Fortführung der EU-Mission EUBAM Libyen während des Bürgerkriegs
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Trotz des Bürgerkriegs hält die Europäische Union in der Mission EUBAM Libyen an der Ausbildung und Unterstützung der libyschen Polizei und Grenzpolizei fest („EUBAM Libya: advisory activities go on despite clashes in Tripoli“, Auswärtiger Dienst vom 19. September 2019). Derzeit ist die Mission wieder an ihren zweiten Standort in Tunis zurückverlegt worden. Dieses sogenannte Zwei-Basis-Modell soll eine „ununterbrochene Fortsetzung der Unterstützungsaktivitäten“ ermöglichen. Wenn die „Bedingungen es zulassen“, soll das Einsatzpersonal von EUBAM Libyen zurück zum Hauptsitz der Mission in Tripolis wechseln.
Die Mission fokussiert auf den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Strafverfolgung und Grenzschutz („EUBAM Libya: emphasis on law enforcement and border management“, Auswärtiger Dienst vom 31. Juli 2019). EUBAM Libyen unterstützt libysche Grenzbehörden bei der Ausarbeitung einer nationalen integrierten Grenzschutz- und Sicherheitsstrategie. Diese beruht auf Bestrebungen, „die europäischen und internationalen Bemühungen zur Unterstützung der künftigen Schaffung sicherer und stabiler Grenzen für den Staat Libyen zu koordinieren“. Zu den jüngsten Aktivitäten gehören Planungen für die Einrichtung eines neuen Hauptquartiers der libyschen Grenzagentur.
Zur Neuordnung der libyschen Polizeiorganisation hat EUBAM Libyen einen „Koordinierungsausschuss für organisierte Kriminalität“ (OCCP) eingerichtet, dessen Treffen von Behörden aus Österreich, den Niederlanden sowie der Polizeiagentur Europol unterstützt wird. Als Bereiche der organisierten Kriminalität, die EUBAM Libyen adressiert, werden „Schleusung von Migranten, Menschenhandel und Terrorismus“ genannt („EU Integrated Border Assistance Mission in Libya (EUBAM Libya)“, Auswärtiger Dienst vom 19. April 2019). Die Polizeibehörden sowie die Staatsanwaltschaft werden hierzu unter anderem zur „Erhebung, Analyse und Weitergabe von Daten zur organisierten Kriminalität“ ausgebildet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Angehörige von EUBAM Libyen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an welchen Standorten tätig, und aus welchen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten stammen diese (bitte nach entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vertragspersonal differenzieren)?
Was ist der Bundesregierung über die zukünftige Ausgestaltung von EUBAM Libyen und einen etwaigen Aufwuchs des Personals bekannt?
In welchen Zeiträumen haben sich welche Angehörigen von Bundesbehörden an EUBAM Libyen beteiligt, und welche Beteiligungen sind geplant?
Welches Budget ist der Bundesregierung für EUBAM Libyen bekannt (bitte für die Jahre 2018 und 2019 ausweisen)?
Welche Kosten entstehen für die Sicherheit der Delegationen in Tunis und Tripolis, und wer ist hiermit beauftragt (bitte für die Jahre 2018 und 2019 ausweisen)?
Inwiefern und in welcher Höhe werden auch Waffen und Munition sowie Überwachungstechnologie für die EUBAM-Standorte aus dem Budget bezahlt?
Wann, und aus welchen Erwägungen wurde EUBAM Libyen wieder nach Tunis verlegt?
Welche Maßnahmen erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 in EUBAM Libyen, wer hat diese durchgeführt, und wer wurde davon adressiert?
An welchen dieser Maßnahmen waren welche Bundesbehörden beteiligt?
Welche bilateralen Abkommen (auch Memoranden of Understanding) hat EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung mit lokalen Behörden in Libyen geschlossen?
Was kann die Bundesregierung zu dem Projekt „Support to the Integrated Border and Migration Management in Libya (SIBMMIL) mitteilen, das nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller Aktivitäten an der südlichen Landgrenze organisiert?
Welche Ziele verfolgt das Projekt?
Wer leitet das Projekt, und wer nimmt oder nahm daran teil?
Sofern auch Bundesbehörden an SIBMMIL beteiligt waren, welche Beiträge wurden dort erbracht?
Inwiefern arbeitet EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung an einer Anti-Terrorismus-Strategie in Libyen?
Soll dabei auch ein gemeinsames Zentrum oder eine „Fusion Cell“ für den Informationsaustausch eingerichtet werden, und falls ja, wer nimmt daran teil?
Verfolgt EUBAM Libyen auch Vorhaben, in Libyen Abteilungen oder Kapazitäten zur Sammlung von Informationen im Bereich organisierte Kriminalität und Terrorismus aufzubauen?
Inwiefern werden Behörden in Libyen im Rahmen von EUBAM Libyen bzw. den dortigen teilnehmenden Gendarmerieeinheiten in speziellen Ermittlungstechniken im Bereich von Terrorismusermittlungen ausgebildet?
Auf welche Weise und in welchen Maßnahmen arbeitet EUBAM Libyen mit dem EU-Projekt „Counter Terrorism Middle East and North Africa“ (CT MENA) zusammen?
Welche Synergien hat EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung mit den EU-Agenturen Frontex und Europol sowie der Militärmission EU-NAVFOR MED entwickelt, und welche Erfolge sind ihr hierzu bekannt?
In welchen technischen Arbeitsgruppen wird die Unterstützung der Europäischen Union für Libyen behandelt (bitte auch für EUDEL Libyen angeben, vgl. https://eurogendfor.org/libya-eulpc/)?
