort zu Frage 1f; www.welt.de/politik/deutschland/article199476602/Mordfall-Luebcke-Dutzende-Waffen-bei-moeglichem-Komplizen-gefunden) erscheint nach Ansicht der Fragesteller eine Information darüber notwendig, inwieweit Ermittlungsbehörden des Bundes die bereits bisher bestehenden Erkenntnismöglichkeiten nutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt (BKA) seit Errichtung des Nationalen Waffenregisters um Auskünfte nach § 10 NWRG ersucht (bitte nach Jahren und Anzahl der jeweils ersuchten Auskünfte nach den Kategorien von § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 NWRG auflisten)?
In wie vielen Fällen der in Frage 1 genannten Ersuche flossen die erhaltenen Informationen in die Datenverarbeitung der „Falldatei Bundeskriminalamt – Waffen“ (FBK-Waffen) bzw. der operativen Komponente des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV-Operativ) ein (bitte nach Jahren und Anzahl der jeweils für FBK-Waffen bzw. PIAV-Operativ übernommenen Informationen auflisten)?
In wie vielen Fällen der in Frage 1 genannten Ersuche flossen die erhaltenen Informationen in die Datenverarbeitung der Verbunddatei des Informationssystems der Polizei – INPOL-neu – ein (bitte nach Jahren und Anzahl der in den einzelnen Datenbanken der Verbunddatei INPOL-neu übernommenen Informationen auflisten)?
In wie vielen Fällen der in Frage 1 genannten Ersuche wurden im Ergebnis der erteilten Auskünfte Abweichungen zwischen den zuvor dem BKA verfügbaren bzw. bekannten Informationen und den im Nationalen Waffenregister eingetragenen Informationen festgestellt (bitte nach Jahren und Art der festgestellten Abweichungen, beispielsweise Personeninformationen, waffenspezifische Sachinformationen auflisten)?
In wie vielen Fällen ergaben sich aufgrund der ersuchten Auskünfte Anhaltspunkte für die Beurteilung der Zuverlässigkeit (§ 5 des Waffengesetz – WaffG), die auf Veranlassung des BKA an die zuständige Waffenbehörde übermittelt wurden (bitte auflisten nach Jahren und jeweils übermittelte Zuverlässigkeitsbedenken nach § 5 Absatz 1 WaffG)?
In wie vielen der in Frage 5 genannten Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Folge zu welchen Maßnahmen nach §§ 45, 46 WaffG?
In wie vielen Fällen hat die Bundespolizei seit Errichtung des Nationalen Waffenregisters um Auskünfte nach § 10 NWRG ersucht (bitte nach Jahren und Anzahl der jeweils ersuchten Auskünfte nach den Kategorien von § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 NWRG auflisten)?
In wie vielen Fällen ergaben sich aufgrund der ersuchten Auskünfte Anhaltspunkte für die Beurteilung der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), die auf Veranlassung der Bundespolizei an die zuständige Waffenbehörde übermittelt wurden (bitte nach Jahren und jeweils übermittelten Zuverlässigkeitsbedenken nach § 5 Absatz 1 WaffG auflisten)?
In wie vielen der in Frage 8 genannten Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Folge zu welchen Maßnahmen nach §§ 45, 46 WaffG?
In welchem der Informationssysteme der Bundespolizei werden die Informationen aus dem NWR verarbeitet und gespeichert?
In wie vielen Fällen hat die Zollverwaltung einschließlich des Zollkriminalamtes und der Zollfahndungsämter seit Errichtung des Nationalen Waffenregisters um Auskünfte nach § 10 NWRG ersucht (bitte nach Jahren und Anzahl der jeweils ersuchten Auskünfte nach den Kategorien von § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 NWRG auflisten)?
In wie vielen Fällen ergaben sich aufgrund der ersuchten Auskünfte Anhaltspunkte für die Beurteilung der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), die auf Veranlassung der Zollverwaltung an die zuständige Waffenbehörde übermittelt wurden (bitte nach Jahren und jeweils übermittelten Zuverlässigkeitsbedenken nach § 5 Absatz 1 WaffG auflisten)?
In wie vielen der in Frage 12 genannten Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Folge zu welchen Maßnahmen nach §§ 45, 46 WaffG?
In welchen Informationssystemen der Zollverwaltung und der Zollfahndung werden diese Daten weiterverarbeitet und gespeichert, und zu welchen Zwecken stehen sie dort zur Verfügung?
In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit Errichtung des Nationalen Waffenregisters um Auskünfte nach § 10 NWRG ersucht (bitte nach Jahren und Anzahl der jeweils ersuchten Auskünfte nach den Kategorien von § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 NWRG auflisten)?
In wie vielen Fällen ergaben sich aufgrund der ersuchten Auskünfte Anhaltspunkte für die Beurteilung der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), die auf Veranlassung der BfV an die zuständige Waffenbehörde übermittelt wurden (bitte nach Jahren und jeweils übermittelten Zuverlässigkeitsbedenken nach § 5 Absatz 1 WaffG auflisten)?
In wie vielen der in Frage 16 genannten Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Folge zu welchen Maßnahmen nach §§ 45, 46 WaffG?
In welchen Informationssystemen des Verfassungsschutzverbundes werden diese Daten weiterverarbeitet und gespeichert, und zu welchen Zwecken stehen sie dort zur Verfügung?
Trifft es zu, dass es einen wöchentlichen oder monatlichen Abgleich der Daten von Einträgen oder Neueinträgen im NWR mit dem BfV-geführten Informationssystem NADIS WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem Wissensnetz) gibt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage findet ein solcher pauschaler Datenabgleich statt?
In wie vielen der in Frage 19 genannten Fälle kam es in der Folge zu einem Informationsaustausch des BfV mit der zuständigen Waffenbehörde (bitte nach Jahren und Bundesländern der betreffenden Waffenbehörden auflisten)?