Was ist der Bundesregierung über Projekte, Beteiligte und Adressaten einer „Joint Technical Working Group“ in Libyen bekannt, und welche Maßnahmen der Gruppe erfolgen zurzeit („International and Libyan partners held a workshop to turn the Hai-Al-Andalus into a model police station“, www.ly.undp.org vom 18. Oktober 2017)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen sogenannte International Law Enforcement Cooperation Units (ILECU) installiert (vgl. http://gleft.de/3he), und falls ja, welche Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der „Coordination and Project Cell“ von EUBAM Libyen (http://gleft.de/3hf), und welche Möglichkeiten sind damit für EUBAM Libyen verbunden?
In welchen Projekten und Maßnahmen arbeitet EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der libyschen Seepolizei (Coastal Security; GACS) oder der Hafenpolizei (Libyan Coast Guard and Port Security; LCGPS) zusammen, und welche Projekte sind geplant?
Inwiefern wurden die GACS oder die LCGPS auch von der EU-Grenzagentur Frontex ausgebildet oder unterstützt?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, libysche Angehörige der Seepolizei, Hafenpolizei oder der sogenannten Küstenwache auch im NATO Maritime Interdiction Operational Training Centre (NMIOTC) auszubilden, und welche Beiträge erbringt EUBAM Libyen hierfür?
Über welche nicht gesicherten (oder inzwischen auch gesicherten) Kenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Identität einer schwer bewaffneten Gruppe, die am 26. Oktober 2019 in internationalen Gewässern das Schiff „Alan Kurdi“ der deutschen Seenotrettungsorganisation „Sea Eye“ sowie ein im Sinken begriffenes Schlauchboot während eines Einsatzes im zentralen Mittelmeer bedroht und beschossen hat (Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/14931)?
Wie hat die Europäische Union auf das Drängen der Bundesregierung reagiert, den Vorfall aufzuklären?
Wie wird der Vorfall nach Kenntnis der Bundesregierung von EU-Missionen, an denen sie sich mittelbar oder unmittelbar beteiligt, verfolgt?
Welche libyschen Stellen ermitteln hierzu, nachdem die Bundesregierung „sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls mit der Leitung der sogenannten libyschen Küstenwache Kontakt aufgenommen“ hat?
Wie wird der Vorfall von der Bundesregierung selbst weiterverfolgt?
Hat die Bundesregierung Erkundigungen bei der italienischen Regierung eingeholt, ob die betreffenden Boote der bewaffneten Gruppe zu den Beständen gehören, die aus Italien an die sogenannte libysche Küstenwache geschenkt wurden („Libia, festa della Marina: lʼItalia consegna dieci nuove motovedette“, www.repubblica.it vom 4. November 2019)?
Inwiefern sind Bundesbehörden an Erprobungen des MARISA-Projekts der Europäischen Union zur besseren Überwachung von Meeresgebieten beteiligt (http://gleft.de/3ha), und welche organisatorischen Details sind der Bundesregierung zu einem dieser Tests in der Nordsee bekannt (bitte auch mitteilen, wer daran beteiligt ist, und wo dieser durchgeführt wird)?
Was ist der Bundesregierung über den Fortgang des in EUBAM Libyen unterstützten Aufbaus einer Modellpolizeistation („Pilot Model Police Station“) in Tripolis bekannt (Ratsdokument 12341/19), und welche Beiträge hat EUBAM Libyen hierfür erbracht?
Inwiefern wurde in EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung auch die engere Zusammenarbeit libyscher Behörden mit der Grenzpolizei in Niger behandelt?
Wird der US-amerikanische Aerostat, den das tunesische Militär an der Grenze zu Libyen testet, nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Gesamtansatzes der Ertüchtigungsinitiative für Tunesien“ des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. werden Abschnitte der darin gelieferten „ortsfesten elektronischen Überwachungsanlage“ eingesetzt (https://twitter.com/tunisiansoldier/status/1191025686552682496?s=11; vgl. Bundestagsdrucksache 19/989)?
Stammt der Aerostat aus Mitteln der URS Federal Services International im Auftrag der Defense Threat Reduction Agency, mit der auch die Bundeswehr in Tunesien kooperiert (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 2), und besteht diese Kooperation fort?
Welche deutschen Anlagen wurden im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ an Tunesien geliefert (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 2; bitte die Produkte und deren Hersteller nennen), und welche weiteren Lieferungen sind geplant?
Welchen derzeitigen Gesamtwert haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gemeinsam mit den USA installierten elektronischen Grenzüberwachungssysteme und sonstigen Anlagen, und welchen konkreten Beitrag erbringen deutsche Stellen zur Finanzierung?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Gendarmerietrupppe EUROGENDFOR an dem aus Deutschland finanzierten Projekt zum Aufbau einer „Mobile Border Control Company“ (CMCF) in Niger beteiligt ist („EUCAP Sahel Niger and IOM Reinforce Security Along the Niger-Nigeria Border“, Pressemitteilung der Internationalen Organisation für Migration – IOM vom 11. Oktober 2019, vgl. auch http://gleft.de/3fy)?
Zwischen welchen Akteuren vermittelt die EUROGENDFOR Kontakte, und welche Informationen werden zwischen diesen geteilt?
Welche technische Ausrüstung wurde, wie von der IOM beschrieben, von welchen Gendarmerie- oder Militäreinheiten bereitgestellt, und wer sind die Empfänger?
Welche Kosten entstanden für diese Ausrüstung, und wie wurden diese übernommen?